Durchführung des Auftrags Musterklauseln

Durchführung des Auftrags. 1. Der Auftraggeber hat alle Fragen des Auftragnehmers bzw. dessen Beauftragten nach den für die Durchführung des Auftrags wichtigen Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen. Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach den Regeln der modernen Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepptechnik schnellstens unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Einsatzfahrzeugen und Geräte auf für den Auftraggeber kostengünstigstem Wege auszuführen.
Durchführung des Auftrags. Der Sachverständige hat den Auftrag unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen. Der Sachverständige erbringt seine gutachterliche Leistung in eigener Person. Soweit er es für notwendig hält und seine Eigenverantwortung erhalten bleibt, kann er sich bei der Gutachtenerstattung der Hilfe sachverständiger Personen bedienen. Im Falle einer Verhinderung, beispielsweise aus Krankheitsgründen, kann er sich eines Vertreters bedienen. Auch ist es nach Absprache mit dem AG möglich, das Gutachten vollständig von sachkundigen Mitarbeitern erstatten zu lassen. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen oder Sonderfachmanns erforderlich, muss dazu die vorherige Einwilligung des Auftraggebers eingeholt werden. Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die erforderlichen Reisen, die Orts- oder Objektbesichtigung, die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass er hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier jedoch Kosten entstehen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachten stehen, hat der Sachverständige die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Werden auf Veranlassung des Auftraggebers zusätzliche/ergänzende Fragen beantwortet oder weitere Tätigkeiten des Sachverständigen abgerufen, so sind diese grundsätzlich zu vergüten, es sei denn, es läge eine Mängelbeseitigung vor. Wird über die Höhe der zusätzlichen Vergütung keine Vereinbarung erzielt, finden die aktuellen Honorarsätze Anwendung.
Durchführung des Auftrags. 1. Der AN hat den Gutachterauftrag unter Berücksichtigung seiner Berufs- und Vertragspflichten sorgfältig und zügig zu erledigen.
Durchführung des Auftrags. 2.1. Gegenstand des Auftrags ist die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Tätigkeit. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Apex führt die Aufträge nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Leistung durch.
Durchführung des Auftrags a) Für die Durchführung des Auftrags sind die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik maßgebend. Die bestehenden DIN-Normen gelten als Mindestforderung. Die Verarbei- tungsvorschriften der Hersteller bei den Bauarbeiten verwendeter Produkte sind zu beach- ten. Bei der Durchführung der Arbeiten sollen die Belange des Umweltschutzes berücksich- tigt werden.
Durchführung des Auftrags. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung. Der Auftragnehmer kann zur Durchführung des Auftrages nach Abstimmung mit dem Auftraggeber weitere Berater sowie weitere Dienstleister wie z.B. Untersuchungslabore als Erfüllungsgehilfen einbeziehen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial etc. soweit dem Auftraggeber möglich. Zusätzlich sichert der Auftraggeber seine Zusammenarbeit zur Auftragserfüllung zu. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Durchführung des Auftrags. 11.1 Die BQS wird vertraglich geschuldete Leistungen mit der im Ver- kehr üblichen Sorgfalt sowie unter Berücksichtigung des Standes der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbringen.
Durchführung des Auftrags. Der Auftrag ist entsprechend den anerkannten Analysenregeln auszuführen. Fristen für die Auftragserledigung gelten nur als verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Bei dem Auftreten nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten sind verbindlich vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern. Der AG ist berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei deren Überschreiten er die Auftragserteilung widerrufen kann.
Durchführung des Auftrags. 2.1 Der Auftragnehmer sorgt für eine in jeglicher Hinsicht i) sorgfältige und fachmännische sowie ii) pünktliche, effiziente, professionelle und kostengünstige Auftragsausführung und Leistungserbringung unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften und der bewährten Praxis.
Durchführung des Auftrags. Mit diesem Vertrag ist der Veranstalter einverstanden jede Macht zu verleihen, die Agentur zu vertreten,folgliche Beziehungen zu Dritten können diese Rolle nicht wahrnehmen, Contracting Bonds und / oder Verträge im Namen des Veranstalters. Nach dem G§. 1084/1977 der Ratifizierung und Durchführung der Brussels International Convention, übernimmt die Agentur die Reise der Veranstalter der Justiz Vermittler. Sie verpflichtet sich daher, die Vertragsvorschläge und die Praktiken (Erhebung des Preises, Strafen, Kundenkommunikation, Rechnungsstellung, Aufbewahrung Dokumente usw.) zu vermitteln. Für diese Aktivität ist der Veranstalter verpflichtet , die richtige und fällige Vergütung anzuerkennen (c.d.Provision) im gewünschten Umfang von den Parteien, wie unten angegeben. Die Vermittlungsagentur wird in der Ausübung ihrer Kommission, in einer autonomen Form handeln und unabhängig die ausschließliche Verantwortung für die Zahlung aller Leistungen der verbundenen Kosten um ihr Geschäft und unternehmerischer Organisation werden.