Softwarelizenzen. Das Recht des Kunden, die Software zu nutzen, ist durch die entsprechende Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) geregelt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die EULA unter ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen