Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt. 12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist. 12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen. 12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen. 12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg. 12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg. 12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint. 12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/. 12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gehen die Regelungen der jeweiligen Einzelverträge vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichwohl ergänzend; auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auch wenn nicht ausdrücklich auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztsie Bezug genommen wird.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dem Vertragsverhältnis mit FreiNet nur nach vorheriger mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung Einwilligung durch klarmobil FreiNet auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und die schriftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform durch Vertragsnachträge, was auch für die Klausel gilt. Soweit FreiNet die Möglichkeit anbietet, vertragliche Erklärungen auch Online (z.B. E-Mail) abzugeben, gelten dafür gesonderte Bedingungen von FreiNet. Die Vertragspartner können gegenüber ihren Pflichten aus diesem Vertrag auf dem jeweiligen Einzelvertrag nur Zurückbehaltungsrechte geltend machen und/oder Aufrechnung erklären, wenn die Gegenansprüche aus den jeweiligen Einzelverträgen stammen und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nur insoweit, als in den vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen keine Ausnahmen vereinbart sind. FreiNet hat darüber hinaus ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenZurückbehaltungsrecht an den von FreiNet eingerichteten Internet-Domains.
12.6 4. Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ist Rendsburgder Firmensitz.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann5. Die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern unterliegen dem deutschem Recht, juristische Person insbesondere BGB und HGB. Die Anwendung des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgausgeschlossen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen6. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Die Europäische Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist stellt unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatan Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 22 Gerichtsstand § 23 Übergangsregelungen
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.
(3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Recht vornach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt.
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, diese AGBso hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Leistungsbeschreibungen Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat.
(3) Ein Grundversorgungsvertrag oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bestätigung des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenVertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, insbesondere technischenauch:
1. Angaben zum Kunden (Firma, rechtlichen Registergericht und Registernummer oder regulatorischen Veränderungen Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer),
2. Angaben über die Anlagenadresse und die Bezeichnung des Zählers oder den Aufstellungsort des Zählers,
3. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse),
4. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse) und
5. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist§ 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässigwobei folgende Belastungen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen sie Kalkulationsbestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuweisen sind:
a) die Stromsteuer nach § 3 des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltStromsteuergesetzes vom 24. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, übertragen.2725) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
12.6 Erfüllungsort b) die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist,
c) jeweils gesondert die Umlagen und Aufschläge nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, § 9 Absatz 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998),
d) jeweils gesondert die Netzentgelte und die Entgelte der Betreiber von Energieversorgungsnetzen für den Messstellenbetrieb und die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatMessung. Wenn dem Grundversorger die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 nicht vorliegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Kunde verpflichtet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Zusätzlich zu den Angaben nach Satz 1 Nummer 5 hat der Grundversorger den auf die Grundversorgung entfallenden Kostenanteil anzugeben, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach Satz 1 Nummer 5 von dem Allgemeinen Preis ergibt, und diesen Kostenanteil getrennt zu benennen. Der Grundversorger hat die jeweiligen Belastungen nach Satz 1 Nummer 5 sowie die Angaben nach Satz 3 in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Preise nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c genannten Belastungen auf einer Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber hat der Grundversorger ergänzend hinzuweisen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf
1. die Allgemeinen Bedingungen und auf diese ergänzende Bedingungen,
2. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber nach § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei 6 Absatz 3 Satz 1 geltend zu machen und
3. das Recht des Kunden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Schlichtungsstelle anzurufen und die Anschrift der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation zuständigen Schlichtungsstelle sowie auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenfür den Bereich Elektrizität und Gas und dessen Anschrift. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit Die Hinweise nach Satz 6 Nummer 3 hat der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintGrundversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Vertragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestätigung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die Möglichkeit Allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Satz 1 gilt entsprechend für die ergänzenden Bedingungen; diese hat der Online- Streitbeilegung Grundversorger öffentlich bekannt zu geben und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
(5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen werden.
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Europäischen Kommission Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes § 20 Abs. 3 entsprechend; § 11 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(im Folgenden „OS“2) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Der Grundversorger hat dem Kunden gilt das Recht unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des UN- Übereinkommens über Verträge über Elektrizitätsbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.
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Sources: Sondervertrag, Sondervertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 22 Gerichtsstand § 23 Übergangsregelung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirt- schaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verord- nung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträ- ge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.
(3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Gasversorgungsunternehmen, das Recht vornach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Gas durchführt.
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungs- unternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversor- gungsunternehmen begründet hat.
(3) Ein Grundversorgungsvertrag oder die Bestätigung des Vertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, insbesondere auch:
1. Angaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer),
2. Angaben über die Anlagenadresse und die Bezeichnung des Zählers oder den Aufstellungsort des Zählers,
3. Angaben über Gasart, Brennwert, Druck,
4. Angaben über unterschiedliche Nutzenergie der Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom, soweit der Gasverbrauch nach Kilowattstunden abgerechnet wird,
5. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse),
6. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse) und
7. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, wobei folgende Belastungen, soweit diese AGBKalkulationsbestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuweisen sind:
a) die Energiesteuer nach § 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
b) die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgaben- verordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die Leistungsbeschreibungen oder zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. Wenn dem Grundversorger die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen Angaben nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) Satz 1 Nummer 1 nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatvorliegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Kunde verpflich- tet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Der Grundversorger hat die Belastungen nach Satz 1 Nummer 7 und deren Saldo in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Preise nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auf seiner Internetseite zu veröffentli- chen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf
1. die in Allgemeinen Bedingungen und auf diese ergänzende Bedingungen,
2. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber nach § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei 6 Absatz 3 Satz 1 geltend zu machen und
3. das Recht des Kunden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Schlich- tungsstelle anzurufen, die Anschrift und die Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation zuständigen Schlichtungsstelle, die Ver- pflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren sowie auf den Verbraucherser- vice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenfür den Bereich Elektrizität und Gas und dessen Anschrift. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit Die Hinweise nach Satz 4 Nummer 3 hat der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintGrundversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentli- chen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Vertragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestätigung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die Möglichkeit allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Satz 1 gilt entsprechend für die ergänzenden Bedingungen; diese hat der Online- Streitbeilegung Grundversorger öffentlich bekannt zu geben und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
(5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen werden.
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Europäischen Kommission Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes § 20 Abs. 3 entsprechend; § 11 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(im Folgenden „OS“2) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Der Grundversorger hat dem Kunden gilt das Recht unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des UN- Übereinkommens über Verträge über Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.
Appears in 2 contracts
Sources: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen 14.1 Änderungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung Ergänzungen der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernBedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, Sollte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
14.2 Der Mieter kann gegenüber Vergütungsansprüchen ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇▇.▇▇ nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ anerkannten Forderungen aufrechnen.
14.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Mieter gegenüber ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ausgeschlossen.
14.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall das der Mieter Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/..▇▇ ist darüber hinaus berechtigt, den Mietern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte 14.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Rechts- verhältnisse zwischen Zweck der klarmobil unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und dem Kunden gilt das Recht Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatRegelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 11.1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auf- tragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Textform zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich in Textform darüber informieren, dass die Verantwor- tung für die Daten ausschließlich beim Auftraggeber liegt.
11.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getrof- fen. Änderungen und Ergänzungen dieser Daten- schutz-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Datenschutz-AGB. Abweichende mündliche Abreden der Parteien sind unwirksam. Dies gilt auch für Än- derungen dieser Klausel.
11.3. Sollte auch nur eine Bestimmung dieser Daten- schutz-AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam o- der nichtig sein oder werden, bleiben diese Daten- schutz-AGB im Übrigen gleichwohl aufrechterhalten und gültig. Anstelle der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernGesetz, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit die hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇entstandene ▇▇▇▇▇ ▇▇▇nicht durch ergän- zende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind je- doch insoweit verpflichtet, übertragenunverzüglich eine rechts- wirksame und datenschutzkonforme Vertragsergän- zung abzustimmen und zu erstellen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen11.4. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über Deutsch- land. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkei- ten aus diesen Datenschutz-AGB ist Stuttgart.
11.5. Darüber hinaus gelten die Regelungen der „All- gemeinen Geschäftsbedingungen der S-Public GmbH für Vertragspartner“.
11.6. Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestim- mungen von den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht „Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der Schutz entzogen wirdS-Public Services GmbH für Vertrags- partner“, der durch zwingende Best- immungen Leistungsbeschreibung oder einer „Be- sonderen Allgemeinen Geschäftsbedingung“ abwei- chen, haben die in dieser Datenschutz-AGB aufge- führten Bestimmungen Vorrang. Um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, hat die S-Public Services GmbH unter Berücksichtigung des Staates gewährt wirdStands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen und Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Artikel 32 DSGVO und § 22 BDSG vorgesehen. Die S-Public Services GmbH ist an zwei Standorten, in Frickingen und in Stuttgart auf dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatCampus der DSV-Gruppe, präsent. Zu allen technischen und organisatorischen Maßnahmen gibt es regelmäßige und anlassbezogene Schulungen und Kontrollen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund 16.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit Forderungen des Auftraggeber ist ausgeschlossen.
16.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der Anfechtung des Service-Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe.
16.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
16.4 Der Kunde hat ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇Änderungen seines Namens oder seiner Firma, übertragenseiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Auftraggeber eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Auftraggeber (so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist Kapsch berechtigt, auf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
12.6 Erfüllungsort für 16.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Service-Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der Kunde Kaufmannunwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist die der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇einer ▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Service Agreement, Service Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das 15.1 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit unter Ausschluss des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztUN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 15.2 Es ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilunggestattet, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher an Dritte abzutreten oder zu übertragen, ohne dass IDEXX Animana vorab eine schriftliche Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenerteilt hat. Jegliche versuchte Abtretung oder Übertragung ist ein Verstoß gegen die hier genannten Einschränkungen und somit null und nichtig.
12.5 klarmobil kann 15.3 Soweit es nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHergeben, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇in den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wurden, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits sowie über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung Wirksamkeit eines Streitbeilegungsverfahrens stellensolchen Vertrags bzw. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über ordentlichen Rechtswegs durch Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den internati- onalen Warenkaufjeweils geltenden Regelungen der deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS) durch einen Schiedsrichter, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen gemäß den geltenden Regelungen ernannt wird, der durch zwingende Best- immungen geregelt. Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle Unterlagen, die an den Schiedsrichter, oder von diesem geliefert werden, sind in deutscher Sprache zu verfassen. Der Schiedsrichter entscheidet nach deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Ludwigsburg als Ort für die Durchführung des Staates gewährt Schiedsverfahrens vereinbart.
15.4 Die Version sämtlicher Kommunikation, die von IDEXX Animana erhalten oder gespeichert wird, sowie Messungen und Überwachungen, die von IDEXX Animana durchgeführt werden, werden als echt betrachtet, bis zum Beweis des Gegenteils durch den Kunden.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, oder gemäß deutschem Recht nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
15.6 Diese AGB sind sowohl in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatDeutsch als auch in anderen Sprachen (inkl. englisch) verfasst. Im Falle jeglicher Differenz in Bezug auf Inhalt und Bedeutung, ist die deutsche Version bindend.
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Sources: Lizenzvereinbarung, Lizenzvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor14.1 Sollten diese AGB lückenhaft oder in einzelnen Bestimmungen undurchführbar oder unwirksam sein oder werden, diese AGBbleiben sie im Übrigen wirksam.
14.2 An die Stelle der undurchführbaren Bestimmung soll eine durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die Leistungsbeschreibungen die Vertragsparteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.3 Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, lückenhaft oder die Preis- listen zur Wiederherstellung unwirksam sind, richtet sich der Ausgewogenheit Inhalt des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.4 Der vollständige Vertragstext wird von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen TalentBait nicht gespeichert und kann dem Kunden nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istdaher nicht erneut zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot der Kunde den angezeigten Vertragstext sorgfältig aufbewahrt. Die Vertragsdaten können über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztelektronisch gesichert werden.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien 14.5 Die für den Kunden zu- mutbar istVertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 14.6 Für die nicht auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht über den internati- onalen WarenkaufKauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
14.7 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von TalentBait.
14.8 Für alle Streitigkeiten, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdie sich aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen oder dem Vertrag oder über seine Gültigkeit oder Beendigung ergeben, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdsind die Gerichte in Hamburg, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdDeutschland, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.ausschließlich zuständig. zwischen Und
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor1. Änderungen, diese AGBErgänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung für Vertragsschlüsse ab 01.10.2016 der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernTextform, sofern dies aufgrund mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Dies gilt für Geschäftsbedingungen von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von Kunden denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztnicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens eine Person ohne Gerichtsstand oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist, ist oder keinen Sitz St. Ingbert Erfüllungsort, Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgZusammenhang mit Dienstleistungen entsprechend dieser Registrierungsvereinbarung.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen3. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN- Übereinkommens über Verträge Einheitlichen UN-Kaufrechts über den internati- onalen WarenkaufKauf beweglicher Sachen.
4. Sofern die Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung – oder Teile hiervon – den Bestimmungen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitBedingungen, als dem Verbraucher Policies oder sonstigen Regelungen der betreffenden Registrierungsstellen oder ICANN widersprechen, so gelten die Bestimmungen, Bedingungen, Policies oder sonstigen Regelungen der betreffenden Registrierungsstellen oder von ICANN.
5. Sollten Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Klauseln, deren rechtliche Anwendung wegen eines rechtlichen Fehlers oder wegen Ungültigkeit nicht Anwendung finden können, sollen soweit möglich durch Klauseln ersetzt werden, die rechtlichen Bestand haben, die der Schutz entzogen wirdursprünglichen wirtschaftlichen Absicht am ehesten entsprechen und die von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit bei Vertragsschluss vereinbart worden wäre. Soweit rechtlich zulässig, erfolgt ein Ersatz der Klausel im vorstehend beschriebenen Umfang durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdden Registrar.
6. Beide Texte dieser Registrierungsvereinbarung in deutscher und englischer Sprache sind verbindlich, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatim Zweifelsfalle gilt die deutsche Fassung.
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Sources: Registrierungsvereinbarung, Registrierungsvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner ver- pflichten sich das Recht vor, diese AGBvielmehr, die Leistungsbeschreibungen unwirksame oder undurchführbare Bestimmung rückwirkend zum Zeit- punkt der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen.
(2) Mit Inkrafttreten einer eigenen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Preis- listen zur Wiederherstellung Anschlussnut- zung für Netzebenen größer 0,4 kV, erfolgt die Anschlussnutzung auf der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelungen. Die anliegende Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) wird dann durch diese ersetzt.
(3) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dass Drittewerden Änderungen dieses Vertrages dem An- schlussnutzer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anschlussnutzer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch des Anschlussnutzers muss innerhalb von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen beziehteinem Monat nach der Bekanntgabe der Änderung beim Netzbetreiber vorliegen. Erhebt der An- schlussnutzer fristgerechten Widerspruch, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztder Netzbetreiber zu einer Änderungskündigung be- rechtigt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig(4) Bei Auslegungsfragen und Vertragslücken werden die jeweils gültigen Fassungen des „Metering Code“ (Abrechnungszählung und Datenbereitstellung), soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses „Distribution Code“ (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien Netzregeln für den Kunden zu- mutbar istZugang zu Verteilungsnetzen) und des „Grid-Code“ (Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber) ergänzend herangezogen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden (5) Die Anschlussnutzung beginnt mit dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltStrombezug auf Grund eines wirksamen Stromlieferungs- vertrages. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der MitteilungDas Ende ergibt sich aus §§ 26, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen27 NAV.
12.4 (6) Der Kunde kann Rechte und Pflichten Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenist für Kaufleute und juristische Personen der Sitz des Netzbetreibers.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v(7) Die unten aufgeführten Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Anschlussnutzungsvertrages. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenDer Anschlussnutzer bestätigt den Erhalt der Anlagen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 9.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
9.3 Jede von diesen AGB abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Textform. Dies gilt auch für diese Formklausel.
9.4 Eine Änderung und Aktualisierung dieser AGB kann entweder durch die ausdrückliche Ein- beziehung und Zustimmung des jeweiligen Anlegers zu den aktualisierten AGB oder wie nachfolgend beschrieben erfolgen: Der Vermittler übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Recht vorDatum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der Vermittler dem Anleger eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob dieser die geänderten Nutzungsbe- dingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb die- ser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Der Vermittler wird den Anleger bei Frist- beginn gesondert auf diese AGBRechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Leistungsbeschreibungen oder Widerspruchsfrist und die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bedeutung des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztSchweigens hinweisen.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art 9.5 Für die Vertragsbeziehung zwischen Vermittler und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Anleger gilt das Recht der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkaufaller internationaler Kollisionsnormen.
9.6 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher soweit nicht der Schutz entzogen wirdgesetzlich zwingend etwas ande- res bestimmt ist, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatausschließliche Gerichtsstand Berlin.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses AGB für künftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem AUFTRAGGEBER schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern dies aufgrund wenn der AUFTRAGGEBER nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der AUFTRAGNEHMER bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von unvorhersehbarenvier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei dem AUFTRAGNEHMER eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernwird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztDas Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 Der AUFTRAGGEBER ist nur dann zulässignicht berechtigt, soweit hierdurch wesentliche Regelungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art AUFTRAGNEH- MERS, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und diesen AGB vollständig oder teilweise an einen Dritten zu übertragen und/oder abzutreten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem dem Vertrag mit dem AUFTRAGGEBER ganz oder teilweise an ein mit dem AUFTRAGNEHMER verbun- denes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG zu übertragen und/oder abzutreten.
12.3 Der AUFTRAGGEBER kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenmit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf- rechnen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354a HGB – nicht an Dritte abtre- ten. Der AUFTRAGGEBER hat – gleich aus welchem Rechtsgrund – kein Zurückbehaltungsrecht an Vertrauli- chen Informationen und/oder sonstigen im Eigentum vom AUFTRAGNEHMER stehenden Sachen.
12.4 Erfüllungsort sämtlicher Leistungen des AUFTRAGNEHMERS ist München.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vEs gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von dessen kollisionsrechtlichen Bestimmun- gen. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenUN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
12.6 Erfüllungsort Ausschließlicher Gerichtsstand für die Leistungen des Kunden ist Rendsburgsämtliche Streitigkeiten zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist, soweit rechtlich zuläs- sig, München.
12.7 Soweit Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgübrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein KBC mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen Forderungen des Kunden ist Rendsburgausgeschlossen.
12.7 Soweit 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der Anfechtung des Service-Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe.
21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien.
21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
21.5 Der Kunde Kaufmannhat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, juristische seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des öffentlichen Rechts Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens eine verschlechterte Bonität des Kunden (so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist KBC berechtigt, auf Vorauskassa umzustellen oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgeine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 21.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Service-Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇einer ▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Service Agreement, Service Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB23.1. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Moss Plattformvertrag durch den Kunden ohne Zustimmung des Anbieters ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt § 354a Abs. 1 HGB.
23.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die Leistungsbeschreibungen unbestritten, schriftlich vom Anbieter bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltim Rahmen der Mängelgewährleistung zustehen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von Gegenansprüchen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenVertragsverhältnis geltend machen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 23.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht abweichend in den AGB bestimmt. Dies gilt auch für die Änderung dieser Regelung, die nur wirksam ist, wenn sie ausdrücklich erfolgt.
23.4. Leistungs-, Erfolgs- und Erfüllungsort für alle Leistungen ist im Zweifel der Sitz des Anbieters.
23.5. 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB ist nicht anzuwenden.
23.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder einzelne Rechte teilweise unwirksam, ungesetzlich, undurchführbar oder nicht vollstreckbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vVollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. §§ 15 ffDie unwirksame, ungesetzliche, undurchführbare und / oder nicht vollstreckbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame, gesetzliche, durchführbare und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck dieser AGB sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht.
