Rücktritts- und Kündigungsrechte Musterklauseln

Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 9.1 Wir können Einzelaufträge über Werkleistungen schriftlich gemäß § 648 BGB kündigen.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungsverpflichtung gefährdet ist oder der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt bzw. der Lieferant seine Zahlungen einstellt. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 12.1. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus ist XXXX zum Rücktritt vom, o- der zur Kündigung des, Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 3.10.1 Unbeschadet aller sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte hat vosla GmbH nach ihrer Xxxx das Recht, ohne Haftung die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen insgesamt oder in Teilen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu verweigern oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ganz oder teilweise zu kündigen (oder von ihm zurückzutreten), falls: a) der Lieferant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder eines ähnlichen freiwilligen Verfahrens be- züglich Insolvenz, Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Vermögensübertragung an Gläubiger stellt; b) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Ver- mögensübertragung an Gläubiger oder eines ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Lieferanten gestellt wird; c) der Lieferant seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung des normalen Geschäftsbetriebs androht; d) der Lieferant eine Verpflichtung des Vertrages verletzt oder vosla GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen beschließt, dass der Lieferant die Ware oder Dienstleistung nicht liefern bzw. erbringen soll oder kann; oder e) der Lieferant auf Anforderung von vosla GmbH keine aus- reichende Versicherung abgibt, den Vertrag auszuführen. 3.10.2 vosla GmbH übernimmt keinerlei Haftung im Falle einer solchen Vertragsbeendigung. 3.10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur 10.4 berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 3.10.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 3.10 enthaltenen Regelungen nicht einge- schränkt. 3.10 Rights of withdrawal and termination 3.10.1 Without prejudice to any other contractual or statutory rights, vosla GmbH shall have the right, at its option and without liability, to refuse to perform its obligations in whole or in part by giving written notice to the Supplier or to terminate (or withdraw from) the Contract in whole or in part by giving written notice to the Supplier if: (a) the Supplier makes a petition for the commencement of insolvency or similar voluntary proceedings relating to bankruptcy, receivership, windi...
Rücktritts- und Kündigungsrechte. (1) Der Auftraggeber ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragnehmers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber gefährdet ist. Der Auftraggeber kann sich weiter auf seine ihm nach Art. 71 CISG zustehenden Rechte berufen.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 12.1 Über die gesetzlichen Kündigungsrechte hinaus hat jeder Vertragspartner das Recht diese Einkaufsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn • der andere Vertragspartner mit zwei oder mehr Einzellieferungen bzw. mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät und der Verzug mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Abmahnung des kündigenden Vertragspartners andauert, in welcher dieser die Kündigung angedroht oder sich diese vorbehalten hat • über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder hinsichtlich seines Vermögens Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet werden • einem Vertragspartner ein Festhalten an diesem Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des anderen Vertragspartners liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des anderen Vertragspartners vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.