Security. 28.1. Das jeweils gültige Sicherheitskonzept der AGH ist ein integraler Bestandteil jeder Veranstaltung im Hallenstadion. Dieses deckt die Aufgaben der AGH beim Betrieb des Hallenstadions ab, zeigt die Schnittstellen zwischen Veranstalter und AGH auf und umschreibt die wichtigsten zwingenden Aufgaben des Veranstalters in einer Krisensituation. 28.2. Der Veranstalter muss ergänzend zum Sicherheitskonzept das Krisenmanagement für seine Veranstaltung und seine Bereiche auf jeden Fall selbständig planen und führen und auf das Sicherheitskonzept der AGH abstimmen. Er hat dabei die bestehenden Elemente und Schnittstellen des AGH Sicherheitskonzepts als integrale Bestandteile in sein eigenes Krisenmanagement aufzunehmen. In der Krisenorganisation muss zwingend die Vertretung der AGH im operationellen Krisenstab des Veranstalters aufgenommen werden und vom Veranstalter sichergestellt sein.
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Security. 28.126.1. Das jeweils gültige Sicherheitskonzept der AGH ist ein integraler Bestandteil jeder Veranstaltung im Hallenstadion. Dieses deckt die Aufgaben der AGH beim Betrieb des Hallenstadions ab, zeigt die Schnittstellen zwischen Veranstalter und AGH auf und umschreibt die wichtigsten zwingenden Aufgaben des Veranstalters in einer Krisensituation.
28.226.2. Der Veranstalter muss ergänzend zum Sicherheitskonzept das Krisenmanagement für seine Veranstaltung und seine Bereiche auf jeden Fall selbständig planen und führen und auf das Sicherheitskonzept der AGH abstimmen. Er hat dabei die bestehenden Elemente und Schnittstellen des AGH Sicherheitskonzepts als integrale Bestandteile in sein eigenes Krisenmanagement aufzunehmen. In der Krisenorganisation muss zwingend die Vertretung der AGH im operationellen Krisenstab des Veranstalters aufgenommen werden und vom Veranstalter sichergestellt sein.
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