Common use of Softwarelizenzen Clause in Contracts

Softwarelizenzen. a) Der Besteller darf Softwareprodukte, die er von Silicon Software bezieht, wie auch die Dokumentation nur aufgrund einer Softwareli- zenz nutzen, die von Silicon Software oder ihren Herstellern erteilt wird. b) Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, wenn Silicon Soft- ware den Antrag des Bestellers, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt, und dies durch ihre Hersteller schriftlich be- stätigt wird. Die Softwarelizenz ist nicht ausschließlich, darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Silicon Software über- tragen werden und berechtigt nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte Software darf nur auf der Zentraleinheit oder System- konfiguration betrieben werden, deren Seriennummer im von Silicon Software oder Dritt-Herstellern ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben ist („Li- zenzierte Anlage“). Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentralein- heit oder Systemkonfiguration als „Lizenzierte Anlage“, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden ist. Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungs- zwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlas- sene Datenträger aus technischen Gründen Software, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. c) Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern. Der Vertragspartner darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verän- Silicon Software GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ CEO ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ dern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte Software den Bedingungen von Silicon Software oder von Dritt-Herstellern unterworfen. Der Vertragspart- ner bringt auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Vermerk des Ur- hebers an, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Soft- ware vorhanden ist. d) Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Soft- warelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen aus- gefüllt an Silicon Software zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeich- nungen zu führen, die die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung hat der Vertragspart- ner Silicon Software diese Aufzeichnungen vorzulegen. e) Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der je- weils lizenzierten Version/en.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Softwarelizenzen. a) Der Besteller darf Softwareprodukte1. Softwareprodukte einschließlich der hierauf bezogenen Dokumentation, die er Sie von Silicon Software beziehtuns beziehen, wie auch die Dokumentation dürfen Sie nur aufgrund einer Softwareli- zenz Softwarelizenz nutzen, die von Silicon Software oder ihren Herstellern uns erteilt wird. b) . Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, wenn Silicon Soft- ware den Antrag des Bestellersder Vertrag mit uns durch Auftragsbestätigung zu Stande kommt. Ihnen ist bekannt, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt, und dies durch ihre Hersteller schriftlich be- stätigt wirddass von uns erarbeitete Softwareprodukte teilweise auf anderweitig erteilten Lizenzen beruhen können. 2. Die Softwarelizenz ist Softwarelizenzen sind nicht ausschließlich, darf sie dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung der Silicon Software über- tragen werden und berechtigt übertragen werden. Sie berechtigen nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte lizensierte Software darf nur auf im Rahmen der Zentraleinheit oder System- konfiguration vertraglich vereinbarten Systemkonfiguration betrieben werden, deren Seriennummer im von Silicon Software oder Dritt-Herstellern ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben ist („Li- zenzierte Anlage“). Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentralein- heit oder Systemkonfiguration als „Lizenzierte Anlage“, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden ist. Die Software Sie darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den vertraglich vereinbarten Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungs- zwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlas- sene Datenträger aus technischen Gründen Software, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. c) Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern. Der Vertragspartner darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verän- Silicon Software GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ CEO ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ dern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte lizensierte Software den unseren Bedingungen von Silicon Software oder von Dritt-Herstellern unterworfen. 3. Der Vertragspart- ner bringt Sie sind verpflichtet, auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Copyright-Vermerk des Ur- hebers anUrhebers unverändert anzubringen, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Soft- ware lizensierten Software vorhanden ist. d) Der Vertragspartner ist . Außerdem sind Sie verpflichtet, ihm ausgehändigte Soft- warelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen aus- gefüllt an Silicon Software zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeich- nungen Aufzeichnungen zu führen, die: a. die die lizenzierte lizensierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, b. den Ort, an dem sich die lizenzierte lizensierte Software befindet und und c. die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung hat der Vertragspart- ner Silicon Software legen Sie uns diese Aufzeichnungen vorzulegenvor. e) 4. Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich Verpflichtung zur Nutzung Vertraulichkeit nach diesen Bedingungen bezieht sich auch auf sämtliche Informationen über die Software einschließlich der je- weils lizenzierten Version/enverwendeten Methoden und Verfahren. 5. Die Softwarelizenzen werden auf bestimmte Zeit gewährt. Auch während dieser Laufzeit können wir die Vereinbarung hierüber aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leisten. 6. Bei Beendigung der Lizenz sind alle Ihnen zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich der angefertigten Kopien und Datenträger an uns zurückzugeben. 7. Quellcodes, die vom Urheber zur Lizensierung freigegeben sind, können nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Quellcodesoftware-Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt werden.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen