Provision. 1. Die vereinbarte Provision wird fällig mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer. 2. Der Vermittler hat auch Anspruch auf die vereinbarte Provision, wenn ein von ihm abgeschlossener und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechender Verkauf aus einem Grund nicht ausgeführt wurde, den der Auftraggeber zu vertreten hat. 3. Der Vermittler hat Anspruch auf die vereinbarte Provision, auch dann, wenn nach Beendigung des Auftrages ein Kaufvertrag mit einem Käufer zustande kommt, der nachweislich durch der Vermittler von dem beabsichtigten Verkauf des Fahrzeugs erfahren hat.
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Sources: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag
Provision. 1. Die vereinbarte Provision wird fällig mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer.
2. Der Vermittler hat auch Anspruch auf die vereinbarte Provision, wenn ein von ihm abgeschlossener und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechender Verkauf aus einem Grund nicht ausgeführt wurde, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
3. Der Vermittler hat Anspruch auf die vereinbarte Provision, Provision auch dann, wenn nach Beendigung des Auftrages ein Kaufvertrag mit einem dem Käufer zustande kommt, der nachweislich durch der den Vermittler von dem beabsichtigten Verkauf des Fahrzeugs erfahren hat.
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