23.7. AktG verbunde- nes Unternehmen oder Für alle Rechtsverhältnisse, auf die Telekom Deutsch- land GmbHdiese AGB Anwendung finden, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufKollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitsolange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
23.8. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hateinen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil 13.1 Der Vertrag ist an die unterzeichnenden Parteien gebunden und darf ohne die schriftliche Zu- stimmung der Gegenpartei nicht an Dritte übertragen werden, ausser im Fall einer Übergabe sämtlicher Geschäftsaktivitäten einer Partei an einen Rechtsnachfolger. Zulässig ist auch die Übertragung an eine Tochtergesellschaft einer Partei, dies nach schriftlicher Mitteilung an die Gegenpartei.
13.2 Die Comexis GmbH ist berechtigt, Teile der Vertragserfüllung an Dritte zu übertragen. Die Comexis GmbH bleibt dabei gegenüber dem Kunden für die gesamte Vertragserfüllung verant- wortlich.
13.3 Für Angebote und Verträge gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Angebots bzw. Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich die Comexis GmbH das Recht vor, diese AGBdie AGB jederzeit zu verändern.
13.4 Der Vertrag mit allfälligen Anhängen und diesen AGB stellt die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Es existieren keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden ausserhalb des Vertrags.
13.5 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ungültig oder un- wirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die Leistungsbeschreibungen oder dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahekommt. Gesetzesänderung- en, welche die Preis- listen zur Wiederherstellung Vertragserfüllung betreffen, berechtigen beide Parteien zu einer angemessenen Anpassung des Vertragsumfangs, des Vertragspreises und der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztvereinbarten Termine.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Engineering Leistungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vorVerzichtserklärungen der NetPlans wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte die NetPlans nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, diese AGBist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, die Leistungsbeschreibungen Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses Rechtsbehelfs zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztverstehen.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der NetPlans nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang mit rechtskräftig festgestellten oder der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istNetPlans anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltgegenüber der NetPlans zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der NetPlans ausgeschlossen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenGleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens internationalen Privatrechts. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.
12.5 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der NetPlans. Die NetPlans ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN
12.6 Die NetPlans und der Kunde sind berechtigt im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen (soweit es eine solche nicht gibt auf Grundlage der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten). Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.
12.7 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN
1. IONOS cloud Virtual Data Center / Registrierung von Kunden
1.1 Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden sein eigenes virtuelles Rechenzentrum (IONOS cloud Virtual Data Center - „IONOS cloud VDC“) mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Data Center Designer“) bzw. der zur Verfügung gestellten Application Programming Interface („API“) bedarfsgerecht zu gestalten. Der Data Center Designer ist über Verträge über die Homepage der IONOS SE frei zugänglich. Die beauftragten Leistungsbestandteile (CPU-Leistung, Cores, RAM, Server, Storage, Netzwerkspeed, Netzwerkports, Internetanbindung [IT- Infrastruktur]) können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte API. Die Speicherung der Kundenkonfiguration bzw. Leistungsinanspruchnahme bedingt eine Registrierung des Kunden.
1.2 Die Registrierung (Erstanmeldung) zu dem IONOS cloud VDC erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Auf Verlangen der NetPlans kann diese notwendige Legitimationsunterlagen des Kunden anfordern. Zur Zulassung gibt NetPlans, die vom Kunden angegebenen Daten an IONOS SE weiter. Mit der Anmeldung hat der Kunde für den internati- onalen WarenkaufZugang zum Kundenbereich („IONOS cloud“) ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 8 Zeichen bestehen. Der Kunde ist – unbeschadet von Punkt 9.5 der AGB - verpflichtet, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdas Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
1.3 Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der AGB, als dem Verbraucher nicht dieser Nutzungsbedingungen sowie der Schutz entzogen wirdDatenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Sie kann jederzeit im Kundenbereich „IONOS cloud“ durch den Kunden gelöscht bzw. aufgehoben werden, sofern in diesem Zeitpunkt keine vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt sind oder von der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatNetPlans erbracht werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung 14.1 Ausschließlicher Erfüllungsort ist - vorbehalt- lich besonderer Vereinbarungen im Vertrags- schein - der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztGeschäftssitz der COMRAMO.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher schrift- licher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragender COMRAMO berech- tigt, den Namen der COMRAMO und eine Beschreibung der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen in Pressemittei- lungen und in sonstigen Marketing-Materi- alien zu veröffentlichen und zu verwenden. COMRAMO wird die Zustimmung nicht unbil- lig verweigern.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 14.3 Änderungen oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Ergänzungen des jewei- ligen Vertrages oder dieser Geschäftsbedin- gungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf ein mit klarmobil i.S.vdieses Schriftformerfordernis. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHSofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenentspricht E- Mail nicht der Schriftform.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen 14.4 Der jeweilige Vertrag und diese Geschäftsbe- dingungen unterliegen dem Recht der Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kunden ist RendsburgInternationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Über- einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf (CISG).
12.7 Soweit 14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist der Geschäftssitz der COMRAMO, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts Rechts
14.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist dieser Geschäftsbedingungen unwirk- sam oder keinen Sitz im Inland hatundurchführbar sein oder werden, ist so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Re- gelung, die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei dem wirtschaftlichen Zweck der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmung so nahe wie möglich kommt. Glei- ches gilt für den Fall, dass die Parteien nach- träglich feststellen, dass der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist Vertrag oder die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Geschäftsbedingungen lückenhaft sind
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern12.1. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart.
12.3. Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4. Widersprechen sich Bestimmungen dieser AGB, Bestimmungen der Datenschutz-AGB, Bestimmungen in Besonderen AGB und/oder einem Einzelvertrag, ergibt sich folgende Geltungsreihenfolge:
a. Bestimmungen der Datenschutz-AGB gehen al- len anderen vertraglichen Vereinbarungen vor.
b. Bestimmungen im Einzelvertrag oder deren An- lagen gehen den internati- onalen WarenkaufBestimmungen dieser AGB und/oder Besonderen AGB vor.
c. Bestimmungen in den Besonderen AGB gehen Bestimmungen dieser AGB vor.
12.5. S-Public ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdiese Bedingungen sowie die Bedingungen der Besonderen AGB und die Bedingun- gen der Datenschutz-AGB während der Laufzeit des Ver- trages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzu- passen. S-Public wird dem Vertrags-partner die geän- derten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zu- gleich wird S-Public dem Vertragspartner eine ange- messene, mindestens sechs (6) Wochen lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nut- zungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Produkte akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen be- ginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedin- gungen als vereinbart. S-Public wird den Vertrags- partner bei Fristbeginn gesondert auf die-se Rechts- folge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien. S-Public ist den hohen Standards verpflichtet, die inner- halb der Sparkassen-Finanzgruppe im Hinblick auf den Datenschutz gelten. Diese Allgemeinen Datenschutzbe- stimmungen (kurz: „Datenschutz-AGB“) konkretisieren für alle Verarbeitungen die Rechte und Pflichten der Parteien auf dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdGebiet des Datenschutzes, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatwelche sich aus den zwischen den Parteien bereits oder künftig be- stehenden rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäfts- ähnlichen Schuldverhältnissen (kurz: „Hauptvertrag“) ergeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 22 Gerichtsstand § 23 Übergangsregelung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasver- sorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen die- ser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1 des Energie- wirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rah- men der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.
(3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Gasversorgungsunter- nehmen, das Recht vornach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Gas durchführt.
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Ver- tragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde ver- pflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Text- form mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunter- nehmen begründet hat.
(3) Ein Grundversorgungsvertrag oder die Bestätigung des Vertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, insbesondere auch:
1. Angaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer),
2. Angaben über die belieferte Verbrauchsstelle einschließlich der zur Be- zeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer,
3. Angaben über Gasart, Brennwert, Druck,
4. Angaben über unterschiedliche Nutzenergie der Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom, soweit der Gasverbrauch nach Kilowattstunden ab- gerechnet wird,
5. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse),
6. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse) und
7. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 36 Absatz 1 des Energiewirt- schaftsgesetzes, wobei folgende Belastungen, soweit diese AGBKalkulations- bestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuwei- sen sind:
a) die Energiesteuer nach § 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007) in der jeweils geltenden Fassung,
b) die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die Leistungsbeschreibungen oder zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. Novem- ber 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist,
c) bis zum 31. Dezember 2025 die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien Kosten in Cent je Kilowattstunde für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltBrennstoffemissions- handelsgesetz vom 12. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens VertragsbestandteilDezember 2019 (BGBl. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden I S. 2728) in der Änderungs- mitteilung auf jeweils geltenden Fassung. Wenn dem Grundversorger die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur Angaben nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatSatz 1 Nummer 1 nicht vor- liegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Kunde verpflichtet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Der Grundversorger hat die Belastungen nach Satz 1 Nummer 7 und deren Saldo in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allge- meinen Preise nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf
1. die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung und auf diese ergän- zende Bedingungen,
2. den Zeitraum der Abrechnungen,
3. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen ge- gen den Netzbetreiber nach § 6 Absatz 3 Satz 1 geltend zu machen,
4. Informationen über die Rechte der Kunden im Fall eines Streits Hinblick auf Verbraucherbe- schwerden und Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfü- gung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes eingerichteten Schlich- tungsstelle mit deren Anschrift und Webseite, und Informationen über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Verpflichtung des Grundversorgers zur Teilnahme am Schlichtungsverfah- ren,
5. die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenfür den Bereich Elektrizität und Gas sowie
6. das Muster der Abwendungsvereinbarung des Grundversorgers nach § 19 Absatz 5. Die Hinweise nach Satz 4 Nummer 4 und 5 sowie das Muster der Abwen- dungsvereinbarung des Grundversorgers nach § 19 Absatz 5 hat der Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. § 41 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt unberührt.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Ver- tragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestätigung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die Möglichkeit allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Satz 1 gilt entsprechend für die ergänzenden Bedingungen; diese hat der Online- Streitbeilegung Grundversorger öffentlich bekannt zu geben und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
(5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnut- zers beglichen werden.
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Europäischen Kommission Ersatzversor- gung nach § 38 Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes § 20 Absatz 3 entsprechend; § 11 Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(im Folgenden „OS“2) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Der Grundversorger hat dem Kunden gilt das Recht unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ersatzversorgung in Textform mit- zuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des UN- Übereinkommens über Verträge über Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKunden erforderlich ist; auf § 2 Absatz 2 ist hin- zuweisen.
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Sources: Sondervertrag Erdgas, Sondervertrag Erdgas
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 16.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Rahmenbedin- gungen (AVRB) unwirksam sein oder werden, oder diese AVRB eine Regelungslücke enthal- ten, berührt dies die Wirksamkeit der AVRB im Übrigen nicht. Im Falle einer der unwirksamen und/oder unwirksam gewordenen Bestimmung oder bei Vorliegen einer Regelungslücke ha- ben die Parteien eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Ver- tragsparteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen am nächsten kommt.
16.2. Die Vertragssoftware kann (Re-)Exportrestriktionen unterliegen, z. B. der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union. Der Vertragspartner hat diese Bestimmungen bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Ausfuhr zu beachten.
16.3. Beim Versand von Lizenzen der Vertragssoftware, Lizenzsteckern oder Arbeitsergebnissen findet der Gefahrenübergang an den Vertragspartner mit Übergabe an das Recht erste gewerbliche Transportunternehmen oder Ablage an einem einvernehmlich vereinbarten Ort statt. Das iRFP beauftragt auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners spezielle Versandfirmen, -arten oder -wege oder versichert entsprechend auf Wunsch und Kosten des Vertragspart- ners.
16.4. Neben diesen allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Regelungen des Kauf- und Werkvertragsrechtes. Für Ingenieurleistungen gelten die einschlägigen Bestim- mungen der HOAI neben diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
16.5. Einzelne Regelungen in speziellen, für eine bestimmte Art der Leistungserbringung abge- schlossenen Verträgen (Wartungsverträge, Werkverträge, Beratungsverträge sowie Ingeni- eurverträge), gehen den Regelungen dieser AVRB vor, diese AGB, sofern Sie dem Schriftformerfordernis genügen und die Leistungsbeschreibungen oder betreffenden den Regelungen dieser AVRB widersprechen. Im Übrigen gel- ten die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztAVRB uneingeschränkt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt16.6. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesen AVRB der Sitz des Kunden ist RendsburgiRFP der Erfüllungsort.
12.7 16.7. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatdie Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei Ge- richtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Geschäftsbeziehung der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenSitz des iRFP. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Kaufrechts. Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern werden in deutscher und ggf. englischer Sprache abgefasst. Im Rechts- streit wird jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatdie deutsche Version benutzt und zitiert.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB14 Übergangsregelung
(1) Ärzte, die Leistungsbeschreibungen aufgrund der „Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von zytologischen Untersuchungen zur Diagnostik der Karzinome des weiblichen Genitale“ vom 12. Februar 1992 berechtigt waren, zytologische Untersuchungsverfahren der Zervix Uteri in der vertragsärztlichen Versorgung auszuführen und abzurechnen, erhalten eine Genehmigung entsprechend dieser Vereinbarung mit der Auflage, die Voraus- setzungen nach § 5 innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verein- barung zu erfüllen.
(2) Die im Zytologie-Labor unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortli- chen Arztes vor dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tätigen Präparatebefun- der müssen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung eine einjährige ganztägige praktische Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleich- bare berufsbegleitende Tätigkeit in einer Laboreinrichtung der Zervix-Zytologie nachweisen. In dieser Zeit müssen mindestens 3.000 Fälle der gynäkologi- schen Exfoliativ-Zytologie selbständig vorgemustert worden sein. Die Fortbil- dungspflicht gemäß § 9 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.
(1) Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Sie ersetzt die Preis- listen Zytologie- Vereinbarung vom 12. Februar 1992.
(2) Die Verpflichtung zur Wiederherstellung Dokumentation zur Erstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istJahresstatistik gemäß § 8 beginnt am 1. Januar 2008. Protokollnotiz: Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass Drittedie „Gemeinsamen Erläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkas- sen zu Folgen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Hinblick auf vertragliche Qualitätssicherungsregelungen und entsprechende Regelungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“ vom 11. Juni 2007 auch auf die vorliegende Vereinbarung anzuwenden sind. Anlage 1 Präparateprüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3
1. Die Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 soll innerhalb von 6 Monaten nach Antrag- stellung auf Genehmigung stattfinden. Sie wird von der Qualitätssicherungs- Kommission gemäß § 11 durchgeführt.
2. Der teilnehmende Arzt erhält zu Beginn der Prüfung einen von der Qualitätssi- cherungs-Kommission zusammengestellten Präparatekasten, der 20 zytologische Präparate aus der Routinediagnostik in unterschiedlicher Zu- sammensetzung enthält, die am eigenen oder auf Wunsch am bereitgestellten Mikroskop zu befunden sind. Die zytologischen Präparate sollen technisch ein- wandfrei sein und keine unklaren Fälle enthalten (Gruppen III und IV b nach der Münchner Nomenklatur). Der Anteil der positiven Präparate (Gruppen III D, IV a, V) muss in jedem der Prüfkästen 40 - 60% der gesamten 20 Prüfpräparate betragen, wobei Präparate aus jeder der genannten Gruppen enthalten sein müssen.
3. Auf dem für die Prüfung vorbereiteten Befundbogen sind folgende Angaben enthalten: − Name, Geburtsdatum und Anschrift des teilnehmenden Arztes, − die laufenden Nummern der Präparate, − das Alter der Patientin, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen beziehtder das Präparat stammt, ihr Leistungsangebot − die Kurzanamnese zum jeweiligen Präparat.
4. Der Prüfungsteilnehmer hat auf dem Befundbogen die zutreffende Gruppe nach der Münchner Nomenklatur (Gruppen I / II, III D, IV a, V) anzugeben.
5. Für die Befundung der 20 Präparate stehen dem Prüfungsteilnehmer maximal 4 Stunden zur Verfügung.
6. Die Prüfung ist bestanden, wenn aufgrund der Auswertung des Befundbogens durch die Qualitätssicherungs-Kommission keine falsch-negativen Befundungen und nicht mehr als eine falsch-positive Befundung erfolgt ist. Als falsch-negativ gelten somit folgende Befundungen: − Gruppe I / II anstelle der zutreffenden Gruppen III D, IV a oder ihre Preise ändernV, − Gruppe III D anstelle der zutreffenden Gruppe V. Als falsch-positive Befundungen gelten: − Gruppen III D, IV a oder V anstelle der zutreffenden Gruppe I / II, − Gruppe V anstelle der zutreffenden Gruppe III D. Von der Gesamtzahl der positiven Präparate (Gruppen III D, IVa, oder V) müs- sen 50 % oder mehr eindeutig der zutreffenden Gruppe zugeordnet werden.
7. Das Ergebnis der Prüfung wird dem teilnehmenden Arzt von der Kassenärztli- chen Vereinigung innerhalb von 4 Wochen nach dem Prüfungstermin mitgeteilt. Eine Preisänderung Teilnahme an einer erneuten Prüfung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung frühestens 3 Monate nach der vo- rausgegangenen Prüfung möglich. Anlage 2 Jahresstatistik gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen § 8 Abs. 2 Nr. 3 (Muster) Stand 22.05.2007 Jahresstatistik Zervixzytologie für das Berichtsjahr 20XX (Anlage 2 zur QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie) Zytologische Befunde (Zervix Uteri) und histologische Abklärungsdiagnostik Zeitraum 01.01. - 31.12. des Vertragsverhältnisses Berichtsjahres: 2 - dabei untersuchte Frauen Befundgruppen der Münchner Nomenklatur II (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigungein Ausgangsbefund pro Frau aus dem Zeitraum 01.01. - 31.12. des Berichtsjahres) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltHistologische Abklärungen zu diesen Ausgangsbefunden bis 30.06. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Folgejahres
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Sources: Qualitätssicherungsvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit 14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist Bestellers auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 Dritte ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenvon OSR möglich.
12.5 klarmobil 14.2 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendemselben Vertragsverhältnis beruht.
12.6 Erfüllungsort für 14.3 Für die Leistungen Rechtsbeziehungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Bestellers zu OSR gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen OSR und dem Besteller ist der Sitz von OSR. OSR ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
14.5 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von OSR ist der Sitz von OSR, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitsoweit nichts anderes vereinbart ist.
14.6 Die Vertragssprache ist deutsch.
14.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine ▇▇▇▇▇ befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Verbraucher nicht Zweck der Schutz entzogen wirdunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer ▇▇▇▇▇ gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirddie dem entspricht, in was nach dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatZweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor22.1 Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Nebenabreden bestehen nicht. Entwürfe, diese AGBder Unterfertigung vorangehender Schriftverkehr etc. können für die Auslegung dieser Vereinbarung nicht herangezogen werden.
22.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich des Abgehens vom Schriftformangebot, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Telefax oder per E-Mail jedenfalls nicht ausreichend ist.
22.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, nichtig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die Leistungsbeschreibungen im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) entspricht.
22.4 Ohne die Preis- listen zur Wiederherstellung vorherige Zustimmung der Ausgewogenheit anderen Partei darf keine Partei über diese Vereinbarung, Teile davon oder eine damit zusammenhängende Angelegenheit Dritten Mitteilung machen, es sei denn, sie ist dazu auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Das gilt nicht für die Tatsache des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen Abschlusses dieser Vereinbarung als solche.
22.5 Mit dieser Vereinbarung allenfalls verbundene Rechtsgeschäftsgebühren oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritteähnliche Abgaben werden vom [Lizenzgeber][Lizenznehmer](Alternative wählen) getragen. Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung trägt jede Partei selbst.
22.6 Diese Vereinbarung wird in 2 (zwei) Ausfertigungen unterfertigt, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztjede als Original gilt und von denen jede Partei eine erhält.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Patent License Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB23.1. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Moss Plattformvertrag durch den Kunden ohne Zustimmung des Anbieters ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt § 354a Abs. 1 HGB.
23.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die Leistungsbeschreibungen unbestritten, schriftlich vom Anbieter bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltim Rahmen der Mängelgewährleistung zustehen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von Gegenansprüchen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenVertragsverhältnis geltend machen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 23.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht abweichend in den AGB bestimmt. Dies gilt auch für die Änderung dieser Regelung, die nur wirksam ist, wenn sie ausdrücklich erfolgt.
23.4. Leistungs-, Erfolgs- und Erfüllungsort für alle Leistungen ist im Zweifel der Sitz des Anbieters.
23.5. 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB ist nicht anzuwenden.
23.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder einzelne Rechte teilweise unwirksam, ungesetzlich, undurchführbar oder nicht vollstreckbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vVollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. §§ 15 ffDie unwirksame, ungesetzliche, undurchführbare und/oder nicht vollstreckbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame, gesetzliche, durchführbare und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck dieser AGB sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht.
23.7. AktG verbunde- nes Unternehmen oder Für alle Rechtsverhältnisse, auf die Telekom Deutsch- land GmbHdiese AGB Anwendung finden, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufKollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitsolange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
23.8. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hateinen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann 13.1 Die Rechte und Pflichten von D+W aus diesem Vertrag können auf Dritte übertragen werden. Für diesen Fall gewährleistet D+W die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden. Soweit fremde Software vermittelt wurde, haftet D+W nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Nutzungsrechte nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenMaßgabe der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 13.2 Erfüllungsort für die Leistungen des alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Firmensitz von D+W. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen D+W und dem Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit Dortmund, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts Rechts, eine Stiftung oder ein öffentlich- rechtlichen Sondervermögens rechtliches Sondervermögen ist. D+W ist oder keinen zusätzlich berechtigt, eine Klage gegen den Kunden an dessen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgeinzureichen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden 13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufUN-Kaufrechts.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso wird die Wirk- samkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, als die dem Verbraucher nicht Sinn und Zweck der Schutz entzogen wird, unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken. Software-Nutzungsbedingungen der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.DOBRICK + WAGNER SOFTWAREHOUSE GMBH Stand 06.11.2020
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 11.1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auf- tragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Textform zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich in Textform darüber informieren, dass die Verantwor- tung für die Daten ausschließlich beim Auftraggeber liegt.
11.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getrof- fen. Änderungen und Ergänzungen dieser Daten- schutz-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Datenschutz-AGB. Abweichende mündliche Abreden der Parteien sind unwirksam. Dies gilt auch für Än- derungen dieser Klausel.
11.3. Sollte auch nur eine Bestimmung dieser Daten- schutz-AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam o- der nichtig sein oder werden, bleiben diese Daten- schutz-AGB im Übrigen gleichwohl aufrechterhalten und gültig. An Stelle der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernGesetz, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit die hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, entstandene ▇▇▇▇▇ nicht durch ergän- zende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind je- doch insoweit verpflichtet, unverzüglich eine rechts- wirksame und datenschutzkonforme Vertragsergän- zung abzustimmen und zu erstellen.
11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkei- ten aus diesen Datenschutz-AGB ist Frickingen.
11.5. Darüber hinaus gelten die Regelungen der „All- gemeinen Geschäftsbedingungen der S-Public GmbH für Vertragspartner“.
11.6. Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestim- mungen von den „Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der S-Public Services GmbH für Vertrags- partner“, der Leistungsbeschreibung oder einer „Be- sonderen Allgemeinen Geschäftsbedingung“ abwei- chen, haben die in dieser Datenschutz-AGB aufge- führten Bestimmungen Vorrang.
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇Allgemeine Geschäftsbedingungen der S- Public Services GmbH für Vertragspartner zur Nut- zung des Bezahlverfahrens „Kreditkarte“
1. Virtuelles Kreditkartenterminal
1.1. S-Public nimmt von Vertragspartnern, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇mit welchen sie das Bezahlverfahren Kreditkarte vereinbart hat, übertragenNachrichten über geeignete Protokolle entgegen. Die Nachrichten enthalten Aufträge der Vertragspartner zur Durchführung und Bestätigung von Kreditkartentrans- aktionen (nicht-buchende und buchende Autorisierun- gen, Gutschriften, Storni etc.). Für die Richtigkeit der gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des Vertragspartners verantwortlich. Der Dienst von S- Public plausibilisiert die Vertragspartneraufträge, sorgt für die format- und protokollkonforme Weiterleitung an die Netze der Kreditwirtschaft und übermittelt die Ver- arbeitungsergebnisse zurück an den Vertragspartner. Die in diesem Prozess erforderliche Interaktion mit dem Kunden erfolgt ausschließlich über PCI-zertifizierte Partner, mit denen S-Public entsprechende Verträge un- terhält. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungs- geschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermitt- lungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der Kredit- wirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat S-Public keinerlei Einfluss. Alle Transaktionen werden mindestens neun- zig (90) Tage lang aufbewahrt und können durch den Vertragspartner über die entsprechenden Funktionen der Plattform abgerufen werden.
12.6 Erfüllungsort für 1.2. Zur Nutzung des Bezahlverfahrens Kreditkarte benö- tigt der Vertragspartner einen Akzeptanzvertrag mit ei- nem Acquirer. Zur Nutzung der Plattform meldet der Vertragspartner S-Public die Leistungen des Kunden ist Rendsburgentsprechende VU-Num- mer seines Acquirer-Vertrags.
12.7 Soweit 1.3. Optional können die Kreditkartendaten der Kunde KaufmannKunden bei dem PCI-zertifizierten Partner gespeichert werden. Der Vertragspartner erhält hierbei von der Plattform eine Pseudo-Kreditkarten-Nummer (PKN), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz welche im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgSystem des Vertragspartners gespeichert und für zu- künftige Transaktionen in einem PCI-konformen Prozess genutzt werden kann.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Recht vor, diese AGBGericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die Leistungsbeschreibungen nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder die Preis- listen zur Wiederherstellung inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernVerhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, sofern dies gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund von unvorhersehbareneiner vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere technischenauch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, rechtlichen können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztSchiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 10.1 Sollte eine Bestimmung der Investment AGB un- wirksam sein, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam.
10.2 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Vorbehaltlich anderer Angaben der EVC Crowdinvest gegenüber Anlegern im Einzelfall, stehen andere Sprachen als Vertrags- oder Kom- munikationssprache nicht zur Verfügung.
10.3 Für den Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Anleger um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, diese AGBgilt die Rechtswahl nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvor- schriften desjenigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Anleger, der Verbraucher ist, einen über die Leistungsbeschreibungen Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepub- lik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.
10.4 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Ge- richtsstand gegeben ist, ist Berlin für alle Streitig- keiten aus oder die Preis- listen zur Wiederherstellung im Zusammenhang mit der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernaus dem Finanzanlagenvermittlungsvertrag resultie- renden Vertragsbeziehung ausschließlicher Ge- richtsstand, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Anleger Kaufmann, juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ei- nem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Nutzungsbedin- gungen in das Nicht-EU-Ausland verlegt hat.
10.5 Sofern es sich bei Anleger um einen Unternehmer im Inland hatSinne des § 14 BGB handelt, ist wird § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB abbedungen. Anhang zu den Investment AGB − Anhang 1 Investment AGB: Vorvertragliche Verbraucherinformationen zum Finanzanlagen- vermittlungsvertrag − Anhang 2 Investment AGB: Widerrufsbeleh- rung betreffend den Finanzanlagenvermittlungs- vertrag Bei dem Finanzanlagenvermittlungsvertrag zwischen dem Anleger, der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann Verbraucher im Fall eines Streits über die in Sinne des § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur 13 des Bürgerli- chen Gesetzbuches (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇BGB) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OSAnleger“) und der EVC Crowdinvest GmbH, die Unternehmer(in) im Sinne des § 14 BGB ist (im Folgenden auch „Unterneh- mer“, Unternehmer und Anleger zusammen auch die „Parteien“), handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen nach §§ 312c, 312d Abs. 2 BGB. Dieses Informationsblatt wurde von dem Unterneh- mer zur Information des Anlegers erstellt und enthält nachfolgend die OS-Plattform zur Verfü- gunggemäß § 312d Abs. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇2 BGB erforderlichen Informationen nach Maßgabe des Artikels 246b des Ein- führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EG- BGB).▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Nachrangdarlehensvertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 25.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
25.2 Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragender NTAG an Dritte abtreten.
12.5 klarmobil 25.3 Die NTAG kann diesen Vertrag insgesamt Lieferungen und Leistungen ganz oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenteilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
12.6 Erfüllungsort für 25.4 Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die Leistungen des Kunden ist Rendsburgim Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Fax-Nummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
12.7 Soweit 25.5 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
25.6 Ist der Kunde Kaufmann, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts Rechtes oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder keinen Sitz im Inland hatZusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der NTAG . Gleiches gilt für den Erfüllungsort, ist der Gerichtsstand Rendsburges sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag 25.7 Es gilt - auch bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Verträgen mit ausländischen Kunden gilt - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
25.8 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der Kunde und die NTAG verpflichten sich, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdunwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatrechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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Sources: Project Contract
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor24.1 Forderungen, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen Rechte und/oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Pflichten aus dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht Vertragsverhältnis darf der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher schriftli- cher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten seitens der SWU TeleNet abtreten bzw. übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 24.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung und/oder einzelne Rechte Er- gänzung dieser Klausel. Im Übrigen reicht für Anzeigen und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vErklärungen beider Parteien die Textform. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenDies gilt auch für Zusicherungen und Nebenabreden durch SWU TeleNet und ihre Partner.
12.6 Erfüllungsort für 24.3 Für die Leistungen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der SWU TeleNet gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kunden ist RendsburgInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.7 24.4 Soweit der Kunde KaufmannVollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen der Sitz der SWU TeleNet.
24.5 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinba- rungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Rege- lungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner Regelungen treffen, die dem gewollten rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Ver- tragslücken sind im Inland hatZuge ergänzender Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, ist der Gerichtsstand Rendsburgwie dies redli- che Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 28 Gerichtsstand § 29 Übergangsregelung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jeder- mann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Ver- sorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhält- nisse über den Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz der allge- meinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich das Recht vor, diese AGBnicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse be- ziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlos- senen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschluss- nutzungsverhältnisse anzuwenden, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztvor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 (2) Anschlussnehmer ist nur dann zulässigjedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar in dessen Auftrag ein Grundstück oder Ge- bäude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird, oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung (3) Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintAn- schlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (4) Netzbetreiber im Folgenden „OS“Sinne dieser Verordnung ist der Betreiber eines Gas- versorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.
(1) Das Netzanschlussverhältnis umfasst den Anschluss der Gasanlage über die OS-Plattform zur Verfü- gungden Netzanschluss und dessen weiteren Betrieb. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse Es besteht zwischen der klarmobil dem Anschlussnehmer und dem Kunden gilt Netzbetreiber.
(2) Das Netzanschlussverhältnis entsteht durch Vertrag erstmalig mit dem Anschlussnehmer, der die Herstellung des Netzanschlusses in Auftrag gibt. Bei Herstellung eines Netzanschlusses ist der Netzanschlussvertrag in Textform abzuschließen.
(3) Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbau- berechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstücks- eigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen.
(4) Bei angeschlossenen Grundstücken oder Gebäuden entsteht das Netzanschlussverhältnis mit dem Eigentumserwerb an der Kundenanlage zwischen dem jeweiligen Eigentümer und dem Netzbetreiber, sofern der bisherige Eigentümer der Anschlussnehmer gewesen ist. Zu diesem Zeit- punkt erlischt das Netzanschlussverhältnis mit dem bisherigen Anschluss- nehmer, sofern dieser Eigentümer der Kundenanlage gewesen ist; hin- sichtlich bis dahin begründeter Zahlungsansprüche und Verbindlichkeiten bleibt der bisherige Anschlussnehmer berechtigt und verpflichtet. Der Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers hat der bisherige Anschlussnehmer dem Netzbetreiber unverzüglich in Text- form anzuzeigen. Der bisherige Anschlussnehmer hat dem neuen An- schlussnehmer die Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 zu übermitteln.
(5) Der Netzbetreiber hat dem neuen Anschlussnehmer den Vertrags- schluss oder die Anzeige nach Absatz 4 Satz 3 unverzüglich in Textform zu bestätigen. Im Vertrag nach Absatz 2 oder in der Bestätigung nach Satz 1 ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzen- den Bedingungen des Netzbetreibers hinzuweisen.
(1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss zur Nutzung des UN- Übereinkommens über Verträge Netzan- schlusses zur Entnahme von Gas. Die Anschlussnutzung umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Gas noch den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 20 des Energiewirtschaftsge- setzes. Das Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweili- gen Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.
(2) Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als Netzanschluss Gas aus dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen Verteilernetz entnommen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.wenn
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Sources: Allgemeine Anschluss Und Grundversorgungsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich (1) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien oder ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern gilt ausschliefllich das Recht vorder Tschechischen Republik unter Aus- schluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
(2) Erfüllungsort ist MělnÌk. S‰mtliche Streitigkeiten aus allen Ver- tragsverh‰ltnissen, für welche diese AGBAllgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernwerden durch das Bezirksgericht MělnÌk (OkresnÌ soud v MělnÌce), sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden falls ein Amtsgericht (okresnÌ soud) sach- lich zust‰ndig ist, dass Drittebzw. durch das Landgericht Prag (Krajský soud v Praze), von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen beziehtfalls ein Landgericht (krajský soud) sachlich zust‰ndig ist, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernentschieden. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kun- den zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder des Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirk- same Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zul‰ssiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, übertragendie dem am n‰chsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt h‰tten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden w‰re.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor15.1. Jeder Dienstleistungsvertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, diese AGBmündlich oder schriftlich, sowie sämtliche andere Kommunikation zwischen den Parteien, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztGegenstand dieses Dienstleistungsvertrages sind.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig15.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHes sei denn, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenhat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
12.6 Erfüllungsort 15.3. Wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt wurde, sind keine Änderungen am Dienstleistungsvertrag wirksam, wenn sie nicht in schriftlicher Form vorliegt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die gilt auch für die Leistungen des Kunden ist RendsburgAufhebung der Schriftformklausel.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde 15.4. Straker kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintDienstleistungsvertrages so lange aussetzen, wie sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit 15.5. Straker ist in jeder Hinsicht vom Kunden unabhängig. Kein Bestandteil eines Dienstleistungsvertrages stellt eine Partei eines Dienstleistungsvertrages als Partner, Vertreter, Mitarbeiter oder Joint-Venture-Partner der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gunganderen Partei dieses Dienstleistungsvertrages dar.
15.6. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufUN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
15.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln.
15.8. Die maßgebende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.
15.9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
15.10. Im Falle eines Konflikts oder Widerspruchs zwischen der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und falls es nicht anderweitig festgelegt wurde, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, behalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
15.11. Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatvereinbart.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 19.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages ist am Wohnsitz des Kunden.
19.2 Es findet das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
19.3 An Stelle von epcan darf ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; sofern epcan dies dem Kunden schriftlich unter Hinweis auf sein Kündigungsrecht anzeigt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, diese AGBden Vertrag außerordentlich innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Hinweis zu kündigen.
19.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn epcan sie schriftlich bestätigt.
19.5 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von epcan, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit über den Inhalt des Vertragsverhältnisses jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztvereinbaren.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig19.6 Epcan kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden in diesem Fall bleibt dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sichdas Recht vorbehalten, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten der epcan übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 19.7 epcan ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vsonstige Leistungen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Werbeanrufe, unrealistische Gewinnmitteilungen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits Fax-Spamming über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatzugeteilten Rufnummern.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 12.1. Auf diesen Vertrag findet das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, diese AGB, bleibt die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztin Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 12.2. Gerichtsstand ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen Sitz im Inland hat, ist der . Abweichend davon kann CHRIMALUXE Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand Rendsburgdes Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
12.8 Hinweis 12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bedingung eine andere Bedingung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bedingung nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei Sinn, nach technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintunwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
12.9 Zur 12.4. Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OSaus Online-Plattform zur Verfü- gungKaufverträgen erwachsen. Diese ist Nähere Informationen sind unter folgendem dem folgenden Link erreichbarverfügbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vorForderungen, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen Rechte oder die Preis- listen zur Wiederherstellung Pflichten aus dem Ver- tragsverhältnis darf der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Kunde nur nach vorheri- ger Zustimmung von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen 1NCE in Textform an Dritte abtreten oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernübertragen. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt§ 354a HGB bleibt un- berührt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 1NCE ist nur dann zulässigjederzeit berechtigt, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten die vertragsgegen- ständlichen Leistungen und ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer erbringen zu lassen. 1NCE bleibt auch in diesem Fall im Verhältnis zum Kunden weiterhin für die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istLeistungserbringung verantwortlich.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung übrigen Bestimmungen davon un- berührt. An die Stelle der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf unwirksamen Bestim- mung treten die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenanwendbaren gesetzlichen Rege- lungen.
12.4 Der Kunde kann Rechte Auf diese AGB und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse gesamten vertraglichen Be- ziehungen zwischen der klarmobil 1NCE und dem Kunden gilt fin- det das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN- Übereinkommens interna- tionalen Privatrechts, die in eine andere Rechts- ordnung verweisen, und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Deutsches Recht gilt auch für außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende Kollisi- onsnormen bleiben unberührt.
12.5 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen oder Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Köln Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- verhältnis zwischen den Parteien. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon un- berührt.
12.6 Im Fall eines Streits zwischen den Parteien über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht einen der Schutz entzogen wird, in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde auch zunächst bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hateinen Antrag ein Schlichtungsverfah- ren einleiten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 1.30.1 Auf allen für den Auftraggeber bestimmten Papieren, wie Rechnungen, Gutschriften, Lohnlisten, Regieberichten, Lade- scheinen, Frachtbriefen, Versand- und Lieferscheinen, Abschnit- ten der Begleitadressen, Kolliklebezetteln und dgl ist stets die Be- stellnummer des Auftraggebers deutlich anzuführen. In der Kor- respondenz ist außer der Bestellnummer das Briefzeichen der Vorkorrespondenz zu wiederholen. Schriftstücke ohne diese An- gaben gelten im Zweifel als nicht eingelangt. Fehlt aber die An- gabe der Bestellnummer, so kann der Auftraggeber die Annahme verweigern oder bereits übernommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zurücksenden.
1.30.2 Der Auftragnehmer hat sich im gesamten Schriftverkehr, insbesondere auch bei Beschriftungen, Produktbeschreibungen, Bedienungsvorschriften und -anleitungen etc, stets der deut- schen Sprache zu bedienen.
1.30.3 Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieses Ver- trags sowie alle Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung sind an die Schriftform bzw an das Recht vorFax oder die elektronische Übermittlung gebunden.
1.30.4 Alle mit der Vertragserrichtung zusammenhängenden Ge- bühren und Abgaben trägt der Auftragnehmer.
1.30.5 Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbe- stimmung vereinbaren die Vertragsparteien, diese AGBBestimmung durch eine solche zu ersetzen, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung wirksam ist und inhaltlich der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernrechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.30.6 Sämtliche ÖNORMEN sind bei der Austrian Standards plus GmbH (A-1020 Wien, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istHeinestraße 38) erhältlich.
1.30.7 Der Auftragnehmer erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Auftraggeber alle Rechte und Pflichten aus diesem Ver- trag auf die ÖBB-Holding AG sowie die mit ihr im Sinne des § 189a Z 8 des Unternehmensgesetzbuchs verbundenen Gesell- schaften sowie auch nur einzelne dieser Gesellschaften (unab- hängig vom Zeitpunkt ihrer Gründung bzw. des Eintritts der Be- herrschung durch die ÖBB-Holding AG) übertragen kann, sodass diese gleich wie der Auftraggeber alle Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und in Anspruch nehmen können, dafür dann aber gleichermaßen alle Pflichten aus diesem Vertrag auf ein übernehmen müssen. Desgleichen erteilt der Auftragnehmer schon jetzt seine Zustimmung, dass die genannten Gesellschaften im Einvernehmen mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendem Auftragge- ber neben diesem in das Vertragsverhältnis mit gleichen Rechten und Pflichten eintreten können.
12.6 Erfüllungsort für 1.30.8 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Über- sichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die Leistungen des Kunden ist Rendsburgjeweiligen Bestimmungen nicht.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Services Agreements
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor8.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, diese AGBundurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, ist davon die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine wirksame, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung, die Leistungsbeschreibungen dem wirtschaftlich Gewollten und dem mit der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung Bezweckten im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer unbeabsichtigten ▇▇▇▇▇ dieses Vertrags. Die Parteien vereinbaren, dass durch das Vorstehende nicht nur eine Beweislastumkehr eintritt, sondern auch die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenAnwendbarkeit des
8.2 Zur Auslegung dieses Vertrags sind die ertragsteuerlichen Bestimmungen für die Anerkennung einer Organschaft, insbesondere technischen§§ 14-19 KStG in deren jeweils geltender Fassung, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istzu berücksichtigen.
8.3 Die Parteien erklären ausdrücklich, dass Drittedieser Vertrag keine rechtliche Einheit (§ 139 BGB) mit anderen Rechtsgeschäften oder Vereinbarungen, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen beziehtdie zwischen den Parteien getätigt oder abgeschlossen wurden oder werden, ihr Leistungsangebot bildet oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztbilden soll.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig8.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel. Im Übrigen gilt § 295 AktG. Anlage 5 Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, soweit hierdurch wesentliche Regelungen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, vom 13. ▇▇▇▇ 2023 über die Ermittlung des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art Unterneh- menswerts der Pfeiffer Vacuum Technology AG zum Bewertungs- stichtag am 2. Mai 2023
1. Auftrag und Umfang Auftragsdurchführung 1
2. Beschreibung des Bewertungsobjekts 4
2.1. Rechtliche Grundlagen 4
2.2. Wirtschaftliche Grundlagen 5
a) Geschäftstätigkeit der vertraglich verein- barten Leistungen Pfeiffer Vacuum Technology AG 5
b) Marktumfeld 10
c) Wettbewerbssituation 19
3. Grundsätzliches zum Unternehmenswert 23
3.1. Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts 23
3.2. Bewertungsgrundsätze 24
a) Allgemeines 24
b) Ertragswert 24
c) Liquidations- und Substanzwert 29
d) Börsenkurs 30
e) Vergleichsorientierte Bewertung 31
f) Vorerwerbe durch die Laufzeit einschließlich Pangea GmbH 32 3.3. Bewertungsstichtage 33
4. Erläuterung zum Ergebnis der Regelung zur KündigungBewertung 35
4.1. Analyse der Vergangenheitsergebnisse 35
a) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.Allgemeines 35
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, b) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen c) Ertragslage 42
4.2. Planungsrechnung 48
a) Beschreibung des Kunden ist Rendsburg.Planungsprozesses 48
12.7 Soweit b) Plan-Ist-Vergleich 51
c) Planungsrechnung der Kunde Kaufmann, juristische Person PVT-Gruppe 55
d) Ableitung der erwarteten Netto-Ausschüttungen 64 4.3. Ermittlung des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.Kapitalisierungszinssatzes 71
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.a) Basiszinssatz 71
b) Risikozuschlag 74
c) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇ ▇▇
d) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit Ableitung der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Kapitalisierungszinssätze 96
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 22 Gerichtsstand § 23 Übergangsregelungen
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunterneh- men Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versor- gungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.
(3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Recht vornach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt. § 2 Vertragsschluss
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, diese AGBso hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversor- gungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Leistungsbeschreibungen Grundversor- gung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat.
(3) Ein Grundversorgungsvertrag oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bestätigung des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenVertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, insbesondere technischenauch:
1. Angaben zum Kunden (Firma, rechtlichen Registergericht und Registernummer oder regulatorischen Veränderungen Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer),
2. Angaben über die Anlagenadresse und die Bezeichnung des Zählers oder den Aufstellungsort des Zählers,
3. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse),
4. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse) und
5. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist§ 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässigwobei folgende Belastungen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen sie Kalkulationsbestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuweisen sind:
a) die Stromsteuer nach § 3 des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltStromsteuergesetzes vom 24. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, übertragen.2725) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
12.6 Erfüllungsort b) die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgaben- verordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist,
c) jeweils gesondert die Umlagen und Aufschläge nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, § 19 Absatz 2 der Strom- netzentgeltverordnung, § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 18 der Verord- nung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998),
d) jeweils gesondert die Netzentgelte und die Entgelte der Betreiber von Energieversorgungs- netzen für den Messstellenbetrieb und die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatMessung. Wenn dem Grundversorger die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 nicht vorliegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Kunde verpflich- tet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Zusätzlich zu den Angaben nach Satz 1 Nummer 5 hat der Grundversorger den auf die Grundversorgung entfallenden Kostenanteil anzugeben, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach Satz 1 Nummer 5 von dem Allgemeinen Preis ergibt, und diesen Kostenanteil getrennt zu benennen. Der Grundversorger hat die jeweiligen Belastungen nach Satz 1 Nummer 5 sowie die Angaben nach Satz 3 in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Preise nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgeset- zes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c genannten Belastungen auf einer Informationsplattform der deutschen Übertra- gungsnetzbetreiber hat der Grundversorger ergänzend hinzuweisen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf
1. die Allgemeinen Bedingungen und auf diese ergänzende Bedingungen,
2. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber nach § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei 6 Absatz 3 Satz 1 geltend zu machen und
3. das Recht des Kunden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Schlich- tungsstelle anzurufen, die Anschrift und die Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation zuständigen Schlichtungsstelle, die Ver- pflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren sowie auf den Verbraucherser- vice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenfür den Bereich Elektrizität und Gas und dessen Anschrift. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit Die Hinweise nach Satz 6 Nummer 3 hat der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintGrundversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentli- chen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Vertragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestätigung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die Möglichkeit Allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Satz 1 gilt entsprechend für die ergänzenden Bedingungen; diese hat der Online- Streitbeilegung Grundversorger öffentlich bekannt zu geben und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
(5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen werden. § 3 Ersatzversorgung
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Europäischen Kommission Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes § 20 Abs. 3 entsprechend; § 11 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(im Folgenden „OS“2) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Der Grundversorger hat dem Kunden gilt das Recht unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des UN- Übereinkommens über Verträge über Elektrizitätsbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.
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Sources: Stromliefervertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor17.1. Änderungen dieser AGB oder darauf beruhender Vertragsverhältnisse sind nur in Textform wirksam, einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel.
17.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses AGB zu ändern, sofern auch insoweit als sie Gegen- stand eines Vertrages geworden sind. Der Auftragnehmer wird dies aufgrund mit einer Frist von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltdrei Monaten zum Änderungszeitpunkt in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde Vertrags- partner einer Änderung der Änderung AGB nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist eines Monats ab Zugang Ankündigung, so gilt dies als Zustimmung zu der Mitteilung, jeweiligen Änderung. Der Auftragnehmer wird den Vertragspartner auf diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in Zustimmungswirkung mit der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenAnkündigung hinweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte 17.3. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur von E-Mails oder Daten erfolgt nur bei aus- drücklicher Vereinbarung.
17.4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder seitens des Auftragneh- mers unbestritten sind.
17.5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Vertrags- partner nur nach vorheriger mit schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragendes Auftragnehmers gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 17.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen teilweise nicht Vertragsbestand- teil geworden oder auf unwirksam sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführ- barkeit später verlieren, so wird hierdurch die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenGültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen17.7. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse Das Rechtsverhältnis zwischen der klarmobil und den Vertragspartnern unterliegt dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Bun- desrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
17.8. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Der Auftragnehmer darf jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatden Vertragspartner an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 19.1 Dieses Dokument enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand, soweit nicht auf ergänzende Vereinbarungen oder Dokumente hingewiesen wird. Nebenabreden bestehen nicht. Wir sehen auf der Grundlage dieser AGB keine gesonderten Vertragstexte vor. Der Inhalt der mit uns geschlossenen Vereinbarungen folgt daher aus diesen AGB zusammen mit unserer und Ihrer Identität als Vertragsparteien sowie dem Gegenstand der geschlossenen Vereinbarungen. Wir speichern insofern nicht „den Vertragstext“ speziell zu Ihrer Person.
19.2 Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Abweichung von dieser Schriftformklausel.
19.3 Auf diesen AGBs einschließlich seiner Auslegung findet ausschließlich das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen sowie europäischen Internationalen Privatrechts sowie des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
19.4 Sofern Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istwird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart. Gleiches gilt für den Fall, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot Sie Ihren Wohnsitz oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztSitz in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland haben.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang bleibt die Wirksamkeit der vertraglich verein- barten Leistungen und übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istjeweiligen gesetzlichen Regelungen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die 19.6 Sie gestatten uns, Ihren Namen und Ihr Logo zu Marketingzwecken auf unseren Webseiten und in anderen Marketingmaterialien darzustellen. Falls Sie dies nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilungmöchten, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇sagen Sie uns bitte ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.unter ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Nutzung Von Airtime Pro (Saas)
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 13.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich das Recht vordie Parteien bereits jetzt, diese AGBin Verhandlungen einzutreten, die Leistungsbeschreibungen oder zum Ziel haben, die Preis- listen zur Wiederherstellung unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der Ausgewogenheit bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
13.2. Diese AGB und die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Vertragsverhältnisses zu ändernUN- Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom April 1980.
13.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenist Erfüllungsort für unsere Leistungen, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden alle Zahlungen und alle empfangenen Wechsel unser Geschäftssitz in Stutensee.
13.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie hinsichtlich seiner Entstehung und seiner Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechselklagen) ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Stutensee. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden nach unserem Ermessen auch an seinem Wohnsitz oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgGeschäftssitz zu verklagen.
12.8 Hinweis 13.5. Vertragssprache ist deutsch. Erklärungen und Kommunikation sind in deutscher Sprache abzugeben. Wir sind jedoch nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdeigenem Ermessen befugt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatEnglisch zu schreiben. In diesem Fall sind auch unsere Kunden befugt, hierauf in Englisch zu antworten.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 10.1. Der Lizenznehmer erklärt sich das Recht vordamit einverstanden, diese AGB, dass die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenLizenzgeber Informationen über seine Geschäftstätigkeit, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen die Meldungen und die Laufzeit einschließlich Daten gemäß der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden Anhänge A und die Änderung B, an ausländische Verwertungsgesellschaften, deren Rechte möglicherweise genutzt werden, zum Zwecke der Lizenzierung der öffentlichen Aufführung der Kunden und/oder der Erfüllung von Verpflichtungen aus Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften weitergeben darf. Die Liste der bestehenden Gegenseitigkeitsverträge ist unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist▇▇▇▇▇://▇▇▇.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇/ abrufbar. Die Lizenzgeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass darunter auch Verwertungsgesellschaften in Drittstaaten sind, deren Datenschutzniveau nicht dem der Europäischen Union entspricht.
10.2. Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien, als Gerichtsstand gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden oder der Vertrag eine ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇enthalten, übertragenso bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
12.6 Erfüllungsort 10.4. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für die Leistungen des Kunden ist Rendsburgden Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.7 Soweit 10.5. Es gelten die gemeinsamen Datenschutzbestimmungen der Kunde KaufmannLizenzgeber, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, wie sie auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen / veröffentlicht sind. Die Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung im Umfang der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht gegenständlichen Vertragsbeziehung ist Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO. Der Lizenznehmer nimmt dies sowie die Informationen gemäß Art. 13 DSGVO, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauferwähnten Datenschutzerklärung aufgeführt sind, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatausdrücklich zur Kenntnis.
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Sources: Lizenzvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen 15.1 Die Übertragung des Vertrags oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen einzelner Rechte oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Pflichten hieraus durch den Kunden an Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt§ 354a HGB bleibt unberührt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 15.2 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur dann zulässigmit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und wobei die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
15.3 Erfüllungsort für den Kunden zu- mutbar istVertrag ist Hamburg.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 15.4 Für die nicht Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
15.5 Ist der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der MitteilungKaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist oder keinen Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgZusammenhang mit dem Vertrag Hamburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 15.6 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
15.7 Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.einer ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ dieses Vertrags.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, 14.1. Bei Personengesellschaften als Kunden haften die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung Gesellschafter der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztSyEnergy AG gegenüber als Solidarschuldner.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt14.2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem dem Vertrag können durch den Kunden nur nach vorheriger mit schriftlicher Zustimmung durch klarmobil von SyEnergy AG auf einen Dritten übertragenDritte übertragen werden.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 14.3. Zusammen mit dem Vertrag/Werkvertrag enthalten diese AGB den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden. Vertrag/Werkvertrag und AGB ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder einzelne Rechte Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vder Bestätigung durch die Parteien. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenDies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.6 Erfüllungsort 14.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht vollstreckbar sein, so fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Nichtvollstreckbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen. Ersatz für die Leistungen des Kunden ist Rendsburgungültige und/oder nicht vollstreckbare Bestimmung ansehen würde. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unter allen Umständen bindend in Kraft. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
12.7 Soweit 14.5. SyEnergy AG behält sich die jederzeitige Änderung der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgvorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei 14.6. Die vorliegende AGB der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001SyEnergy AG sind integrierender Bestandteil sämtlicher Offerten, 53105 BonnAngebote, ▇▇▇schriftlicher und mündlicher Auftrags-, sowie Email-Bestätigungen.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 18.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
18.2 Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragender NTAG an Dritte abtreten.
12.5 klarmobil 18.3 Die NTAG kann diesen Vertrag insgesamt Lieferungen und Leistungen ganz oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenteilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
12.6 Erfüllungsort für 18.4 Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die Leistungen des Kunden ist Rendsburgim Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Fax-Nummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
12.7 Soweit 18.5 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
18.6 Ist der Kunde Kaufmann, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts Rechtes oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder keinen Sitz im Inland hatZusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der NTAG . Gleiches gilt für den Erfüllungsort, ist der Gerichtsstand Rendsburges sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag 18.7 Es gilt - auch bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Verträgen mit ausländischen Kunden gilt - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
18.8 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und die NTAG verpflichten sich, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdunwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatrechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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Sources: Hosting Service Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen müssen, diese AGBum Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur KündigungTextform) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ausreichend ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese (2) Soweit du als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteilder Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, Für Unternehmer ist der Gerichtsstand Rendsburgfür alle Streitigkeiten in Berlin.
12.8 Hinweis (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Version 02 Stand Juli 2021
(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Die Präsentation unserer Leistungen auf unseren Webseiten stellen kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Buchung/Bestellung einer Leistung durch dich ist ein bindendes Angebot nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann i145 BGB. Im Fall eines Streits Falle der Annahme dieses Angebotes versenden wir an dich eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Vertrag über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintBuchung / den Kauf zustande.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (3) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Steuern.
(4) Die für die Möglichkeit Abwicklung des Vertrages benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für dich jederzeit zugänglich. Insoweit verweisen wir auf die Regelungen in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
(5) Bitte beachte, dass wir einen Teil unserer Produkte über elopage oder Digistore24 verkaufen. In dem Fall ist elopage bzw. Digistore24 dein Vertragspartner und der Online- Streitbeilegung Widerruf ist an Digistore24 zu richten.
(6) Als Verbraucher hast du ein Widerrufsrecht gemäß der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇nachstehenden Belehrung.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das 11.1. Diese Rahmenvereinbarung unterliegt dem Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bundesrepublik Deutschland un- ter Ausschluss des Vertragsverhältnisses zu änderninternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Rah- menvereinbarung ist München, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden einen allgemeinen Gerichtsstand in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte Deutschland hat und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburgdem Eu- ropäischen Wirtschaftsraum ist. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei 11.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültig- keit der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Ziffer 11.3.
11.4. Sollten eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung un- wirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte diese Rahmenvereinbarung eine ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen▇ aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übri- gen Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung nicht. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OSSnapview Anlage 1 Orderschein Snapview Anlage 2 SaaS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte Lizenzbestimmungen inklusive Annexe Snapview Anlage 3 Technischer Support und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Service Level Snapview Anlage 4 AV-Vertrag Snapview Anlage 2 SaaS-Lizenzbestimmungen
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Sources: Rahmenvereinbarung Zur Bereitstellung Von Software Und Anderen Leistungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist8 Formalia
(1) Diese Vereinbarung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
(2) Die UR trägt dafür Sorge, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise änderndie Regelungen dieser Vereinbarung bekannt gemacht werden und deren Einhaltung gesichert wird. Eine Preisänderung ist auf den Umfang Das Personaldezernat bezieht die Einhaltung der Regelungen dieser Kostenänderung begrenztDienstvereinbarung in seine Vorprüfung ein und berät Antragsteller/innen entsprechend.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 (3) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres von jeder Seite gekündigt werden. Die Kündigung ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istzu begründen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht ausschließlich berührt. Unwirksame Bestimmungen sind unverzüglich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltdie Vertragsparteien rechtskonform auszugestalten. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der MitteilungRostock, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil15.12.2016 gez. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vSchareck gez. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Professor ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Rektor Vorsitzende des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten
1. Das Personaldezernat und der WPR sind sich einig, dass eine listenmäßige Erfassung und Meldung der Verträge mit wissenschaftlichen Beschäftigten sinnvoll ist. Das Kriterium „Qualifikationsstelle: ja/nein“ ist aufzunehmen (siehe dazu insbesondere § 4 Abs. 2 dieser DV). Diese Angaben werden Bestandteil einer Übersicht, sobald die technischen bzw. organisatorischen Voraussetzungen zur Erfassung dieser Angaben vorliegen.▇▇
2. Sollte eine Generierung dieser Listen durch Erweiterung der Software technisch möglich und finanziell umsetzbar sein, wird das Personaldezernat entsprechende Listen erstellen und dem WPR übermitteln. Gleiches gilt, wenn sich die kapazitive Auslastung des Personaldezernats aus anderen Gründen entspannt.
1. Bei Verletzung von § 4 (3) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenkönnen sich seitens der Beschäftigten Ansprüche ergeben. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung Hierzu werden sich Personalvertretung und Personaldezernat im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintSinne dieser Dienstvereinbarung verständigen
2. Das Personaldezernat und der WPR sind sich einig, dass die in der Präambel genannte für die Vorbereitung einer Promotion oder die Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen förderliche Tätigkeit (Lehre) nicht auf die Qualifikationsarbeitszeit gem. §4 (3) Satz 2 angerechnet wird.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Dienstvereinbarung Zur Wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ergebenden Streitigkeiten ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen ALZ bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder keinen Sitz am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließ- lichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnli- cher Umstände gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Pandemien, gleichgül- tig, ob diese Umstände im Inland hatBereich des Verkäufers oder eines Lieferanten eintreten, ist so verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird die Leistung aufgrund der Gerichtsstand Rendsburgvorgenannten Umstände unmöglich, so wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten frei.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): 10.4 Der Kunde kann im Fall eines Streits über Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintder Geschäftsverbindung gewonnenen, notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden europäischen und deutschen Datenschutzgesetze zur Geschäftsabwicklung verarbeitet.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem 10.5 Sollte eine Bestimmung dieser ALZ ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Möglichkeit Gültigkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die OS-Plattform zur Verfü- gungeine ähnliche und gültige wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den ALZ.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 15.1 Erfüllungsort ist Ravensburg. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Recht vor, diese AGBZustandekommen, die Leistungsbeschreibungen Abwicklung oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Beendigung des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich Vertrages ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, - soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannVollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Ravensburg. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand Rendsburgverklagen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über 15.2 Für die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei vom Anbieter auf der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, 53105 Bonngleich welcher Art, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den internati- onalen WarenkaufKauf beweglicher Sachen (CISG).
15.3 Der Kunde erklärt mit ▇▇▇▇▇▇ seiner Bestellung ausdrücklich, gegenüber Verbrauchern dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
15.4 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch nur insoweitdurch E-Mail, als gewahrt wird.
15.5 Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatunwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
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Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 14.1. Auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung darf zu Werbezwecken oder als Referenz gegenüber Dritten nur mit unserer Zustimmung hingewiesen werden.
