Sonderanfertigungen Musterklauseln

Sonderanfertigungen. 3.1 Erfolgt eine Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation von vom Kunden gelieferten Vorlagen oder nimmt der Kunde sonst Einfluss auf das Produkt (z.B. durch Logos, Schriftzüge etc.), so versichert der Kunde, dass die beauftragte Reproduktion frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen oder sonstige Verletzungen gewerblicher Schutzrechte gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Uns obliegt insoweit keine eigene Prüfungspflicht. Der Kunde wird uns von allen – auch unberechtigten – Forderungen und Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde erstattet uns in diesem Fall alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
Sonderanfertigungen a) SITECO kann für SONDERANFERTIGUNGEN Mindestabnahmemengen bzw. -auftragswerte festlegen.
Sonderanfertigungen. 5. Manufacture to Customer's Specification
Sonderanfertigungen. Sonderanfertigungen werden von uns nach Auftragsannahme bemustert. Eine Reklamation irgendwelcher Art ist deshalb bei der Auslieferung des Auftrags nicht möglich. Mengenmäßig behalten wir uns eine Mehr- oder Minderbelieferung von 10 % vor. Bei Sonderanfertigungen besteht eine generelle Abnahmeverpflichtung.
Sonderanfertigungen. Bei Sonderanfertigungen, bei denen wir ein entsprechendes Muster unseres Kunden mit Angabe der zu verarbeitenden Rohstoffe und auf den Artikel bezogenen technischen Anforderungen erhalten, stellt unser Kunde uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei, insbesondere hinsichtlich der durch das vorgegebene Muster eventuell verletzten Patent- und sonstigen Schutzrechte Dritter. Auf der Grundlage der Angaben unseres Kunden erstellen wir ein Ausfallmuster zur unverzüglichen Prüfung und Genehmigung. Die Kosten des Ausfallmusters gehen zu Lasten unseres Kunden. Eventuell für die Sonderanfertigung beschaffte Werkzeuge und Vorrichtungen sind von unserem Kunden zusätzlich zu bezahlen, verbleiben jedoch unabhängig von Durchführung und Umfang des Auftrags in unserem Eigentum. Sie werden ebenso, wie die entsprechenden schriftlichen Anforderungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, von uns 6 Monate lang nach Durchführung des Auftrags aufbewahrt und danach vernichtet.
Sonderanfertigungen. 9.1 Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand nicht um eine Ware aus dem jeweils ak- tuellen Lieferprogramm, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Grundlage der von uns erstellten Auftragsbestätigung zustande.
Sonderanfertigungen. Bestellungen für Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Form. Bei Sonderanfertigungen ist Fischer Reinach AG zu Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von 10% befugt. Die für Sonderanfertigungen erforderlichen Werkzeuge bleiben Eigentum von Xxxxxxx Xxxxxxx AG, auch wenn durch den Kunden Anteilskosten entrichtet werden. Die schriftliche Bestellung von Sonderanfertigungen nach vorgelegten Mustern oder Zeichnungen stellt gegenüber Fischer Reinach AG die verbindliche Zusicherung des Kunden dar, dass die Herstellung und Verwendung der betreffenden Waren rechtmässig erfolgen kann und insbesondere keine Patente und/oder andere Rechte Dritter verletzt (vgl. auch Ziff. 16 hinten). Fischer Reinach AG übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, Fischer Reinach AG in Bezug auf alle Kosten, Auslagen und Schadenersatzforderungen Dritter (einschliesslich Prozess- und Anwaltskosten), die sich für Fischer Reinach AG aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Sonderanfertigungen gemäss Mustern bzw. Zeichnungen des Kunden ergeben, vollumfänglich schadlos zu halten.
Sonderanfertigungen. Im Fall von Sonderanfertigungen nach den Wünschen des Käufers finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 1165 ff ABGB) Anwendung, soweit nicht diese Verkaufsbedingungen etwas Abweichendes bestimmen.
Sonderanfertigungen. Handelt es sich bei der Bestellung um eine Sonderanfertigung, können, sofern nichts abweichendes vereinbart wird, Änderungen nach Vertragsschluss nicht mehr vorgenommen bzw. beantragt werden werden.
Sonderanfertigungen. 9.1 Sonderanfertigungen werden ab den jeweiligen Mindestauflagen und Mindestauftragswerten von Beadbags ausgeführt. Dabei ist Beadbags berechtigt, die Sonderanfertigungen auch durch beauftragte Dritte vornehmen zu lassen.