Rücktritt Vom Vertrag Und Nichtanreise Musterklauseln

Rücktritt Vom Vertrag Und Nichtanreise. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so stehen dem Beherbergungsbetrieb unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu: Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Rücktritt Vom Vertrag Und Nichtanreise. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklä- rung gegenüber der VKR/Touristinfo Rosenheim vom Reisevertrag zurücktre- ten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schrift- lich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so stehen dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderwei- tige Verwendung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung folgende pau- schale Entschädigungen zu: Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reise- veranstalter tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemach- ten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die VKR/Touristinfo Rosenheim empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Rücktritt Vom Vertrag Und Nichtanreise. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklä- rung gegenüber der VKR/Touristinfo Xxxxxxxxx vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen. Der Leistungsträger wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbe- triebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Leistungsträger diese an- rechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Leistungsträger die ersparten Aufwendungen in Anrechnung brin- gen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Leistungsträger zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis ein- schließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Frem- denverkehrsbeitrag und Xxxxxxx außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine ander- weitige Belegung im Sinne von Ziff. (4) stattgefunden hat oder dass die erspar- ten Aufwendungen des Leistungsträgers wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die VKR/Touristinfo Rosenheim empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Rücktritt Vom Vertrag Und Nichtanreise. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber FeWo Linde vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen. FeWo Linde wird sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei FeWo Linde nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich FeWo Linde diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich FeWo Linde die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherber- gungsleistungen folgende, vom Xxxx an FeWo Linde zu zahlende Richtwerte anerkannt: -> bei Ferienwohnungen ohne weitere Leistungen Quote: 90% des Buchungsbetrages. Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher waren als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung geringerer Kosten verpflichtet. FeWo Linde empfiehlt dringend zur Vermeidung unnötiger Kosten den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Storno provisionspflichtiger Buchungen: Bei Buchungen, die für Fewo Linde provisionspflichtig sind (z.B. div. Internetportale oder Agenturen), hat der Xxxx bei Stornierung der Buchung die anfallenden Provisionen zu erstatten.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.