14.2. Der Lieferant verpflichtet sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbareneinschlägigen arbeits- und sozialversiche- rungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istauch des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes (AGG) bezüglich des eingesetzten Personals vollständig einzuhalten. Des Weiteren verpflichtet sich der Lieferant die einschlägigen Vorschriften zur Ver- meidung von Kinderarbeit und zum Schutze der Jugend vollständig einzuhalten. Der Lieferant trägt zudem dafür Sorge, dass Drittedie vorgenannten Bestimmungen auch durch seine Sublieferanten eingehalten werden. Verstößt der Lieferant gegen die vorste- henden Verpflichtungen, so sind wir im Wiederholungsfall nach vorausgegangener Abmahnung zum Rücktritt von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztallen geschlossenen Verträgen berechtigt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig14.3. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser Allgemeinen Ein- kaufsbedingungen oder des Vertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Einkaufs- bedingungen sind, ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und des Vertrages, dessen Bestandteil diese All- gemeinen Einkaufsbedingungen sind, nicht berührt, soweit hierdurch wesentliche nicht die Durchführung des Vertrages - auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen - für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Ab- schluss des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch Vertrages eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇ergänzungsbedürftige ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ergibt. § 139 BGB (Teilnich- tigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenso ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg14.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.7 Soweit 14.5. Die Vertrags-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist deutsch.
14.6. Die Anwendung des Übereinkommens der Kunde KaufmannVereinten Nationen oder Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) - UN-Kaufrecht - ist ausgeschlossen.
14.7. Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, unserer ▇▇▇▇ auch berechtigt, den Lieferanten an dessen Sitz oder am Ort der Leistungserbringung zu verklagen.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 17.1. Der Vertragspartner darf – vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB – einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, Media erteilt hierzu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung.
17.2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Media anerkannt sind. Außerdem ist der Vertragspartner zur Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17.3. Die Nichtwahrnehmung eines vertraglichen Rechtes gilt nicht als Verzicht auf das Recht vorbetreffende Recht, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istes sei denn, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztdies dem anderen Vertragspartner vom Inhaber des Rechtes ausdrücklich und in schriftlicher Form mitgeteilt wird.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 17.4. Erfüllungsort ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltSitz von Media. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannVertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse) der Sitz von Media vereinbart. Dies gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für Personen, die keinen Sitz allgemeinen Gerichtsstand im Inland hathaben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Media ist der berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand Rendsburganhängig zu machen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen17.5. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN- Übereinkommens internationalen Privatrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
17.6. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Rechtsgültig und allein verbindlich ist jedoch nur insoweitdie deutsche Fassung.
17.7. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als dem Verbraucher Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.
17.8. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatberührt.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung1) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Deutschland, wobei die Geltung des UN- Übereinkommens über Verträge über Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. , den internati- onalen WarenkaufKrauchenwies, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitden Ort Datum Datum - Auftraggeber - - Auftragnehmer - • Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, als dem Verbraucher z.B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, elektrische Türöffner, Alarmanlagen, Videoanlagen; • Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung, z.B.: (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Da- tenträgern; • Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen; • Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing; • Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht der Schutz entzogen wirdmehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.sofern diese zusätzlichen In- formationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen;
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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 19.1. Es gilt ausschließlich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss gültige Recht. Die Anwendung des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
19.2. Bei sämtlichen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweiteinschließlich solchen aus Wechseln oder Schecks, ist Klage ausschließlich bei dem am Sitz des AG örtlich zuständigen Gericht zu erheben. Der AG kann den AN auch bei dem für den Sitz des AG oder für den Sitz einer Niederlassung des AG örtlich zuständigen Gericht verklagen.
19.3. Vertragsänderungen - unter Einschluss des Schriftformerfordernisses – bedürfen der Schriftform.
19.4. Änderungen dieser Einkaufsbedingungen (AEB) werden dem AG schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Sie werden vier Wochen nach Bekanntgabe wirksam, wenn der AG nicht schriftlich oder per E-Mail binnen dieser Frist widerspricht, wobei der AN in dem Anpassungsverlangen auf diese Rechtsfolge hinzuweisen hat. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die ursprünglich einbezogenen Einkaufsbedingungen des AG fort.
19.5. Haben sich der AG und der AN bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so ist der AG in Ergänzung zu dem Vereinbarten berechtigt, die Vertragslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
19.6. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen, als den in §§ 305 bis 310 BGB genannten unwirksam, so wird der AG und der AN die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Verbraucher nicht Willen der Schutz entzogen wirdVertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus Gründen der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird§§ 305 bis 310 BGB unwirksam sind oder werden, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatsich im Gesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 12.1. Sollten das Recht vorEigentum des Auftraggebers, diese AGBoder Gegenstände des Auftragnehmers die Daten des Auftraggebers enthalten, durch Maßnahmen Dritter (etwa Pfändungen oder Beschlagnahmungen) oder von Rechten Dritter (Sicherungsübereignung) betroffen sein, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. Soweit möglich, sind alle Daten des Auftraggebers rechtzeitig vor Eintritt dieser Maßnahmen von den betroffenen Datenverarbeitungskomponenten zu entfernen.
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieses AV-Vertrags und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istausdrücklichen Hinweises darauf, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernes sich um eine Änderung bzw. Eine Preisänderung ist Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztdieses Formerfordernis.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 12.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AV Vertrag ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istMünchen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch 12.4. Sollte eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6Bestimmung oder Teile dieses AV-wöchigen Frist ab Zugang der MitteilungVertrags unwirksam sein, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteildie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. klarmo- bil verpflichtet Die Parteien verpflichten sich, den Kunden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisensachlicher Hinsicht vergleichbare und am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierte, ersatzweise Regelung vereinbaren.
12.4 Der Kunde kann Rechte 12.5. Die nachfolgend aufgezählten Anlagen werden zum Bestandteil dieses AV-Vertrags. Die jeweiligen Anlagen 2 sind von den Parteien separat zu vereinbaren: Anlage 1: Technische und Pflichten aus diesem Vertrag nur Organisatorische Maßnahmen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.vArt. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH32 DSGVO Anlage 2: Beschreibungen der Auftragsverarbeitungen Feldkirchen, ▇▇▇▇▇▇▇18.5.2018 Bottrop, 02.01.2019 Unterschrift/Firmenstempel Auftraggeber Ort Datum _________________________ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenrschrift/Firmenstempel Auftragg Geschäftsleitung Serverprofis GmbH Der Auftragnehmer trifft nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Data Processing Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 24 Verfall und Verjährung
(1) Die Ansprüche der zuständigen Kasse gegen den Arbeitgeber verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren seit Fälligkeit geltend gemacht worden sind. Für den Beginn der Frist gilt § 199 BGB entsprechend. Der Verfall wird auch gehemmt, wenn die Ansprüche rechtzeitig bei Gericht anhängig gemacht wurden. Die Verfallfristen gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(2) Ansprüche des Arbeitgebers auf Erstattung der Urlaubsvergütung verfallen zugunsten der zuständigen Kasse, wenn sie nicht bis zum 30. September des Kalenderjahres geltend gemacht worden sind, welches auf das Recht vorKalenderjahr folgt, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Falle der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass der Arbeitnehmer weiter von dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfasst wird, verfallen die Ansprüche jedoch bereits am 15. des zweiten auf den Monat der Beendigung folgenden Monats.
(3) Wird der Arbeitgeber rückwirkend zur Meldung und Beitragszahlung herangezogen, so beträgt die Verfallfrist in allen Fällen des Abs. 2 zwei Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Einzugsstelle dem Arbeitgeber seine Beitragspflicht mitgeteilt hat, im Falle eines Rechtsstreits jedoch frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem rechtskräftig oder durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien festgestellt wird, dass der Betrieb von diesem Tarifvertrag erfasst wird.
(4) Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche der Kassen gegen den Arbeitgeber und Ansprüche der Arbeitgeber gegenüber den Kassen beträgt vier Jahre. Die Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. § 25 Kosten von Zahlungen Zahlungen auf inländische Bankkonten erfolgen für den Empfänger kostenfrei. Werden Zahlungen ins Ausland erforderlich, so hat der Empfänger die Kosten zu tragen. § 26 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der ZVK-Bau und der ULAK gegen Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese AGBKassen ist Wiesbaden. Dies gilt auch für Beitragsansprüche der UKB.
(2) Abweichend von Abs. 1 ist Berlin Gerichtsstand für Ansprüche der ZVK-Bau und der ULAK gegen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Gebiet der fünf neuen Bundesländer und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche dieser Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen.
(3) Abweichend von Abs. 1 ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Kassen gegen Arbeitgeber mit Betriebssitz in Berlin und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche dieser Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 27 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfahrens notwendigen Unterlagen, auf Anforderung auch durch Übersendung von Kopien, zu gewähren. Ihnen sind außerdem alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. § 28 Rückforderung von Leistungen Hat eine Kasse dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer gegenüber Leistungen erbracht, auf die dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen tarifvertraglichen Anspruch hatte oder die aufgrund unwahrer Angaben erfolgt sind, so ist die Kasse berechtigt, die Leistungsbeschreibungen von ihr gewährten Leistungen zurückzufordern und für die Zeit zwischen Leistungsgewährung und Rückzahlung Zinsen entsprechend § 23 zu fordern. Die bescheinigten Arbeitnehmeransprüche sind durch die Kasse entsprechend zu berichtigen. § 29 Auskünfte Die Kassen sind verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit, deren Dienststellen und den Dienststellen der Zollverwaltung diejenigen Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Teilnahme am Urlaubskassenverfahren benötigt werden. § 30 Anpassung des Sozialkassenbeitrages Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass der Sozialkassenbeitrag zu hoch oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden niedrig ist, dass Dritteum die tarifvertraglich festgelegten Leistungen zu decken, so hat auf Antrag einer der Tarifvertragsparteien für das nächste Kalenderjahr eine entsprechende Änderung zu erfolgen. § 31 Einzug und Erlass des Sozialkassenbeitrages
(1) Die Einzugsstelle hat die von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzteinzuziehenden Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig(2) Die zuständige Kasse kann Ansprüche erlassen, wenn und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ der Sozialversicherung gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV sowie die Finanzbehörden gemäß § 227 AO ihre Ansprüche erlassen. Der zur Beitragszahlung Verpflichtete hat nachzuweisen, dass und zu welchem Prozentsatz ihrer Forderungen die ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇der Sozialversicherung sowie die Finanzbehörden sich zu einem Erlass bereit erklärt haben. § 4 Abs. 2 Satz 3 TVR findet keine Anwendung, übertragensoweit wegen des Erlasses Beiträge nicht entrichtet worden sind. § 32 Durchführung der Verfahren
(1) Der Verwaltungsrat der ULAK und der Aufsichtsrat der ZVK sind ermächtigt, paritätische Kommissionen einzusetzen, die über Fragen der Abwicklung und Durchführung der in diesem Tarifvertrag geregelten Sozialkassenverfahren vorbehaltlich des Abs. 3 auf der Grundlage der maßgeblichen tarifvertraglichen Bestimmungen entscheiden.
12.6 Erfüllungsort für (2) Soweit die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannBestimmungen dieses Tarifvertrages auslegungsbedürftig erscheinen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung obliegt diese Tarifvertragsauslegung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintder in Abs. 1 genannten Aufgaben ebenfalls den paritätischen Kommissionen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (3) Soweit die Möglichkeit vorstehenden Bestimmungen lediglich technische Verfahrensvorschriften enthalten, sind die das Verfahren durchführenden Kassen befugt, solche Bestimmungen zu treffen, die durch eine Vereinfachung des Verfahrens die günstigsten Wirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährleisten.
(4) Die zuständige Kasse kann Arbeitgeber nach Maßgabe der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform mit ihr getroffenen Vereinbarung zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇Teilnahme an einem elektronischen Verfahren zulassen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 21.1 Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen des Vertrages berührt in keiner Weise die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden sich das Recht vor, diese AGBim gegenseitigen Einvernehmen bemühen, die Leistungsbeschreibungen betreffende Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht der Parteien und dem Sinn und/oder die Preis- listen zur Wiederherstellung Zweck der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen ungültigen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztnicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig21.2 Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten des Auftraggebers und seiner Vertreter, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art Mitarbeiter und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und Beauftragten in seiner Kundendatenbank in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften. Der Auftragnehmer verweist für weitere Informationen auf seine Datenschutzrichtlinien, die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istauf seiner Website veröffentlicht sind.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 21.3 Nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Niederländisch und Französisch sind verbindlich. Stellt der Auftragnehmer andere Sprachversionen von (Teilen) des Vertrages zur Verfügung, dienen diese nur zu Informationszwecken und können die Parteien daraus keine Rechte ableiten.
21.4 Der Auftragnehmer kann den Vertrag oder einen Teil davon an eine Person, eine Firma oder ein Unternehmen, ob verbunden oder nicht, im Wege der Unterauftragsvergabe abtreten oder weitervergeben.
21.5 Der Auftraggeber ist nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sichberechtigt, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher oder einen Teil davon, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch klarmobil des Auftragnehmers auf einen Dritten zu übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 21.6 Nur das dem Sitz des Auftragnehmers nächstgelegene Gericht ist für alle Streitigkeiten zuständig, es sei denn, der Auftragnehmer beschließt, die Streitigkeit vor ein Gericht zu bringen, und zwar (i) an einem Betriebsstandort des Auftragnehmers, der nicht der Sitz ist, (ii) am Wohnsitz oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen Sitz des Auftraggebers oder (iii) am Erfüllungsort des Vertrages.
21.7 Der vorstehende Absatz wird zugunsten des Auftragnehmers ausgelegt, so dass der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen berechtigt ist, auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenin Ziffer 21.6 genannte ausschließliche Zuständigkeit zu verzichten und gegebenenfalls bei einem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor14.1 Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von ~sedna mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen wenn seine Forderung unbestritten oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar rechtskräftig festgestellt ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 14.2 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung ~sedna-Produkte inkl. deren Updates und Upgrades Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden ~sedna-Produkte oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von ~sedna steht unter dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht Vorbehalt, dass der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenExport- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12.4 Der Kunde kann Rechte 14.3 Änderungen und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Übermittlung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenTelefax oder E-Mail entspricht dem Schriftformerfordernis, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten 14.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, gleich aus diesem Vertrag auf welchem Rechtsgrund, verjähren ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH(1) Jahr nach der möglichen Kenntniserlangung durch den Kunden, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇spätestens jedoch zwei (2) Jahre nach dem schädigenden Ereignis, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragensofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfirsten gelten.
12.6 14.5 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenGeschäftssitz von ~sedna. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufUN-Kaufrechts und der Normen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdie auf andere Rechtsordnungen verweisen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
14.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, als berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt entsprechend im Fall einer Vertragslücke.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich (1) Der Kunde ist oder dadurch erforderlich geworden istin Kenntnis, dass Dritteeinzelne Leistungen nicht vom MBE Center selbst, sondern von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen befugten Dritten im Auftrag des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien MBE Center für den Kunden zu- mutbar isterbracht werden (z.B. Offset- druck, Digitaldruck, Versand- und Kurierdienste etc.). Der Kunde stimmt der Leistungserbrin- gung durch den jeweils vom MBE Center beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und dem MBE Center auch die AGB des jeweiligen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an das MBE Center auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und dem MBE Center für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistun- gen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „Allgemeinen Österreichi- schen Speditionsbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte (2) Änderungen – oder Ergänzungen von Vertragsgrundlagen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung die Geschäftsbeziehung des Kunden und das MBE Center betreffen, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Schriftform und betreffen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Vereinbarung über das Abgehen von diesem Formerfor- dernis.
(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltund dem MBE Center gilt ausschließlich österreichisches Recht. Widerspricht Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Wiener UN-Übereink.v.11.4.1980, BGBl 1988/96) finden keine Anwendung.
(4) Ist der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannUnternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtli- ches Sondervermögen, oder hat der Kunde keinen inländischen Wohnsitz, so ist oder keinen Sitz im Inland hatausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der Geschäftssitz des MBE Centers, ist an das der Gerichtsstand RendsburgAuftrag erteilt worden ist.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im 5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereitunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmendie den mit der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über nicht in diesen AGB und den subsidiär geltenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt sind und die OS-Plattform zur Verfü- gungAusfüllung etwaiger Vertragslücken. Diese ist unter folgendem Link erreichbarStand: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.▇ 2018
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor14.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regelun- gen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Regelungen und Vereinbarungen ganz oder teilweise unvollständig, diese AGBunwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt hiervon die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unvollständigen, unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die Leistungsbeschreibungen der ur- sprünglichen Regelung nach Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die Unwirksam- keit oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernNichtigkeit auf einer Zeit- oder Leistungsbestim- mung, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich tritt an diese Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Zur Ausfüllung einer unbeabsichtigten Regelungslücke ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztAbsatz entsprechend anzuwenden.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig14.2. Sofern Sie als Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, des öffentli- ▇▇▇.▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen▇ anzusehen sind oder Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutsch- land haben, gilt Berlin als Gerichtsstand für alle Streitigkei- ten vereinbart. Grund- sätzlich secrypt ist die klarmobil bereitjedoch berechtigt, Sie auch an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintjedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem 14.3. Auf die Möglichkeit Bestimmungen der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt vorliegenden Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Deutsch- land Anwendung, insbesondere unter Ausschluss der Rege- lungen über das Internationale Privatrecht sowie des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG). Ergänzende Bedingungen für Freeware-Produkte der secrypt GmbH Für den Erwerb sowie die Nutzung von kostenlos zur Verfügung gestellter Software durch die secrypt GmbH gelten nachfolgende Bedingungen. Diese werden ergänzt durch die Allgemeinen Lizenz- bedingungen der secrypt GmbH (im Folgenden "secrypt"), gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitwobei diese Bedingungen als speziellere Regelungen den Vorrang genießen. Freeware ist solche Software, als dem Verbraucher nicht die ohne eine finanzielle Gegenleistung des Kunden von der Schutz entzogen secrypt zur Verfügung und Nutzung bereitgestellt wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Standard License Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit 13.1 Die Auswechslung des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Vertragspartners durch Übertragung von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragendem Wartungsvertrag und diesen Bedingungen bedarf der Zustim- mung der jeweils anderen Partei. Die Zu- stimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf 13.2 Auf die Telekom Deutsch- land GmbHvertraglichen Vereinbarungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenConvention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).
12.6 Erfüllungsort 13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für die Leistungen des Kunden alle Streitigkeiten aus der gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich aus welchem Rechts- grund, ist Rendsburg.
12.7 Soweit Göppingen. Satz 1 gilt nur, wenn der Kunde KaufmannKaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder rechtliches Sondervermögen ist; die Ver- einbarung des Gerichtsstands Göppingen gilt darüber hinaus auch, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder ge- wöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundes- republik Deutschland hat.
13.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nich- tig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirk- sam sein oder werden, so wird die Wirk- samkeit dieser Bedingungen im Inland hatÜbrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien wer- den in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame erset- zen, ist die dem wirtschaftlichen Zweck der Gerichtsstand Rendsburgunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für die Schließung von Vertragslücken.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Wartungsvertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor16.1. Diese AGB finden angemessen auch bei den über die Webseiten des Auftraggebers online aufgegebenen Bestellungen.
