Common use of Schule Clause in Contracts

Schule. Reformprogramm für die Berliner Schule Bildung hat Priorität! Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern die Lei- stungsbereitschaft und das Engagement des Einzelnen. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen werden. Die Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann. Ziel ist es, die Qualität der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständig- keit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich ei- nem fairen Wettbewerb zu stellen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden: 1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich 2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen 3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lese- kompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwis- senschaftlicher Zusammenhänge 4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schu- le auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation 6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodi- sche Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung 7. Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel er- weiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbe- dingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung voraus. 1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006 Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogi- schen Auftrag leisten zu können. Für die kommenden fünf Schuljahre wird daher auf der Basis der in dieser Vereinbarung festgelegten Ausstattungsbedingungen eine verlässliche Unterrichts- und Lehrerbedarfsplanung erstellt. Die im Schuljahr 2001/02 neu begonnenen pädagogischen Verbesserungen (z.B. Fremdsprachenfrühbeginn, Frequenzsenkung in Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial benachteiligten Gebieten, Auswei- tung des Schulversuchs ”Verlässliche Halbtagsschule” um 25 Schulen und Aufstockung des Integrationsvolumens) werden fortgeführt. Hierfür stehen ab dem Schuljahr 2002/03 zusätzlich 320 Stellen zur Verfügung. Trotz der schwierigen Haushaltslage wird es darüber hinaus aufgrund der sinkenden Schü- lerzahlen in den Jahren 2002 bis 2006 zu weiteren pädagogischen Verbesserungen kom- men, da von den durch Schülerrückgang bedingten personellen Spielräumen zusätzlich insgesamt 1.040 Stellen für neue pädagogische Maßnahmen genutzt werden. Die zu- sätzlichen Stellen werden u.a. verwendet für: • die Einrichtung weiterer 30 Ganztagsgrundschulen • den schrittweisen Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtags- grundschulen (VHG) und die schrittweise Verknüpfung mit dem offenen Ganz-tags- betrieb (OGB) zu einem einheitlichen Angebot in der ganzen Stadt • die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ nichtdeutscher Herkunftssprache • Integrationsunterricht (gemeinsame Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung) • Frequenzabsenkungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und für Schulen der Sekundarstufe mit besonders hohen Frequenzen • die Umsetzung der Reformanforderungen an den Berliner Schulen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen für Schulen in so- zialen Brennpunkten werden in einem Sofortprogramm zusammengefasst. Der Stellenrahmen für das pädagogische Personal der Berliner Schule wird für diese Legislaturperiode verbindlich festgelegt. Grundlage für die Festlegung des Stellenrahmens ist die aktuelle Lehrerbedarfsplanung. Eine Veränderung des Stellenrahmens gegenüber der Ursprungsplanung erfolgt lediglich aufgrund der auf der Basis der jeweiligen Ist-Zahlen aktualisierten Schülerprognosen. Die für die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehenden Stellen werden um 300 Stellen (das entspricht 10 Prozent des Volumens im Schuljahr 2001/02) im nicht-pädagogischen Bereich verringert. Die Anrechnungsstunden für Referendare/ Studienanwärter werden um eine Stunde pro Woche erhöht. Dies entspricht einem Volu- men von 100 Lehrerstellen. Mit diesen Festlegungen ist sichergestellt, dass in dieser Legislaturperiode Einstellungs- möglichkeiten im Umfang von über 4000 Stellen geschaffen werden. Die Unterrichtsstundenguthaben aus den Arbeitszeitkonten werden wie vereinbart voll- ständig zurück gegeben. Die gegenwärtige Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden. Dies steht jedoch in Abhängigkeit zu den Vereinbarungen im angestrebten Solidarpakt. Frühpensionierungen sind auszuschließen, sofern die Lehrkraft in anderer Funktion an der Schule eingesetzt werden kann. Das Schul- und Sportstättenprogramm wird in der gesamten Legislaturperiode mit einem jährlichen Volumen von 52 Mio Euro fortgeführt. 2. Neues Leitbild für die Berliner Schule: Erweiterte Selbständigkeit In der Legislaturperiode werden umgehend die rechtlichen und verwaltungs- organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die folgenden Leitlinien einer erwei- terten Selbständigkeit der Schulen umzusetzen:

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Sources: Koalitionsvereinbarung

Schule. Reformprogramm Für den wachsenden Bezirk haben der Erhalt und die Schaffung öffentlicher Infrastruktur Priorität. Das trifft in besonderem Maß auf den Schulbereich zu. Die Parteien sind sich einig, dass der Sanierungsstau in den Schulgebäuden abgebaut werden muss und für die Berliner Schule Bildung hat Priorität! Bildung ist wachsenden Schülerzahlen schnell gute neue Schulen sowie Erweiterungsbauten für bestehende Schulen errichtet werden müssen. Um die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft laufenden baulichen Unterhaltung, beim standardgerechten Umbau / der Grundsanierung und Arbeitswelt erfordern dem Neubau zu bewältigen, setzen sich die Lei- stungsbereitschaft Partnerinnen für folgende Maßnahmen ein: - Verkürzung der Verfahren durch Abbau von Verfahrensschritten und Schnittstellen von der Bedarfsfeststellung bis zur Fertigstellung der Planungsunterlagen (Änderung in der ABau und LHO). - Erneuerung der ausgelaufenen »Wirtschaftlichen Standards öffentlichen Bauens«, einheitlicher Planungsvorgaben für Schulbauten und des Planungshandbuches für Sporthallen. - Erhalt der eindeutigen Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten (Fachvermögen) im bezirklichen Schulamt. Partner für die Schulen und bezirklichen Gremien ist das Engagement Schulamt. - Für die bauliche Unterhaltung und die Sanierung im Bestand (pauschale Investitionen) bleibt der Bezirk zuständig, Schulneubau (zielgerichtete Investitionen) und Errichtung schulischer Infrastruktur in neuen Stadtquartieren werden über die Landesebene realisiert und nach Fertigstellung in die Verantwortung des EinzelnenBezirkes übergeben. Chancengleichheit bedeutet- deutliche Erhöhung der Haushaltszuweisung für bauliche Unterhaltung und pauschale Investitionen. Die Partnerinnen setzen sich dafür ein, dass alle Kinder die Mittel für Bauunterhaltung, Sanierung und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen Modernisierung zukünftig auskömmlich und Fähigkeiten gefördert gebündelt im Bezirkshaushalt eingestellt werden, sodass die Bezirke zuverlässig die Mittel verplanen und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen verausgaben können, anstatt in Form von Sonderprogrammen des Landes kurzfristig ausgereicht zu werden. Die Kinder - Anhebung der Grenze für bezirkliche (pauschale) Investitionsmaßnahmen. - Verbesserung der Personalausstattung im Schulamt und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildungin der SE Facility Management. - Bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Hausmeister- und Hallenwartstellen. - Verbesserung der Information zu Baumaßnahmen in den Schulen und Beteiligung. Die Berliner Partnerinnen werden die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann. Ziel ist es, die Qualität bei der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung Beteiligung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständig- keit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich ei- nem fairen Wettbewerb zu stellen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden: 1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich 2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen 3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lese- kompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwis- senschaftlicher Zusammenhänge 4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schu- le auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation 6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodi- sche Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung 7. Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel er- weiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ mit Bildungsdefiziten ▇, bei der außerschulischen politischen und besonderen Begabungen Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbe- dingungen kulturellen Bildung, der Schulsozialarbeit, dem Kinderschutz und den einzelfallbezogenen Hilfen fortsetzen und ausbauen. Ebenso wird die Zusammenarbeit bei der Gestaltung der Übergänge von Kita in die Grundschule und von Oberschule zur Personal- Ausbildung und Unterrichtsversorgung voraus. 1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006 Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogi- schen Auftrag leisten zu können. Für die kommenden fünf Schuljahre wird daher auf in der Basis der in dieser Vereinbarung festgelegten Ausstattungsbedingungen eine verlässliche Unterrichts- und Lehrerbedarfsplanung erstelltberuflichen Orientierung (Ausbildungsoffensive) vereinbart. Die Partnerinnen wollen in der Jugendberufsagentur die Verzahnung zwischen den spezifischen Instrumenten der Jugendhilfe einerseits und des Jobcentern andererseits verbessern und die Transparenz der Strukturen und Entscheidungen sicherstellen. Ziel ist es, die Interessen und Aufgaben der Jugendhilfe im Schuljahr 2001/02 neu begonnenen pädagogischen Verbesserungen (z.B. Fremdsprachenfrühbeginn, Frequenzsenkung in Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial benachteiligten Gebieten, Auswei- tung des Schulversuchs ”Verlässliche Halbtagsschule” um 25 Schulen Jobcenter präsent zu machen und Aufstockung des Integrationsvolumens) werden fortgeführt. Hierfür stehen ab dem Schuljahr 2002/03 zusätzlich 320 Stellen zur Verfügung. Trotz der schwierigen Haushaltslage wird es darüber hinaus aufgrund der sinkenden Schü- lerzahlen in den Jahren 2002 bis 2006 besser zu weiteren pädagogischen Verbesserungen kom- men, da von den durch Schülerrückgang bedingten personellen Spielräumen zusätzlich insgesamt 1.040 Stellen für neue pädagogische Maßnahmen genutzt werdenberücksichtigen. Die zu- sätzlichen Stellen werden u.a. verwendet für: • Partnerinnen arbeiten darauf hin, dass sich die Einrichtung weiterer 30 Ganztagsgrundschulen • den schrittweisen Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtags- grundschulen (VHG) und die schrittweise Verknüpfung mit dem offenen Ganz-tags- betrieb (OGB) zu einem einheitlichen Angebot in der ganzen Stadt • die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ nichtdeutscher Herkunftssprache • Integrationsunterricht (gemeinsame Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung) • Frequenzabsenkungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und für Schulen der Sekundarstufe mit besonders hohen Frequenzen • die Umsetzung der Reformanforderungen an den Berliner Schulen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen für Schulen in so- zialen Brennpunkten werden in einem Sofortprogramm zusammengefasst. Der Stellenrahmen für das pädagogische Personal der Berliner Schule wird für diese Legislaturperiode verbindlich festgelegt. Grundlage für die Festlegung des Stellenrahmens ist die aktuelle Lehrerbedarfsplanung. Eine Veränderung des Stellenrahmens gegenüber der Ursprungsplanung erfolgt lediglich aufgrund der auf der Basis der jeweiligen Ist-Zahlen aktualisierten Schülerprognosen. Die für die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehenden Stellen werden um 300 Stellen (das entspricht 10 Prozent des Volumens im Schuljahr 2001/02) im nicht-pädagogischen Bereich verringert. Die Anrechnungsstunden für Referendare/ Studienanwärter werden um eine Stunde pro Woche erhöht. Dies entspricht einem Volu- men von 100 Lehrerstellen. Mit diesen Festlegungen ist sichergestellt, dass in dieser Legislaturperiode Einstellungs- möglichkeiten im Umfang von über 4000 Stellen geschaffen werden. Die Unterrichtsstundenguthaben aus den Arbeitszeitkonten werden wie vereinbart voll- ständig zurück gegeben. Die gegenwärtige Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden. Dies steht jedoch in Abhängigkeit zu den Vereinbarungen im angestrebten Solidarpakt. Frühpensionierungen sind auszuschließen, sofern die Lehrkraft in anderer Funktion an der Schule eingesetzt werden kann. Das Schul- und Sportstättenprogramm wird in der gesamten Legislaturperiode mit einem jährlichen Volumen von 52 Mio Euro fortgeführtKieze öffnen. 2. Neues Leitbild für die Berliner Schule: Erweiterte Selbständigkeit In der Legislaturperiode werden umgehend die rechtlichen und verwaltungs- organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die folgenden Leitlinien einer erwei- terten Selbständigkeit der Schulen umzusetzen:

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Sources: Vereinbarung Über Gemeinsam Verfolgte Ziele Und Projekte

Schule. Reformprogramm für die Berliner Schule Bildung hat Priorität! Bildung Es ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaftgemeinsame Zielsetzung von SPD und GRÜNEN, berufsausbildende Qualifikationen lokal zu vermitteln sowie junge Menschen und ihre Fachkompetenzen an unseren Wirtschaftsstandort zu binden. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern die Lei- stungsbereitschaft und das Engagement des Einzelnen. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen werden. Die Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann. Ziel ist es, die Qualität der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständig- keit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich ei- nem fairen Wettbewerb zu stellen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden: 1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits Alle Menschen sollen – im vorschulischen Bereich 2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen 3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lese- kompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwis- senschaftlicher Zusammenhänge 4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schu- le auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation 6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft privaten und im Hinblick beruflichen Leben – ihr volles Potenzial ausschöpfen können; dafür treten SPD und GRÜNE ein und stellen daher folgende Initiativen und Projekte vor, die wir in den nächsten 5 Jahren zusammen im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt wollen. • die Mittagsverpflegung an Förder- und berufsbildenden Schulen möglichst mit regionalen, gesunden, frischen und vollwertigen Produkten schmackhaft zubereitet und frisch angeboten wird. • bei der Mittagsverpflegung auf diagnostische eine fleischreduzierte Zubereitung geachtet wird und methodi- sche Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung 7auf Produkte aus ökologisch nachhaltiger Tierhaltung zurückgegriffen wird, wenn Fleisch angeboten wird. Ausbau • die Stellen für Schulsozialarbeiter*innen an den Kreisschulen – außerhalb der im Rahmen von schulischen „Bildung und außerschulischen Ganztagsangeboten Teilhabe“ vorgesehenen Stellen – ausgebaut werden. Diese Angelegenheit ist im Sozialausschuss durchzusetzen. • die Digitalisierung an den Schulen mit dem Ziel er- weiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere hohem Tempo vorangetrieben wird; die schnelle Umsetzung hat für Schülerinnen und uns oberste Priorität. • alle ▇▇▇▇▇▇▇ mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbe- dingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung voraus. 1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006 Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogi- schen Auftrag leisten zu können. Für die kommenden fünf Schuljahre wird daher auf der Basis der in dieser Vereinbarung festgelegten Ausstattungsbedingungen eine verlässliche Unterrichts- und Lehrerbedarfsplanung erstellt. Die im Schuljahr 2001/02 neu begonnenen pädagogischen Verbesserungen (z.B. Fremdsprachenfrühbeginn, Frequenzsenkung in Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial benachteiligten Gebieten, Auswei- tung des Schulversuchs ”Verlässliche Halbtagsschule” um 25 Schulen und Aufstockung des Integrationsvolumens) werden fortgeführt. Hierfür stehen ab dem Schuljahr 2002/03 zusätzlich 320 Stellen zur Verfügung. Trotz der schwierigen Haushaltslage wird