Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise Musterklauseln

Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktritts-rechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In j edem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat ein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. b) Anspruch auf Ersatzleistung Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Reiseveranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt er- heblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakter der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Punkt 8.1. vorgenommene Erhöhung des verein- barten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermitteln- den Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzep- tieren oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzreise, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat, zu belehren. In diesem Rahmen hat der Reiseveranstalter den Kunden unter Setzung einer jeweils im Einzelfall (abhängig von Reiseantritt, Zweck der Reise) angemessenen Frist davon in Kenntnis zu setzen, dass, sollte der Kunde sich nicht innerhalb der angemessenen Frist äußern, sein Schweigen als Zustimmung gilt und der Reisevertrag mit den geänderten Inhalt zustande kommt. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben und kann sodann ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über wesentliche Leistungsänderungen, die Antwortfrist und die Folgen einer unterlassenen Erklärung und die gegebenenfalls als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und deutlich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurückzutreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. RPB Touristik ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. So kann der Kunde innerhalb einer von RPB Touristik festgelegten angemessenen Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Die von RPB Touristik in den Reisepreis inkludierte nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr lt. AGB
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise. 7.1.1 Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass AT gegen ihn Ansprüche geltend machen kann, in folgenden Fällen von der Inanspruchnahme der Leistung zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, erheblich geändert werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist nicht der genaue Typ des Wohnmobils oder eine Wohnmobilklasse. AT behält sich grundsätzlich die Änderung des Typs eines Wohnmobils vor, sofern innere organisatorische Notwendigkeiten das erfordern. Bedingung ist jedoch, dass AT ein Wohnmobil mit derselben Anzahl von Schlafplätzen ohne tägliche Umbauarbeiten mit höherem zeitlichem Aufwand als in der Ursprungsversion im inneren des Wohnmobils wie im zu tauschenden Wohnmobil vorhält. Ein Tausch zwischen einem Kastenwagen oder Teilintegrierten Wohnmobil gegen ein vollintegriertes Wohnmobil und umgekehrt erfordert die Zustimmung der Kundschaft. AT ist verpflichtet, die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und die Kunden dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern AT ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist AT diesem gegenüber zum Schadenersatz gemäß 6.2 verpflichtet.

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