16.2. Der Auftragnehmer ist jederzeit während der Dauer des Bestehens dieses Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber berechtigt, diese AGBAGB zu ändern. Die Änderung wird in Form der Veröffentlichung der neuen AGB auf den Webseiten des Auftragnehmers durchgeführt. Wenn der Auftragnehmer beabsichtigt, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses diese AGB zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernwird er die andere Partei mindestens 30 Tage vor der Veröffentlichung diesbezüglich unterrichten. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang Wenn der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde Charakter der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt AGB die Rechte des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatAuftraggebers wesentlich beeinträchtigen sollte, ist der Gerichtsstand RendsburgAuftraggeber berechtigt, nach dieser Frist von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber entsteht in Folge dieses Rücktritts kein Anspruch auf Schadensersatz.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 16.3. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit irgendeiner Bestimmung dieser AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Gesamtheit zur Folge. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, die betreffende Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4. Wenn in diesen AGB nicht anders festgelegt ist, ist auf die Regelung der Vertragsverhältnisse unterstützend die im Fall eines Streits über Gesetz Nr. 513/1991 Slg., in gültiger Fassung, angeführte Regelung anzuwenden. Die mit dem Auftragnehmer vor dem Wirksamwerden dieser AGB eingegangenen Vertragsverhältnisse werden durch die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintWirksamkeit dieser AGB nicht berührt.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung16.5. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇AGB werden zum 1. 3. 2011 wirksam. Den Wortlaut der AGB wird der Auftragnehmer jederzeit auf Aufforderung auch in gedruckter Form zur Verfügung stellen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht 15.1 Es gilt ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Übereinkommens UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Passau. Für Klagen des Kunden gilt dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt, alternativ hierzu Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung, wenn diese abweichend zu den Bestimmungen dieser AVB vereinbart wurde, oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.3 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz, so gilt abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung (Ziffer 14.2) die nachstehende Schiedsvereinbarung: Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über Verträge dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter bei einem Streitwert von weniger als EUR 50.000,00 und aus drei Schiedsrichtern bei einem Streitwert von mindestens EUR 50.000,00. Der Schiedsort ist München. Die Verfahrenssprache ist Englisch, wenn sich die Parteien nicht einvernehmlich auf eine andere Verfahrenssprache einigen.
15.4 In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der AVB maßgebend.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame bzw. teilweise unwirksame Regelungen durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle von Lücken des Vertrages einschließlich dieser AVB.
15.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein mindestens in Textform abgefasster Vertrag bzw. unsere in Textform abgefasste Bestätigung maßgebend.
15.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen die Legitimation des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatErklärenden bleiben unberührt.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor1. Änderungen, diese AGBErgänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung für Ver- tragsschlüsse ab 2501.1005.20186 der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernTextform, sofern dies aufgrund mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen von unvorhersehbarenKunden, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztder Registrar nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens eine Person ohne Gerichts - stand oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist, ist oder keinen Sitz St. Ingbert Erfüllungsort, Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgZusammen- hang mit Dienstleistungen entsprechend dieser Registrierungsvereinbarung.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen3. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestim- mungen des UN- Übereinkommens über Verträge Einheitlichen UN-Kaufrechts über den internati- onalen WarenkaufKauf beweglicher Sachen.
4. Sofern die Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung – oder Teile hiervon – den Bestimmungen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitBedingungen, als dem Verbraucher Policies oder sonstigen Regelungen der betref- fenden Registrierungsstellen oder ICANN widersprechen, so gelten die Bestimmun- gen, Bedingungen, Policies oder sonstigen Regelungen der betreffenden Registrie- rungsstellen oder von ICANN.
5. Sollten Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Klauseln, deren rechtliche Anwendung wegen eines rechtlichen Fehlers oder wegen Ungültigkeit nicht Anwendung finden können, sollen soweit möglich durch Klauseln ersetzt werden, die rechtlichen Bestand haben, die der Schutz entzogen wirdursprünglichen wirtschaftli- chen Absicht am ehesten entsprechen und die von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit bei Vertragsschluss vereinbart worden wären. Soweit rechtlich zu- lässig, erfolgt ein Ersatz der Klausel im vorstehend beschriebenen Umfang durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdden Registrar.
6. Beide Texte dieser Registrierungsvereinbarung in deutscher und englischer Spra- che sind verbindlich, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatim Zweifelsfalle gilt die deutsche Fassung.
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Sources: Registrierungsvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, AGB und/oder die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen Vorleis- tungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur KündigungKündi- gung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar zumutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht Wi- derspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb inner- halb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der MitteilungMittei- lung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirksamwer- dens Vertragsbestandteil. klarmo- bil klarmobil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes verbundenes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land Deutschland GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz Verbraucherstreitbei- legungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall Zur Beilegung eines Streits mit der klarmobil über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Telekom- munikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Postfach 8001Verbraucherschlichtungsstelle) durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die klarmobil ist bereit, 53105 Bonn, an Schlichtungsverfahren von der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungs- stelle lauten: Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216) ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Webseite: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist ▇ Im Übrigen nimmt die klarmobil bereit, nicht an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintanderen Verbraucher- schlichtungsstelle teil.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gungVerfügung. Diese ist unter folgendem Link erreichbarer- reichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse Rechtsverhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen interna- tionalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.. Stand: Mai 2020
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Sources: General Terms and Conditions
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, diese AGBum Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur KündigungTextform) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ausreichend ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese (2) Soweit du als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteilder Klageerhebung durch mich aus Deutschland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von AnkerCoach in Ahrenviöl. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil Für Kaufleute i.S.vS.d. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannHGB, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand Rendsburgder Sitz von AnkerCoach.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 80013) Ich weise dich darauf hin, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Online- Streitbeilegung Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbarInternetadresse: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Version1 Stand Februar 2022
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen 14.1. Erfüllungsort für alle Pflichten der Parteien aus oder die Preis- listen zur Wiederherstellung im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Sitz von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztRosenbauer International AG.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 14.2. Dieser Vertrag ist nur dann zulässighinsichtlich seines Gegenstandes abschließend. Mündliche Nebenabreden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über welcher Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilungauch immer, wird diese bestehen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens VertragsbestandteilAbschlusses dieses Vertrages nicht. klarmo- bil verpflichtet sichÄnderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung des Abweichens von diesem Schriftformerfordernis.
14.3. Etwaige Gebühren, Steuern etc werden vom KUNDEN getragen.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird automatisch durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Kunden Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es ist in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit als vereinbart anzusehen. Entsprechendes gilt, falls sich in diesem Vertrag eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke ergeben sollte.
14.5. Mitteilungen der Parteien, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail oder Fax sohin in Textform erfolgen.
14.6. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RB in der Änderungs- mitteilung auf jeweils gültigen Fassung, die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat▇ samt Folgeseiten abrufbar beigefügt sind.
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Sources: Software License Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein CANCOM mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen Forderungen des Kunden ist Rendsburgausgeschlossen.
12.7 Soweit 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe.
21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien.
21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
21.5 Der Kunde Kaufmannhat CANCOM Änderungen seines Namens oder seiner Firma, juristische seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des öffentlichen Rechts Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens eine verschlechterte Bonität des Kunden (so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist CANCOM berechtigt, auf Vorauskassa umzustellen oder keinen Sitz eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
21.6 Der Kunde hat CANCOM vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und er Unternehmer im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgSinne des Konsumentenschutzgesetzes.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 21.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages samt seinen Anhängen und Beilagen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇einer ▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist
21.8 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die klarmobil bereitRechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintZusammenhang mit dem Angebot bzw. diesem Vertrag und/ oder dessen Ergänzungen, selbst wenn diese nachträglich ausgelöst und verrechnet werden.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Backup as a Service Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, 15.1. Erfüllungsort ist der von uns benannte Bestimmungsort für die Leistungsbeschreibungen Leistung oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztLieferung.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig15.2. Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang einschließlich Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, bedürfen der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung unter Abwägung dieser Schriftformklausel. Sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, entspricht E-Mail nicht der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istSchriftform.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung 15.3. Ist der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder keinen Sitz im Inland hatZusammenhang mit Verträgen zwischen dem Lieferanten und uns Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, ist der den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand Rendsburgin Anspruch zu nehmen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung15.4. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte Geschäftsbedingungen und Rechts- verhältnisse die zwischen der klarmobil uns und dem Kunden gilt das Lieferanten geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des UN- Übereinkommens über Verträge über Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschriften ergibt, die die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen regeln, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß. Allgemeine Lieferbedingungen von Clarios 12/2020
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 11.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
11.2 Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragender NTAG an Dritte abtreten.
12.5 klarmobil 11.3 Die NTAG kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten ihre Leistungen aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen ganz oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenteilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
12.6 Erfüllungsort für 11.4 Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die Leistungen des Kunden ist Rendsburgim Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Fax-Nummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
12.7 Soweit 11.5 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
11.6 Ist der Kunde Kaufmann, oder juristische Person des öffentlichen Rechts Rechtes oder öffentlich- öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder keinen Sitz im Inland hatZusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der NTAG. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, ist der Gerichtsstand Rendsburges sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag 11.7 Es gilt - auch bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Verträgen mit ausländischen Kunden gilt - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
11.8 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der Kunde und NTAG verpflichten sich, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdunwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatrechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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Sources: Software Maintenance Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil 13.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen und/oder die Preis- listen Leistungs- bzw. Produktbeschreibungen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss Vertragsschluss, welche die mobilcom-debitel nicht veranlasst oder beeinflussen kann, erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil mobilcom-debitel notwendige Vorleistun- gen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 13.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 13.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar zumutbar ist.
12.3 13.3 Nach Ziffer 12.1 13.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil mobilcom-debitel verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 13.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil mobilcom-debitel auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil 13.5 mobilcom-debitel kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil mobilcom-debitel i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes verbundenes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 13.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 13.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 13.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz Verbraucherstreitbeilegungs- gesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich mobilcom-debitel ist die klarmobil bereitnicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbei- legungsverfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 13.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern bei Online-Kauf- und Dienstleistungs- verträgen zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung Online-Streitbei- legung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gungVerfügung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/ consumers/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.odr/.
12.10 13.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil mobilcom-debitel und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.. Stand: ▇▇▇▇ 2020 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 10.1 In Bezug auf die Nutzung des Netzes des Netzbetreibers durch den Anlagen- betreiber gelten ergänzend die Regelun- gen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver- sorgung in Niederspannung (Niederspan- nungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 01.11.2006 in der jeweils gültigen Fas- sung bzw. das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 09.07.2005 gemeinsam mit den Umfang dieser Kostenänderung begrenztdazugehörigen Verordnungen.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art 10.2 Änderungen und Umfang Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien Schriftform. Dies gilt auch für den Kunden zu- mutbar istVerzicht auf das Schrift- formerfordernis selbst.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die 10.3 Nebenabreden bestehen nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt oder werden hiermit aufgehoben und sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, Geschäftsgrundlage für den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenAbschluss dieses Vertrages.
12.4 Der Kunde kann 10.4 Die Vertragspartner sind berechtigt, mit Zustimmung des anderen Ver- tragspartners die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten Pflich- ten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.veinen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung ist in der Regel zu ertei- len, es sei denn, dass wichtige Grün- de gegen den Rechtsnachfolger sprechen. Nicht als Rechtsnachfolger nach Satz 1 gelten verbundene Un- ternehmen eines Vertragspartners gem. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes des Aktiengesetzes. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich.
10.5 Die für die Abwicklung des Vertrag- verhältnisses erforderlichen Daten werden vom Netzbetreiber unter Ein- haltung des Bundesdatenschutzge- setzes verarbeitet und genutzt. So- weit erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung des Vertrages beteiligten Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHweitergege- ben. Hierzu gehört insbesondere im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 4 Abs. 6 EEG der dem Netz- betreiber vorgelagerte Übertragungs- netzbetreiber.
10.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Werl, ▇▇▇▇▇▇▇▇soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.
10.7 Dieser Vertrag regelt nicht den Bezug von ▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendurch den Anla- genbetreiber. Hierfür ist zwischen An- lagenbetreiber und Stromlieferant ein gesonderter Vertrag zu schließen.
12.6 Erfüllungsort für 10.8 Mit Abschluss dieses Vertrages werden alle vorhandenen früheren Verträge über die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit Einspeisung von elektrischer Energie aus der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatDa- tenblatt genannten Stromerzeugungs- anlage des Anlagenbetreibers, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte deren Nachträge und Rechts- verhältnisse alle diesbezüglichen Abmachungen zwischen der klarmobil dem Anla- genbetreiber und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatNetzbetreiber unwirksam.
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Sources: Einspeisevertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht 16.1 Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ist, ▇eine juristische Per- son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht- liches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepu- blik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen WW MOLTICS und dem Kunden nach ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenvon WW MOLTICS Hamburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen WW MOLTICS ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über aus- schließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg16.2 Rechtsverbindliche Erklärungen gibt WW MOLTICS aus- schließlich in deutscher Sprache ab, es sei denn es wird etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Erklärungen in anderen Sprachen stellen grundsätzlich lediglich unver- bindliche Erläuterungen dar.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse 16.3 Die Beziehungen zwischen der klarmobil WW MOLTICS und dem Kunden gilt das Kun- den unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens Bundesre- publik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Waren- kauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
16.4 Im Streitfall Schiedsgerichte anzurufen bedarf einer ex- pliziten Vereinbarung der Vertragspartner in Textform. Schiedsklausel oder Vereinbarungen jeder Art werden weder konkludent noch durch allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden wirksam.
16.5 Soweit der Vertrag oder diese Lieferbedingungen Re- gelungslücken enthalten, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitgelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, als welche die Vertragspartner nach den wirt- schaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdZweck dieser Lieferbedingungen vereinbart hätten, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatwenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 14.1. Änderungen zu diesem Vertrag sind einvernehmlich möglich, bedürfen aber zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztAbgehen vom Schriftformerfordernis.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art 14.2. Alle aus diesem Vertrag resultierende Rechte und Umfang Pflichten sind auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der vertraglich verein- barten Leistungen Vertragsteile zu überbinden und die Laufzeit einschließlich der Regelung Vertragsteile verpflichten sich die Rechtsnachfolger über die in dieser Vereinbarung geregelten Rechte und Pflichten zu informieren und diese zur Kündigung) nicht berührt werden und weiteren Überbindung zu verpflichten.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Wien. Es wird dem Streitwert nach die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen bzw. des Handelsgerichts Wien vereinbart. Die WS Service GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen aus dem Vertrag auch bei jenem Gericht anzubringen, das nach den für den Kunden zu- mutbar Staat, in dem der Auftraggeber seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt14.4. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten Bei sämtlichen (Rechts-)Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHist ausschließlich materielles österreichisches Recht, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufKaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitanzuwenden.
14.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, als dem Verbraucher berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der Schutz entzogen wirdübrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatdiesem Vertrag.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor21.1 Forderungen, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen Rechte und/oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Pflichten aus dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht Vertragsverhältnis darf der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten seitens der Rehnig BAK Breitbanddienste abtreten bzw. übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 21.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung und/oder einzelne Rechte Ergänzung dieser Klausel.
21.3 47 a TKG sieht vor, dass der Kunde im Falle eines Streits mit Rehnig BAK Breitbanddienste ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur durch einen formlosen Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur beantragen kann. Dieser ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHEisenbahnen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für 21.4 Für die Leistungen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Rehnig BAK Breitbanddienste gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kunden ist RendsburgInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.7 21.5 Soweit der Kunde KaufmannVollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Rendsburgfür alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen Coburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 21.6 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner Regelungen treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Fall eines Streits über Zuge ergänzender Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart hätten, sofern ihnen die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Telecommunications
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Die AGB des Kunden sind auch für die künftigen vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen, diese AGBauch wenn z.B. in einer Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibungen einer Bestellung oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist einer Bestellannahme auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztsie hingewiesen wird.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses 14.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien E-Mail genügt). Dies gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses.
14.3. Die Übertragung von vertraglichen Rechten oder Pflichten durch den Kunden zu- mutbar istbedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von desiretec. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Forderungen gegen desiretec abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt14.4. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v14.5. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des UN- Übereinkommens UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internati- onalen internationalen Warenkauf) und der Normen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdie auf andere Rechtsordnungen verweisen, als wird ausgeschlossen.
14.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Verbraucher nicht mit der Schutz entzogen wird, unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
1. Kunde
2. Anteil des Traffics* der durch zwingende Best- immungen Plattformen nach Ziffer 3.1 Pflichten des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Kunden SaaS-Vertrags 75% (fünfundsiebzig)
3. Nutzungsrechte nach Ziffer 4 Vergütung des SaaS-Vertrages
4. Vergütung nach Ziffer 5 Vergütung des SaaS-Vertrags
5. Laufzeit und Kündigung nach Ziffer 13 des SaaS-Vertrags
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Sources: Software as a Service Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor17.1 Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von ~sedna mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen wenn seine Forderung unbestritten oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar rechtskräftig festgestellt ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 17.2 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Leistungen oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von ~sedna steht unter dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht Vorbehalt, dass der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenExport- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12.4 Der Kunde kann Rechte 17.3 Änderungen und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Übermittlung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenTelefax oder E-Mail entspricht dem Schriftformerfordernis, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten 17.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, gleich aus diesem Vertrag auf welchem Rechtsgrund, verjähren ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH(1) Jahr nach der möglichen Kenntniserlangung durch den Kunden, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇spätestens jedoch zwei (2) Jahre nach dem schädigenden Ereignis, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragensofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfirsten gelten.
12.6 17.5 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenGeschäftssitz von ~sedna. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufUN-Kaufrechts und der Normen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdie auf andere Rechtsordnungen verweisen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
17.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, als berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt entsprechend im Fall einer Vertragslücke.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern1. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 Der Auftragnehmer ist nur dann zulässigmit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragge- bers berechtigt, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte zu übertragen oder eine Leistung oder wesentliche Teile einer Leistung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenDritte ausführen zu lassen.
12.5 klarmobil 2. Zahlungen erfolgen nur an den Auftragnehmer. Gegenansprüche des Auftragneh- mers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag der Auftragnehmer nur gel- tend machen, wenn sein Gegenanspruch auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendemselben Vertragsverhältnis be- ruht.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen 3. Zulieferanten des Kunden ist RendsburgAuftragnehmers gelten als Erfüllungsgehilfen. Sie sind dem Auf- traggeber nach Aufforderung schriftlich mitzuteilen.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person 4. Für die Rechtsbeziehungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Auftragnehmers zum Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragge- bers. Der Auftraggeber ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers und des Auftraggebers ist der Sitz des Auftraggebers. Weicht der in der Lieferanschrift angegebene Lie- ferort von dem Sitz des Auftraggebers ab, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers der jeweilige Lieferort.
7. Die Vertragssprache ist deutsch.
8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine ▇▇▇▇▇ befinden, als dem Verbraucher so wird dadurch die Gül- tigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.unwirksamen oder
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, diese AGBsoweit nicht ausdrücklich zugelassen, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil der HPM GmbH zulässig. HPM GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertrag insgesamt auf einen Dritten mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 2. Die Vertragsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und HPM GmbH dar und regeln Ihre Nutzung der Produkte. Ausgenommen hiervon sind jedoch Leistungen, die HPM GmbH Ihnen im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bereitstellt. Die Vertragsbedingungen ersetzen in vollem Umfang alle früheren Vereinbarungen.
3. Ein Versäumnis, ein Recht oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein Rechtsmittel auszuüben oder durchzusetzen, das im Rahmen der Vertragsbedingungen eingeräumt wird beziehungsweise auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder das HPM GmbH nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch hat, ist nicht als formeller Verzicht auf die Telekom Deutsch- land GmbHRechte von HPM GmbH zu verstehen – vielmehr stehen HPM GmbH die Rechte weiterhin zu.
4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, ▇▇▇▇▇▇berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇zulässige Regelung zu ersetzen, übertragensofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
12.6 5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Leverkusen bzw. das Landgericht Köln, sofern Sie Kaufmann oder gleichgestellt sind. HPM GmbH ist auch berechtigt, die Leistungen Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden ist Rendsburgallgemein zuständig ist.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen6. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss mit Ausnahme des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen WarenkaufUN-Kaufrechts (CISG). Dessen ungeachtet stimmen Sie zu, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitdass es HPM GmbH gleichwohl gestattet ist, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, einstweiligen Rechtsschutz auch in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatanderen Rechtsordnungen geltend zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht 18 Inkrafttreten und Kündigung
(1) Dieser Vertrag einschließlich der Anlagen und Protokollnotizen tritt am 01.04.2015 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende, frühestens aber zum 31. Dezember 2016 schriftlich gekündigt werden. Eine Fortgeltung bei Kündigung besteht nicht. Die Kündigung durch einen Vertragspartner berührt die Weitergeltung für die übrigen Vertragspartner nicht. Einvernehmliche Vertragsänderungen sind jederzeit möglich.
