SOFTWAREKOMPONENTEN DRITTER Musterklauseln

SOFTWAREKOMPONENTEN DRITTER. Bestimmte Software, oder Teile davon, können auch Softwarekomponenten Dritter (einschließlich Open Source Software) enthalten, die unter gesonderten Lizenzbedingungen vertrieben werden, welche wiederum die Nutzungsrechte an diesen Softwarekomponenten einschränken oder erweitern können. Informationen zu den Rechte-Inhabern an diesen Softwarekomponenten Dritter und die entsprechenden Dritt-Lizenzbedingungen sind in der Dokumentation oder unter den Lizenzbedingungen des Herstellers erhältlich.