Common use of Roaming Clause in Contracts

Roaming. 6.1. Der Kunde ist berechtigt, die m.charge Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH, die dem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ angehören (sog. „Verbund-Roaming- partner“), sowie an Ladestationen Dritter zu nutzen („Ro- aming“). 6.2. Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.3. Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der Stadt- werke Mühlheim am Main GmbH sowie der Standorte deren La- destationen kann der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht. 6.5. Grundsätzlich ist die Ladekarte an Ladesäulen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH oder an denen der Verbund-Ro- amingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladesta- tionen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH behält sich vor, die Roamingfunk- tion der Ladekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rah- men des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6. Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH dem Kunden zusätzlich zu den auf www.stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter der Rubrik E-Mobilität veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.

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Sources: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Roaming. 6.1. 6.1 Der Kunde ist berechtigt, die m.charge ESWE Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbHESWE, die dem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ angehören ange- hören (sog. „Verbund-Roaming- partnerRoamingpartner“), sowie an Ladestationen Ladestatio- nen Dritter zu nutzen („Ro- amingRoaming“). 6.2. 6.2 Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.3. 6.3 Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der Stadt- werke Mühlheim am Main GmbH ESWE sowie der Standorte deren La- destationen Ladestationen kann der Kunde unter un- ter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4. 6.4 Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht. 6.5. 6.5 Grundsätzlich ist die Ladekarte an ESWE Ladesäulen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH oder an denen der Verbund-Ro- amingpartner Roamingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladesta- tionen Ladestationen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH ESWE behält sich vor, die Roamingfunk- tion Roamingfunktion der Ladekarte La- dekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden folgen- den Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rah- men Rahmen des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6. 6.6 Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH ESWE dem Kunden zusätzlich zu den auf www.stadtwerke- ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇unter der Rubrik E-Mobilität veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Roaming. 6.15.1. Der Kunde ist berechtigtNeben den Lademöglichkeiten, die m.charge der Kunde durch seine Authentifi- zierung mit der Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern Ladesäulen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbHNeu- Isenburg GmbH erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinf- rastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. Hier ist zwischen la- denetz-Partnern (erkennbar an dem Verbund ladenetz.de-Logo auf der Lade- säule) und nationalen und internationalen Roaming-Partnern mit Ko- operationsvertrag zu ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ angehören (sog. „Verbund-Roaming- partner“), sowie an Ladestationen Dritter zu nutzen („Ro- aming“)unterscheiden. 6.2. Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.35.2. Eine aktuelle Liste der Verbundaktuellen Roaming-Roamingpartner Möglichkeiten und der Stadt- werke Mühlheim am Main GmbH sowie der Standorte deren La- destationen kann dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bundRoaming-Roamingpartners oder eines Dritten Partners besteht für den Kun- den Kunden nicht. Durch geän- derte oder auslaufende Roaming-Abkommen kann auch eine Ro- aming-Möglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Lis- tung unter ▇▇▇. 6.5. Grundsätzlich ist die Ladekarte an Ladesäulen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH oder an denen der Verbund-Ro- amingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladesta- tionen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH behält sich vor, die Roamingfunk- tion der Ladekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rah- men des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6. Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH dem Kunden zusätzlich zu den auf www.stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter ▇. 5.3. Die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung der Rubrik ERoaming-Mobilität veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellenFunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Antrag Einer Ladekarte