(2) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, diese AGBwenn gesetzliche Umstände / Vorgaben und / oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen eine Fortsetzung dieser Vereinbarung unmöglich machen und auch eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht zu erreichen war.
(3) Bei einer Kündigung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V obliegt es den Vertragspartnern, sich in beiderseitigem Einvernehmen auf eine Übergangs- regelung bis zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zu verständigen. Kommt eine derartige Regelung nicht zustande, endet dieser Vertrag mit der Kündigung des Rahmenvertrages.
(4) Die nach §§ 8 und 10 vereinbarten Preislisten (Anlagen) können gesondert entsprechend den in § 10 genannten Fristen gekündigt werden.
(5) Für den Fall, dass sich eine Krankenkasse ohne Rechtsnachfolger auflösen sollte, verpflichten sich die Krankenkassen, den LAV unverzüglich darüber zu informieren und einvernehmlich die Abwicklung und Begleichung der Forderungen der Apotheken aufgrund erbrachter Leistungen zu regeln.
(6) Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Arzneilieferungsvertrages vom 01.04.1978 in der Fassung vom 01.04.2005, der mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages außer Kraft tritt. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, eine neue Regelung zu vereinbaren, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu änderndem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Stuttgart, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, 23.02.2015 ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ Wolf Kümmel Vorsitzender des Vorstandes Vizepräsident ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.▇▇▇ Leiter Vertragswesen (zu § 3 Abs. 3)
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.(1) Von der Vertragsärztin / dem Vertragsarzt auf das Verordnungsblatt aufzutragende Angaben sind:
12.7 Soweit a. Bezeichnung der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.Krankenkasse,
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonnb. Kostenträgerkennung,
c. Name, ▇▇▇.▇▇▇▇, Geburtsdatum und Anschrift der / des Versicherten,
d. Versicherten-Nummer,
e. Betriebsstättennummer (BSNR), soweit vorhanden,
f. Lebenslange Arztnummer (LANR),
g. Ausstellungsdatum,
h. Status der / des Versicherten (einschließlich der Kennzeichen nach § 267 Abs. 5 Satz 1 SGB V),
i. Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7, 8 und 9 sowie des Feldes Begründungspflicht, soweit zutreffend,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen▇ für Unfall, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.zutreffend,
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung▇. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.▇ für Arbeitsunfall, soweit zutreffend,
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte l. Kennzeichnung der Gebührenpflicht und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil Gebührenbefreiung, soweit zutreffend,
m. Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend,
n. Unterschrift der Vertragsärztin / des Vertragsarztes,
o. Vertragsarztstempel oder entsprechender Aufdruck.
(2) Ein Fehlen einzelner Angaben bzw. falsch aufgetragene Angaben nach Buchstaben • a. oder b. , • c. oder d.4, • e. und / oder f. sowie • h. bis m., berechtigt nicht zur Zurückweisung des Verordnungsblattes bei der Abrechnung.
(3) Formfehler können im Einzelfall von der Apothekerin / von dem Kunden gilt Apotheker geheilt werden. Bei Betäubungsmitteln sind die Einschränkungen der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
(4) Änderungen oder Ergänzungen der Angaben nach Buchstaben g. darf die Apothekerin / der Apotheker nur nach Rücksprache mit der Vertragsärztin / dem Vertragsarzt vornehmen. Das Ergebnis der Rücksprache hat die Apothekerin / der Apotheker auf dem Verordnungsblatt zu vermerken.
(5) Fehlen die Angaben nach Buchstaben, n. oder o., kann das Recht Verordnungsblatt grundsätzlich nur vor Abrechnung durch die Vertragsärztin / den Vertragsarzt ergänzt werden. 4Bei Anwendung des Ersatzverfahrens genügen Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten als Angabe zu Buchstabe d. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf auf die Angabe von Name und Vorname des Versicherten nicht verzichtet werden. (zu § 14)
(1) Die Rechnung eines RZs besteht aus:
a. einer Gesamtrechnung in Papierform für alle über das RZ abrechnenden Apotheken,
b. den Einzelrechnungen dieser Apotheken gemäß Anlage 2.2. Diese können auch in Dateiform (pdf) übermittelt werden,
c. den Rechnungsdaten nach der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss TA 3 der Vereinbarung nach § 300 SGB V (ABRP und RECP),
d. den Images der Verordnungsblätter (nach der TA 4 der Vereinbarung nach § 300 SGB V,
e. den Verordnungsblättern.
(2) Die Gesamtrechnung enthält neben Name, Anschrift und Kostenträgerkennung, Steuer-ID und Bankverbindung des UN- Übereinkommens RZs sowie dem Rechnungsdatum mindestens folgende Angaben, bezogen auf die Summe der von den Apotheken insgesamt abgerechneten Verordnungsblätter
a. Angabe für jede Statusgruppe nach TA 3 Abschnitt 8.2.1 der Vereinbarung nach § 300 SGB V sowie als Summe über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.alle Verordnungsblätter:
1. Anzahl Verordnungen
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Sources: Ergänzungsvertrag Zum Rahmenvertrag Über Die Arzneimittelversorgung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil 15.1 Der Verlag behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- vorliegenden AGB vor. Änderun- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – Nutzungsbedingungen werden dem Kunden mindestens 6 vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht Dazu ist der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung Verweis auf die Folgen Internet- adresse, unter der die aktuelle Fassung abrufbar ist, ausreichend. Wird den Änderungen nicht binnen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenMonats nach Zugang widersprochen, gelten diese als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag unver- ändert fort.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des 15.2 Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbrau- cher gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen dadurch keine zwingenden gesetzli- chen Bestimmungen des Staates gewährt wirdStaates, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder gewöhnli- chen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäfts- verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist Heidelberg.
15.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam ge- wordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser AGB bzw. der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 22 Gerichtsstand § 23 Übergangsregelungen
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gas- versorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwi- schen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.
(3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Gasversorgungs- unternehmen, das Recht vornach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Gas durchführt.
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas un- verzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunternehmen begründet hat.
(3) Ein Grundversorgungsvertrag oder die Bestätigung des Vertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, ins- besondere auch:
1. Angaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Familienname und Vorname sowie Adresse und Kunden- nummer),
2. Angaben über die belieferte Verbrauchsstelle einschließlich der zur Bezeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikations- nummer,
3. Angaben über Gasart, Brennwert, Druck,
4. Angaben über unterschiedliche Nutzenergie der Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom, soweit der Gasverbrauch nach Kilowatt- stunden abgerechnet wird,
5. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Register- nummer und Adresse),
6. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundver- sorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernum- mer und Adresse) und
7. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, wobei folgende Belastungen, soweit diese AGBKalkulationsbestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuweisen sind:
a. die Energiesteuer nach § 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007) in der je- weils geltenden Fassung,
b. die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernVerordnung vom 1. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses November 2006 (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur KündigungBGBl. I S. 2477) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ge- ändert worden ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – c. bis zum 31. Dezember 2025 die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden Kosten in Cent je Kilowatt- stunde für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltBrennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens VertragsbestandteilDezember 2019 (BGBl. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden I S. 2728) in der Änderungs- mitteilung auf jeweils geltenden Fassung. Wenn dem Grundversorger die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur Angaben nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatSatz 1 Nummer 1 nicht vor- liegen, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Kunde verpflichtet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Der Grundversorger hat die Belastungen nach Satz 1 Num- mer 7 und deren Saldo in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Preise nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann Absatz 1 Satz 1 des Energiewirt- schaftsgesetzes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf
1. die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung und auf diese ergänzende Bedingungen,
2. den Zeitraum der Abrechnungen,
3. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungs- störungen gegen den Netzbetreiber nach § 6 Absatz 3 Satz 1 gel- tend zu machen
4. Informationen über die Rechte der Kunden im Fall eines Streits Hinblick auf Ver- braucherbeschwerden und Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucher- beschwerden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes eingerichteten Schlichtungsstelle mit deren Anschrift und Webseite, und Informationen über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Verpflichtung des Grund- versorgers zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren,
5. die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenfür den Bereich Elektrizität und Gas sowie
6. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit das Muster der klarmobil Abwendungsvereinbarung des Grundversorgers nach § 19 Absatz 5. Die Hinweise nach Satz 4 Nummer 4 und 5 sowie das Muster der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintAb- wendungsvereinbarung des Grundversorgers nach § 19 Absatz 5 hat der Grundversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. § 41 Ab- satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt unberührt.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem (4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Vertragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestäti- gung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die Möglichkeit allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Satz 1 gilt ent- sprechend für die ergänzenden Bedingungen; diese hat der Online- Streitbeilegung Grund- versorger öffentlich bekannt zu geben und auf seiner Internetseite zu ver- öffentlichen.
(5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht davon ab- hängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen An- schlussnutzers beglichen werden.
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Europäischen Kommission Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes § 20 Absatz 3 entsprechend; § 11 Absatz 2 gilt mit der Maß- gabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(im Folgenden „OS“2) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und Der Grundversorger hat dem Kunden gilt das Recht unverzüglich nach Kenntnis- nahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des UN- Übereinkommens über Verträge über Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKunden erforderlich ist; auf § 2 Absatz 2 ist hinzuweisen.
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Sources: Allgemeine Anschluss Und Grundversorgungsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 14.1 Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der EST und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise änderneinheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit hierdurch wesentliche Regelungen danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht 14.2 Ist der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt Kaufmann im Sinne des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde KaufmannHandelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder keinen mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen. EST ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
14.3 Hat der Kunde seinen Sitz weder in der Europäischen Union, noch in der Schweiz, Norwegen oder Island, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Inland hatZusammenhang mit dem jeweiligen Liefervertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ist nach der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇DIS) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkaufordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Essen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.
14.4 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
14.5 Mitarbeiter der EST sind nicht berechtigt, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitVertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Organe und Prokuristen der EST sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen.
14.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, als dem Verbraucher nicht bleibt die Gültigkeit der Schutz entzogen wirdübrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, der die unwirksame Bestimmung durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hateine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
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Sources: Sales Contracts
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 14.1 Für diese Einkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Einheitsrecht – insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG) oder anderweitige Konventionen über das Recht des Warenkaufs – sowie sonstige, diese AGBauch künftige, die Leistungsbeschreibungen zwischenstaatliche oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu änderninternationale Übereinkommen finden, sofern dies aufgrund von unvorhersehbarenauch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztkeine Anwendung.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen Lieferverpflichtung des Kunden Lieferanten bestimmt sich nach Ziff. 4 dieser Einkaufsbedingungen. Für alle übrigen Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist RendsburgErfüllungsort unser Geschäftssitz in Witten.
12.7 Soweit 14.3 Ist der Kunde KaufmannLieferant Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist oder ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – unser Geschäftssitz in Witten (§ 38 Abs. 1 ZPO). Sofern der Lieferant die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und über keinen Sitz allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatverfügt, ist gilt unser Geschäftssitz in Witten als Gerichtsstand. Wir sind in den Fällen der Sätze 1 und 2 jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an einem abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand Rendsburgzu verklagen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im 14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw. der unwirksame Teil einer Bestimmung ist in einem solchen Fall eines Streits über durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitunwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, es rechtlich nur zulässig ist. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatdiesen Einkaufsbedingungen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. Die Parteien verpflichten sich das Recht vorfür diesen Fall eine rechtlich wirksame, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung dem wirtschaftlichen Zweck der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses unwirksamen Klausel möglichst nahe kommende Regelung zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändernvereinbaren. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien Gleiches gilt für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb Fall einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇regelungsbedürftigen ▇▇▇▇▇.▇▇
b) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellenMündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen. Grund- sätzlich ist Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit Vereinbarung über die Abänderung der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintSchriftform.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Online- Streitbeilegung Sitz der Europäischen Kommission TZ Stralsund. Die (im Folgenden „OS“folgenden TZ genannt) über schließt mit (im weiteren Leistungsträger genannt) folgende Vereinbarung ab:
1. Der Leistungsträger verpflichtet sich nach Eingabe der Stammdaten durch die OS-Plattform zur Verfü- gungTZ seine Freischaltungen ausschließlich selbst zu pflegen.
2. Diese Er erhält von der TZ einen passwortgeschützten Zugang. Der Leistungsträger hat übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte verpflichtet, die TZ von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen. Ebenso setzt die TZ bei Verdacht des Missbrauchs der Passwörter den Nutzer in Kenntnis.
3. Schadensersatzansprüche, die aus Doppelbelegungen resultieren, hat der Leistungsträger ausschließlich alleine zu vertreten.
4. Alle im Vermittlungsvertrag aufgeführten Vermittlungsbedingungen sind uneingeschränkt gültig.
5. Die Kündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Stralsund, für die Tourismuszentrale Stralsund für den Leistungsträger Die (im folgenden TZ genannt) schließt mit (im weiteren Leistungsträger genannt) folgende Vereinbarung ab://▇▇
1. Der Leistungsträger verpflichtet sich nach Eingabe der Stammdaten durch die TZ seine Freischaltungen ausschließlich selbst zu pflegen.▇▇▇▇▇▇
2. Er erhält von der TZ einen passwortgeschützten Zugang. Der Leistungsträger hat übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte verpflichtet, die TZ von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen. Ebenso setzt die TZ bei Verdacht des Missbrauchs der Passwörter den Nutzer in Kenntnis.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen 3. Schadensersatzansprüche, die aus Doppelbelegungen resultieren, hat der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatLeistungsträger ausschließlich alleine zu vertreten.
4. Alle im Vermittlungsvertrag aufgeführten Vermittlungsbedingungen sind uneingeschränkt gültig.
5. Die Kündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
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Sources: Vermittlungsvertrag
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 17.1 Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
17.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Recht vorFormerfordernis.
17.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, diese AGBwenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die Leistungsbeschreibungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Preis- listen Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
17.5 Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
17.6 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
17.7 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Deutsch zur Wiederherstellung Verfügung gestellt. Wenn wir dem Kunden eine Übersetzung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernAllgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden istdem Kunde bewusst, dass Dritteihm die Übersetzung nur zu seinem Komfort zur Verfügung gestellt wird und dass einzig die deutsche Version für die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden maßgeblich ist. Sollte es Widersprüche zwischen der deutschen Version und der Übersetzung geben, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung dann ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztdie deutsche Version maßgeblich.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig17.8 Wir haben möglicherweise Niederlassungen oder verbundene Unternehmen in anderen Ländern. Diese Niederlassungen oder Unternehmen und ihre Mitarbeiter können als Ansprechpartner bezüglich quintly und den entsprechenden Services dienen. Auch in den Fällen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang in denen eine Niederlassung oder ein verbundenes Unternehmen der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien erste Ansprechpartner für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – , bleiben wir, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land quintly GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendie einzige Vertragspartnerin des Kunden.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich 7.1 Sollte eine Bestimmung der Investment AGB unwirksam sein, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam.
7.2 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Vorbehaltlich anderer Angaben kapilendos gegenüber Unternehmen / Anlgern im Einzelfall, stehen andere Sprachen als Vertrags- oder Kommunikationssprache nicht zur Verfügung.
7.3 Es gilt das Recht vorder Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl gilt nicht, diese AGBinsoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Nutzer (soweit dieser Verbraucher ist) einen über die Leistungsbeschreibungen Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.
7.4 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist, ist für alle Streitigkeiten aus oder die Preis- listen zur Wiederherstellung im Zusammenhang mit der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernVertragsbeziehung ausschließlich das Gericht am Sitz von kapilendo zuständig, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Anleger / das Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Nutzungsbedingungen in das Nicht-EU-Ausland verlegt hat.
7.5 Sofern es sich bei Unternehmen / Anleger um einen Unternehmer im Inland hatSinne des § 14 BGB handelt, wird § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB abbedungen. Soweit es sich bei dem Anleger um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis Finanzanlagenvermittlungsvertrag ein Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen nach §§ 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im 312c, 312d Abs. 2 BGB. In Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 246b EGBGB werden für diesen Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇folgenden Auskünfte erteilt://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Investment Agb
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor1. Änderungen, diese AGBErgänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung für Ver- tragsschlüsse ab 25.05.2018 der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändernTextform, sofern dies aufgrund mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen von unvorhersehbarenKunden, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztder Regis- trar nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens eine Person ohne Gerichts - stand oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist, ist oder keinen Sitz St. Ingbert Erfüllungsort, Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Inland hat, ist der Gerichtsstand RendsburgZusammen- hang mit Dienstleistungen entsprechend dieser Registrierungsvereinbarung.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen3. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestim- mungen des UN- Übereinkommens über Verträge Einheitlichen UN-Kaufrechts über den internati- onalen WarenkaufKauf beweglicher Sachen.
4. Sofern die Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung – oder Teile hiervon – den Bestimmungen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitBedingungen, als dem Verbraucher Policies oder sonstigen Regelungen der betref- fenden Registrierungsstellen oder ICANN widersprechen, so gelten die Bestimmun- gen, Bedingungen, Policies oder sonstigen Regelungen der betreffenden Registrie- rungsstellen oder von ICANN.
5. Sollten Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Klauseln, deren rechtliche Anwendung wegen eines rechtlichen Fehlers oder wegen Ungültigkeit nicht Anwendung finden können, sollen soweit möglich durch Klauseln ersetzt werden, die rechtlichen Bestand haben, die der Schutz entzogen wirdursprünglichen wirtschaftli- chen Absicht am ehesten entsprechen und die von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit bei Vertragsschluss vereinbart worden wären. Soweit rechtlich zu- lässig, erfolgt ein Ersatz der Klausel im vorstehend beschriebenen Umfang durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdden Registrar.
6. Beide Texte dieser Registrierungsvereinbarung in deutscher und englischer Spra- che sind verbindlich, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatim Zweifelsfalle gilt die deutsche Fassung.
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Sources: Registrierungsvereinbarung
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit 1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist Bestellers auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 Dritte ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenvon SensyMIC möglich.
12.5 klarmobil 2. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragendemselben Vertragsverhältnis beruht.
12.6 Erfüllungsort für 3. Für die Leistungen Rechtsbeziehungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Bestellers zu SensyMIC gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
4. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweiteine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, als ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SensyMIC und dem Verbraucher Besteller der Sitz von SensyMIC. SensyMIC ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von SensyMIC ist der Sitz von SensyMIC, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine ▇▇▇▇▇ befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.unwirksamen oder undurchführbaren
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 23.1. Der Abschluss dieses Vertrages erfolgt in Schriftform (unter Ausschluss der telekommunikativen Übermittlung gemäß § 127 Abs. 2. BGB) oder in elektronischer Form, Satz 4 ist für den Vertragsabschluss nicht anwendbar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ändernde oder ergänzende Abreden zu diesem Vertrag, sowie die Kündigung dieses Vertrages erfolgen ausschließlich schriftlich oder in elektronischer Form. Soweit nicht anderes geregelt, steht der Schriftform oder der elektronischen Form im Sinne dieses Vertrages die Übermittlung der unterzeichneten Erklärung per Telefax, E-Mail oder weiterer elektronischer Übermittlung gleich. Die Erfordernis der Schriftform oder der elektronischen Form gilt auch für die Änderung dieser Klausel sowie für eine Vereinbarung der Vertragsparteien zum Verzicht auf das Formerfordernis.
23.2. Änderung von Anlagen dieses Vertrages können in Schriftform, elektronischer Form oder über ein Web-Portal durchgeführt werden, soweit ein solches Portal durch den ÜNB zur Verfügung gestellt wird. Der BKV kann sich in dem vom ÜNB bereit gestellten Web-Portal registrieren. Die weiteren Voraussetzungen sind in den Nutzungsbedingungen geregelt. Hat sich der BKV registriert, ist für die Übermittlung geänderter Anlagen des Bilanzkreisvertrages vorrangig das Web-Portal zu nutzen. Eine Übermittlung der geänderten Anlagen ist auch in Schriftform gemäß § 23.1 dieses Vertrages möglich.
23.3. Es gilt ausschließlich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztÜNB.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig23.4. Neben den in diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten zusätzlich die nationalen und europäischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, soweit hierdurch wesentliche nicht in diesem Vertrag anders geregelt.
