Sonstige Verpflichtungen Musterklauseln

Sonstige Verpflichtungen. Ratsbeschluss vom 24.07.2003 zur Übernahme sämtlicher evtl. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbeträge der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbH • Vereinbarung mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall vom 15.09.2015 über die Über- nahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Xxxx Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 00, Laufzeit unbefristet mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist • Vertrag mit den Katholischen Kirchengemeinden im Verwaltungsbezirk der Stadt Coes- feld vom 08.06.2010 über die Finanzierung des Trägeranteils der Betriebskosten für Überhanggruppen in Kindergärten, Laufzeit unbefristet mit einer sechsmonatigen Kün- digungsfrist • Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Xxxx-Xxxxxxxxx vom 27.07.2017 über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder (Freiwilliger Zuschuss zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages die Zusatzplätze betref- fend), Laufzeit bis zum 31.07.2019 mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr, kündbar mit 6 Monatsfrist • Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Xxxxxxxxx vom 27.07.2017 über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder (Freiwilliger Zuschuss zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages die Zusatzplätze betref- fend), Laufzeit bis zum 31.07.2019 mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr, kündbar mit 6 Monatsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Coesfeld e.V. vom 09.03.1993 über die Übernahme des nicht gedeckten Trä- geranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertages- stätte Buesweg, Laufzeit 30 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Orts- verein Coesfeld e.V. vom 31.01.1997 über die Übernahme des nicht gedeckten Xxxxxx- anteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Akazienweg, Laufzeit 20 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Kinderblick Coesfeld e.V. vom 30.12.2008 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Kinderblick, Laufzeit un- befristet mit zweimonatiger Kündigungsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken vom 12.08.2009 über die Übernahme von 35 % des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden ...
Sonstige Verpflichtungen. 15.1. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, der entsendenden Einrichtung die Confirmation of Stay, das After the mobility Dokument, einen Erfahrungsbericht und die Dokumentation/Anerkennung seiner Mobilität im Studienverlauf nach seiner/ihrer Rückkehr zukommen zu lassen.
Sonstige Verpflichtungen. 5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Marken nicht als Bestandteil seiner Firma oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs zu verwenden und auch keine Internet-Domain anzumelden, die als Bestandteil das Zeichen „Bioland“ hat.
Sonstige Verpflichtungen. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einzelnen Liefer- und Montagetermine vorab rechtzeitig bei dem jeweiligen Bauherrn schriftlich anzukündigen und mit diesem abzustimmen. Darüber ist der zuständige Disponent bzw. Bauleiter des Auftraggebers unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Sonstige Verpflichtungen. 10.1 Für den Empfang, das Abladen, die diebstahlsichere Lagerung und die Montage der für die Arbeiten zu liefernden Materialien oder Einbauteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Sonstige Verpflichtungen. Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und / oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflich­ tung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Gläubiger.
Sonstige Verpflichtungen. Die Schauspielerin hält sich während ihrer Vertragszeit außerdem an folgende sonstige Verpflichtungen:
Sonstige Verpflichtungen. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Sparkasse entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Sie kann sie zu ihrer Entlastung dem Auftraggeber übergeben. Die Sparkasse hat im Regressfall dem Auftraggeber die noch vorhandenen Dokumentationen zur Führung des Entlastungsbeweises bei einer evtl. Schadenersatzforderung wegen behaupteter unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung,- verarbeitung oder –nutzung zu überlassen.
Sonstige Verpflichtungen 

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.