Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der S-Kreditpartner GmbH das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der S-Kreditpartner GmbH aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die S-Kreditpartner GmbH über.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der S-Kreditpartner GmbH das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der S-Kreditpartner GmbH aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrundeliegenden zugrunde liegenden Forderungen auf die S-Kreditpartner GmbH über.
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