23.5. Neben den in diesem Vertrag getroffenen Regelungen des Vertragsverhältnisses gelten grundsätzlich die den Stand der Technik widerspiegelnden Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (also insbesondere solche über Art und Umfang TransmissionCode) in der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar gegen höherrangiges Recht verstoßen bzw. nichts Anderes in diesem Vertrag geregelt ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden 23.6. Die aus dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6Erneuerbare-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Energien-Gesetz folgenden Rechte und Pflichten bleiben von diesem Vertrag unberührt.
23.7. Die Vertragsparteien sind berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenzu beauftragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v23.8. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf Werktage im Sinne dieses Vertrages sind die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ bis ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ohne gesetzliche Feiertage, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur mindestens einem Bundesland als Feiertag ausgewiesen sind. Heiligabend (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇24.12.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇) und Silvester (31.12.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheintgelten als Feiertage.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Bilanzkreisvertrag Strom
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor44 Schlichtungsstelle Sofern bei dem zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk eine Schlichtungs- stelle gebildet ist, diese AGBkönnen Dienstgeberin bzw. Dienstgeber und Mitarbeiterin bzw. Mit- arbeiter bei Meinungsverschiedenheiten, die Leistungsbeschreibungen sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die Schlichtungsstelle anrufen. Die Behandlung eines Falles vor der Schlich- tungsstelle schließt die Anrufung des Arbeitsgerichtes nicht aus. § 45 Ausschlussfristen 54
(1) Ansprüche auf Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf die Aus- übung einer höherwertigen Tätigkeit nach den §§ 12 und 13 gestützt sind, sowie die allmonatlich entstehenden Ansprüche auf Entgelt (§§ 14 bis 19 a) müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit in Textform (z. B. per Brief, per Telefax oder per E-Mail) geltend gemacht werden.
(2) Alle anderen Ansprüche - der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wie der Dienstge- berin bzw. des Dienstgebers - aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb einer Aus- schlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform (z. B. per Brief, per Telefax oder per E-Mail) geltend gemacht werden, soweit die Preis- listen zur Wiederherstellung AVR nichts anderes bestimmen.
(3) Für den gleichen Tatbestand reicht die einmalige Geltendmachung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses Ansprüche aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Ansprüche unwirksam zu ändernmachen.
(4) Die Fristen in Absatz 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, sofern dies die aufgrund von unvorhersehbarengesetzlicher Vorschriften unabdingbar sind, insbesondere technischensolche auf Mindestentgelte gleich wel- cher Rechtsgrundlage (insbesondere allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, rechtlichen Pflege- mindestlohn). Unberührt bleiben auch Ansprüche, die auf vorsätzlichen Handlungen beruhen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztder Ge- sundheit.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Arbeitsvertragsrichtlinien
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor44 Schlichtungsstelle Sofern bei dem zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk eine Schlichtungs- stelle gebildet ist, diese AGBkönnen Dienstgeberin bzw. Dienstgeber und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter bei Meinungsverschiedenheiten, die Leistungsbeschreibungen oder sich aus dem Dienstverhältnis er- geben, zunächst die Preis- listen zur Wiederherstellung Schlichtungsstelle anrufen. Die Behandlung eines Falles vor der Ausgewogenheit Schlichtungsstelle schließt die Anrufung des Vertragsverhältnisses zu ändernArbeitsgerichtes nicht aus. § 45 Ausschlussfristen
(1) Ansprüche auf Leistungen, sofern dies die auf die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nach den §§ 12 und 13 gestützt sind, sowie die allmonatlich entstehenden An- sprüche auf Entgelt (§ 14 Abs. 1) müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden, soweit diese An- sprüche nicht aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise änderngesetzlicher Vorschriften unabdingbar sind. Eine Preisänderung ist Hierzu gehören beispielsweise die Ansprüche auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztMindestlohn nach dem MiLoG und den Pfle- gemindestlohn, aber auch Ansprüche aus vorsätzlicher Pflicht- und/oder Rechts(gut)verletzung.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig(2) Andere Ansprüche aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb einer Aus- schlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht wer- den, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art die AVR nichts anderes bestimmen und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen soweit diese Ansprüche nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften unabdingbar sind. Hierzu gehören beispiels- weise die Ansprüche auf den Mindestlohn nach dem MiLoG und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar istPflegemindest- lohn, aber auch Ansprüche aus vorsätzlicher Pflicht- und/oder Rechts(gut)verlet- zung.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – (3) Für den gleichen Tatbestand reicht die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung einmalige Geltendmachung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltAn- sprüche aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Ansprüche un- wirksam zu machen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens VertragsbestandteilHierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten (Anm.1) in den Tätigkeitsbereichen
1. klarmo- bil verpflichtet sich, Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
2. Hol- und Bringdienst. Reinigungskraft; Küchenhilfe; Botin/Bote. Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sehr einfachen Tätig- keiten (Anm. 2) in den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.Tätigkeitsbereichen
12.4 Der Kunde kann Rechte 1. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
2. Hol- und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Bringdienst;
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Sources: Arbeitsvertragsrichtlinien
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen 18.1 Der Besteller ist zur Abtretung oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Übertragung von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Forde- rungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenvon TSS berechtigt.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden 18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf findet kei- ne Anwendung.
18.3 Erfüllungsort für Zahlungen des Bestellers und für die Liefe- rungen von TSS ist der Hauptsitz von TSS in Stuttgart.
18.4 Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Streitigkeiten Stuttgart. TSS ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestel- lers Klage zu erheben.
18.5 TSS hält die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/(EG) und die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ein. Jegliche über diese genann- ten gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden produkt- und bestellerbezogenen Anforderungen bedürfen der aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung von TSS im Vorfeld ei- ner Bestellung. Zusätzliche Anforderungen von Bestellern zu einem späteren Zeitpunkt werden erst nach erfolgter schriftli- cher Zustimmung seitens TSS wirksam und gegebenenfalls Teil von Lieferverträgen.
18.6 Der Besteller wird sicherstellen, dass er:
18.6.1 die Liefergegenstände nicht für oder im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen, Raketen, die mit solchen Waffen bestückt sind, für nukleare Anrei- cherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten oder in einer Weise verwendet, die dazu führt, dass TSS Finanz- oder Handelssanktionen gegen den Iran oder andere Bestim- mungsorte verletzt;
18.6.2 die Liefergegenstände nicht an Bestimmungsorte exportiert, wiedereinführt, weiterverkauft, liefert oder überträgt, die un- ter ein UN, EU, oder US Handelsembargo fallen, oder sol- che Handlungen gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweiteiner Partei vornimmt, als dem Verbraucher nicht wenn bekannt ist oder vermutet werden kann, dass diese Partei die Liefergegenstände für die unter Ziff. 18.6.1 genannten Zwecke verwendet;
18.6.3 alle anwendbaren Export- und Sanktionsgesetze einhält;
18.6.4 die gleichen Bedingungen in Verträgen mit seinen Kunden vereinbart.
18.6.5 Der Besteller stellt TSS von allen Ansprüchen, Kosten, und sonstigen Schäden (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei, die TSS durch einen Verstoß des Bestellers gegen die Bestimmungen der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatZiff. 18.6 entstehen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor12.1. Die Geltung abweichender oder über diese Bedingungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, diese AGBselbst wenn United Planet einen Auftrag des Kunden annimmt, die Leistungsbeschreibungen in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztKunden beigefügt sind und United Planet dem nicht widerspricht.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt12.2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten gegenüber United Planet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.3. Der Kunde darf Ansprüche gegen United Planet aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragenvon United Planet an Dritte abtreten.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 12.4. United Planet ist berechtigt, den Namen des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung auf seiner Homepage, Social Media Präsenzen oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein sonstigen Marketingmaterialien als Referenz zu benennen (inkl. Firmen-Logo). Jede darüberhinausgehende Veröffentlichung oder Werbung (z.B. in Form von Case Studies) im Zusammenhang mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragender Geschäftsbeziehung bedarf der vorherigen textförmlichen Freigabe durch den Kunden.
12.6 Erfüllungsort für die 12.5. United Planet ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern, unter der Voraussetzung, dass Umfang und Qualität der Leistungen dadurch nicht zum Nachteil des Kunden reduziert werden und der Kunde auch im Übrigen unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben nicht unbillig benachteiligt wird, insbesondere soweit dies zur Anpassung an einen veränderten Stand der Technik oder Gesetzgebung oder aufgrund eines sonstigen wichtigen Grundes erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von vier (4) Wochen per E-Mail und/oder über das Kundenportal mitgeteilt. Sofern der Kunde der mitgeteilten Änderung zustimmt oder ihr nicht innerhalb von drei (3) Wochen seit Erhalt der Mitteilung textförmlich wiederspricht, gilt die Änderung als vereinbart und tritt zu dem mitgeteilten Änderungsdatum in Kraft; auf diese Rechtsfolge wird United Planet den Kunden im Zuge der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist RendsburgUnited Planet berechtigt, den mit dem Kunden unter Geltung dieser Bedingungen abgeschlossenen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen. Sofern United Planet im Falle eines Widerspruchs den Vertrag nicht kündigt, gelten für diesen die alten Bedingungen weiter.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung12.6. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte Bedingungen und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil das auf deren Grundlage und dem Kunden gilt das des zugrunde liegenden Angebotes begründete Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich deutschem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenverkauf (CISG).
12.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg.
12.8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, als dem Verbraucher nicht die der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, von den Parteien gewollten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
12.9. Sämtliche in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatdiesem Vertrag genannten Anlagen sind verpflichtender Vertragsbestandteil.
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Sources: Service and Support Agreement
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit 12.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist Bestellers auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 Dritte ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger mit schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇von ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenmöglich.
12.6 Erfüllungsort für 12.2. Für die Leistungen Rechtsbeziehungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Bestellers zu Erhardt gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internati- onalen Warenkaufinternationalen Warenkauf (CISG).
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbezie- hung zwischen ▇▇▇▇▇▇▇ und dem Besteller ist der Sitz von ▇▇▇▇▇▇▇. Erhardt ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zu- lässigen Gerichtsstand berechtigt.
12.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von Erhardt ist der Sitz von ▇▇▇▇▇▇▇.
12.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lü- cke befinden, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweitso wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer ▇▇▇▇▇ gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wirdentspricht, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wirdwas nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hät- ten. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden Sie im Anschluss an die Allgemeinen Einkaufsbedingungen
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor(1) Die DP EPS ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann sowie diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Geschäftskunden auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes der DP EPS verbundene Unternehmen oder auf die Telekom Deutsch- land GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, übertragenzu über- tragen.
12.6 Erfüllungsort für (2) Änderungen der vorliegenden AGB, der Leistungsbeschreibungen oder Entgelte werden dem Geschäftskunden durch die Leistungen DP EPS in geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit nicht ein Widerspruch des Kunden ist RendsburgGeschäftskunden schriftlich an die unter Ziffer 10 Abs. (4) genannte Adresse innerhalb von sechs Wochen nach Zugang bei der DP EPS eingeht, gelten diese Ände- rungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird die DP EPS den Geschäftskun- den bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.
12.7 Soweit (3) Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der Kunde Kaufmannübrigen Regelungen dieser AGB. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, juristische Person des öffentlichen Rechts die der beabsichtigten wirtschaftlichen Be- deutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
(4) Für gerichtliche Streitigkeiten aus oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens im Zusammenhang mit der Nut- zung der hybriden Dienste oder aus diesen AGB sind die Gerichte in Bonn ausschließlich zuständig, sofern der Geschäftskunde Kaufmann ist oder keinen Sitz im Inland festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist seinen Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland ver- legt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Gerichtsstand RendsburgKlageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen ergibt sich die Zuständigkeit aus den gesetzlichen Regelungen.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇5) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern internationalen Warenkauf („CISG“) gilt jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatnicht.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält sich das Recht vor15.1 Der Vertrag nebst dieser AEB enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien. Alle Änderungen, diese AGBErgänzungen oder Kündigungen bedürfen der Schrift- form, wobei die Leistungsbeschreibungen elektronische Übermittlung (per Fax oder die Preis- listen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit E-Mail) ausreichend ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
15.2 Soweit dies nicht ausdrücklich geregelt bzw. aus Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses Vertrages zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden entnehmen ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztgelten über die Beendigung der oben beschriebenen Zusammenarbeit zwischen der SCHUFA und dem Lieferanten die vertrag- lich festgelegten Pflichten fort.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen 15.3 Jede Partei trägt die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der entsprechenden Vertrages entstehenden Kosten selbst. Die zwischen den Parteien für den Kunden zu- mutbar istdie vertrags- gegenständlichen Leistungen vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – 15.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gelten daher aus- schließlich die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltdeutschen Bestimmungen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt Übersetzungen des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. klarmo- bil verpflichtet sich, den Kunden entsprechenden Vertrages oder dieser AEB in der Änderungs- mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisenandere Sprachen dienen daher nur zu Informationszwecken des Lieferanten.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt 15.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirk- sam sein oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen werden oder auf die Telekom Deutsch- land GmbHnicht durchführbar sein, ▇▇▇▇▇▇▇▇ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder eine ▇▇▇▇▇ ▇▇▇aufweisen, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Soweit dem erkennbaren Willen der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann Parteien bei Vertragsschluss wirtschaftlich möglichst nahekommt. Vorstehendes gilt entsprechend im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇einer ▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das 15.6 Der entsprechende Vertrag unterliegt deutschem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkaufeinheitlichen UN-Kaufrechts CISG. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wiesbaden, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher sofern nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatgesetzlich ein anderer Gerichtsstand unabdingbar vorgegeben ist.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 klarmobil behält 28 Gerichtsstand § 29 Übergangsregelung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemei- nen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich das Recht vor, diese AGBnicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsver- hältnisse anzuwenden, die Leistungsbeschreibungen oder die Preis- listen vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzan- schluss von Anlagen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund Erzeugung von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleistun- gen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenztStrom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 (2) Anschlussnehmer ist nur dann zulässigjedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich verein- barten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen der Parteien für den Kunden zu- mutbar in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäu- des, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – (3) Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnis- ses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.
(4) Netzbetreiber im Sinne dieser Verordnung ist der Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.
(1) Das Netzanschlussverhältnis umfasst den Anschluss der elektrischen Anlage über den Netzan- schluss und dessen weiteren Betrieb. Es besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netz- betreiber.
(2) Das Netzanschlussverhältnis entsteht durch Vertrag erstmalig mit dem Anschlussnehmer, der die Herstellung des Netzanschlusses in Auftrag gibt. Bei Herstellung eines Netzanschlusses ist der Netzanschlussvertrag in Textform abzuschließen.
(3) Anschlussnehmer, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netz- anschlusses unter Anerkennung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Ver- pflichtungen beizubringen.
(4) Bei angeschlossenen Grundstücken oder Gebäuden entsteht das Netzanschlussverhältnis mit dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteiltEigentumserwerb an der Kundenanlage zwischen dem jeweiligen Eigentümer und dem Netzbetreiber, sofern der bisherige Eigentümer der Anschlussnehmer gewesen ist. Widerspricht Zu diesem Zeitpunkt erlischt das Netzanschlussverhältnis mit dem bisherigen Anschlussnehmer, sofern die- ser Eigentümer der Kunde Kundenanlage gewesen ist; hinsichtlich bis dahin begründeter Zahlungsan- sprüche und Verbindlichkeiten bleibt der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang bisherige Anschlussnehmer berechtigt und verpflich- tet. Den Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers hat der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteilbisherige An- schlussnehmer dem Netzbetreiber unverzüglich in Textform anzuzeigen. klarmo- bil verpflichtet sich, Der bisherige An- schlussnehmer hat dem neuen Anschlussnehmer die Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 zu übermit- teln.
(5) Der Netzbetreiber hat dem neuen Anschlussnehmer den Kunden Vertragsschluss oder die Anzeige nach Absatz 4 Satz 3 unverzüglich in Textform zu bestätigen. Im Vertrag nach Absatz 2 oder in der Änderungs- mitteilung Be- stätigung nach Satz 1 ist auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Be- dingungen des Netzbetreibers hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte (1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Die Anschlussnutzung umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Elekt- rizität noch den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des § 20 des Energie- wirtschaftsgesetzes. Das Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweiligen An- schlussnutzer und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragendem Netzbetreiber.
12.5 klarmobil kann diesen (2) Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektri- zität aus dem Verteilernetz entnommen wird, wenn
1. der Anschlussnutzer spätestens im Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme einen Vertrag insgesamt über den Bezug von Elektrizität abgeschlossen hat oder einzelne Rechte die Voraussetzungen einer Ersatzversor- gung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegen und
2. dem Anschlussnutzer oder dessen Lieferanten ein Recht auf Netzzugang nach § 20 des Ener- giewirtschaftsgesetzes zusteht. Bei Kenntnis über den Wegfall der Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 ist der Netzbetreiber ver- pflichtet, den Anschlussnutzer und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbunde- nes Unternehmen oder den Grundversorger hierüber unverzüglich in Textform zu un- terrichten und den Anschlussnutzer auf die Telekom Deutsch- land GmbHGrundversorgung nach § 36 des Energiewirtschaftsge- setzes und die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes hinzuweisen.
(3) Der Anschlussnutzer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber die Aufnahme der Nutzung des Netzan- schlusses zur Entnahme von Elektrizität unverzüglich mitzuteilen. Der Netzbetreiber hat dem An- schlussnutzer die Mitteilung unverzüglich in Textform zu bestätigen. In der Bestätigung ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers und auf die Haftung des Netzbetreibers nach § 18 hinzuweisen.
(1) Der Netzanschlussvertrag und die Bestätigung des Netzbetreibers in Textform nach § 2 Abs. 5 Satz 1 und § 3 Abs. 3 Satz 2 sollen eine zusammenhängende Aufstellung aller für den Vertragsschluss nach § 2 Abs. 2 oder die Anschlussnutzung nach § 3 notwendigen Angaben ent- halten, insbesondere
1. Angaben zum Anschlussnehmer oder -nutzer (Firma, Registergericht, Registernummer, Famili- enname, Vorname, Geburtstag, ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇),
2. Anlagenadresse und Bezeichnung des Zählers oder des Aufstellungsorts des Zählers,
3. Angaben zum Netzbetreiber (Firma, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇Registergericht, übertragen.Registernummer und Adresse) und
12.6 Erfüllungsort für 4. gegenüber dem Anschlussnehmer auch die Leistungen am Ende des Kunden ist Rendsburg.
12.7 Netzanschlusses vorzuhaltende Leis- tung. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hatdie Angaben nach Satz 1 Nr. 1 nicht vorliegen, ist der Gerichtsstand RendsburgAnschlussnehmer oder -nutzer ver- pflichtet, diese dem Netzbetreiber auf Anforderung mitzuteilen.
12.8 Hinweis (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Entstehen des Netzanschlussverhältnis- ses oder des Anschlussnutzungsverhältnisses und auf Verlangen den übrigen Kunden die Allge- meinen Bedingungen unentgeltlich in Textform zur Verfügung zu stellen. Er hat die Allgemeinen Bedingungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Sofern ein Neukunde dies verlangt, sind ihm die Allgemeinen Bedingungen in Papierform auszuhändigen.
(3) Änderungen der ergänzenden Bedingungen, zu denen auch die Technischen Anschlussbedin- gungen nach § 36 Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG): Der Kunde kann 20 gehören, und Kostenerstattungsregelungen des Netzbetreibers werden je- weils zum Monatsbeginn erst nach öffentlicher Bekanntgabe und im Fall eines Streits über Falle der Technischen An- schlussbedingungen erst nach zusätzlicher Mitteilung an die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei Regulierungsbehörde wirksam. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Änderungen am Tage der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, ▇▇▇öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Grund- sätzlich ist die klarmobil bereit, an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen, soweit der klarmobil der streitige Sachverhalt zur Klärung im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens geeignet erscheint.
12.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfü- gung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
12.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechts- verhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Best- immungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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