es darüber hinaus aufgrund der sinkenden Schü- lerzahlen ▇*innen in den Jahren 2002 bis 2006 kreiseigenen Schulen Zugang zu weiteren pädagogischen Verbesserungen kom- men, da von den durch Schülerrückgang bedingten personellen Spielräumen zusätzlich insgesamt 1.040 Stellen für neue pädagogische Maßnahmen genutzt werdenfreiem und schnellem Internet haben. Die zu- sätzlichen Stellen werden u.a. verwendet für: die Einrichtung weiterer 30 Ganztagsgrundschulen • den schrittweisen Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtags- grundschulen (VHG) und die schrittweise Verknüpfung mit dem offenen Ganz-tags- betrieb (OGB) zu einem einheitlichen Angebot in der ganzen Stadt • die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und alle ▇▇▇▇▇▇▇ nichtdeutscher Herkunftssprache ▇*innen in den kreiseigenen Schulen Zugang zu einem internetfähigen digitalen Endgerät zum Unterrichtsgebrauch haben, welches unseren ▇▇▇▇▇▇▇*innen bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt wird. Integrationsunterricht (gemeinsame Erziehung von Schülerinnen der Rhein-Kreis Neuss zu einem Hochschul- und Schülern mit und ohne Behinderung) Forschungsstandort fortentwickelt wird. Frequenzabsenkungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und für Schulen der Sekundarstufe mit besonders hohen Frequenzen eine Hochschulniederlassung im Rhein-Kreis angesiedelt wird – entweder als Fakultät einer umgebenen Hochschule oder als eigene, fachspezifische Bildungseinrichtung. • die Umsetzung Berufsbildungszentren zu Weiterbildungsakademien entwickelt werden. Diese werden nach zukunftsfähigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen ausgerichtet, um den Strukturwandel in der Reformanforderungen Bildung einzuleiten. • betriebsnahe Ausbildungen den ▇▇▇▇▇▇▇*innen an unseren BBZs einen guten Übergang in ein erfolgreiches Berufsleben sichern. • die inklusiven Bildungsangebote an den Berliner SchulenBBZs ausgebaut werden und der Zugang zu diesen barrierefrei gestaltet wird. Die Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen für Schulen • Kurse, Programme und Abschlüsse an unseren BBZs allen ▇▇▇▇▇▇▇*innen den barrierefreien Zugang zu bedeutsamen Erfahrungen und Qualifikationen in so- zialen Brennpunkten werden in einem Sofortprogramm zusammengefasstverschiedensten Berufsfeldern ermöglichen. Der Stellenrahmen für das pädagogische Personal der Berliner Schule wird für diese Legislaturperiode verbindlich festgelegt. Grundlage für die Festlegung des Stellenrahmens In diesem Zusammenhang ist die aktuelle Lehrerbedarfsplanung. Eine Veränderung des Stellenrahmens gegenüber der Ursprungsplanung erfolgt lediglich aufgrund der auf der Basis der jeweiligen Ist-Zahlen aktualisierten Schülerprognosen. Die für die Anrechnungs- Kooperation mit Unternehmen und Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehenden Stellen werden um 300 Stellen (das entspricht 10 Prozent des Volumens im Schuljahr 2001/02) im nicht-pädagogischen Bereich verringert. Die Anrechnungsstunden für Referendare/ Studienanwärter werden um eine Stunde pro Woche erhöht. Dies entspricht einem Volu- men von 100 Lehrerstellen. Mit diesen Festlegungen ist sichergestellt, dass in dieser Legislaturperiode Einstellungs- möglichkeiten im Umfang von über 4000 Stellen geschaffen werden. Die Unterrichtsstundenguthaben aus den Arbeitszeitkonten werden wie vereinbart voll- ständig zurück gegeben. Die gegenwärtige Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden. Dies steht jedoch in Abhängigkeit Organisationen zukünftig zu den Vereinbarungen im angestrebten Solidarpakt. Frühpensionierungen sind auszuschließen, sofern die Lehrkraft in anderer Funktion an der Schule eingesetzt werden kann. Das Schul- und Sportstättenprogramm wird in der gesamten Legislaturperiode mit einem jährlichen Volumen von 52 Mio Euro fortgeführtintensivieren. 2. Neues Leitbild für die Berliner Schule: Erweiterte Selbständigkeit In der Legislaturperiode werden umgehend die rechtlichen und verwaltungs- organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die folgenden Leitlinien einer erwei- terten Selbständigkeit der Schulen umzusetzen:

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Sources: Kooperationsvertrag