Schule. Die Aufnahme und Integration von Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ mit Beeinträchtigung, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird im Einzelfall durch Schulleitung und Campusträger geprüft. Insbesondere die notwendigen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, müssen im Hinblick auf die Ausstattung der Materialien, den räumlichen Bedingungen und vor allem den personellen Ressourcen geprüft werden.
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