Rechtswahl, Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle An- sprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT an- zuwenden; die Anwendung des “Einheit- lichen UN-Kaufrechts” ("Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf") wird ausdrücklich ausgeschlossen. Aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GE- SELLSCHAFT. 5. Choice of law, place of jurisdiction: The laws at the registered office of the COM- PANY shall apply exclusively to all claims arising from or in connection with the CONTRACT; the application of the “Uni- form UN Sales Law” ("United Nations Convention on Contracts for the Interna- tional Sale of Goods") is expressly ex- cluded. The exclusive place of jurisdic- tion for all disputes arising from or in con- nection with the CONTRACT shall be the registered office of the COMPANY.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 18.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 19.1 Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
Rechtswahl, Gerichtsstand a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GESELLSCHAFT.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbezie- hung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausge- schlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständi- gen Gerichtes in Wien vereinbart, wobei die TPA KKS GmbH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 17.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und IPHOS unterliegt materiellem österreichischem Recht, nicht aber dem UN-Kaufrecht, welches ausge- schlossen ist.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Ein vertraglicher Gerichts- stand wird nicht vereinbart. Klagen gegen uns können bei unserem allgemeinen Gerichts- stand, d. h. bei dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz unserer Hauptniederlassung oder an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand der American Express Europe S.A. - Austrian Branch, erhoben werden.
Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Ist der Kunde Kaufmann, so ist alleiniger Gerichtsstand, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von HARTING. HARTING ist jedoch auch be- rechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.