Common use of Profilbildung (Scoring) Clause in Contracts

Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt beim KSV grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person beim KSV gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt der KSV beim Scoring die menschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten Verfahren. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden beim KSV zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, im Geschäftsverkehr verwendete Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität des letzten Jahres, Kreditnutzung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) nach Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die beim KSV gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Finanzierungsantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.

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Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die SCHUFA-Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen Erfah- rungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse Ereig- nisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt beim KSV bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt der KSV die SCHUFA beim Scoring die menschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten VerfahrenBestimmungen des § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, praxiser- probte mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisiko- wahrscheinlichkeiten. FMA TMDV 450621 Folgende Datenarten werden beim KSV bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung Scorebe- rechnung mit einfließt: Allgemeine allgemeine Daten (z.z. B. Geburtsdatum, Ge- schlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendete verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität des letzten Jahresletztes Jahr, KreditnutzungKreditnut- zung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Bestimm- te Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) Einstellungen nach Art. Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z.z. B. die Einsichtnahme in die beim KSV gespeicherten bei der SCHUFA gespeicher- ten Informationen nach Art. Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Finanzierungsantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.

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Samples: haus-und-grund-ostsee.de, www.get-service.de, www.oerag.de

Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die SCHUFA-Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt beim KSV bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt der KSV die SCHUFA beim Scoring die menschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten VerfahrenBestim- mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen statis- tischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren Ver- fahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden beim KSV bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendete verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität des letzten JahresKreditaktivi- tät letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene personen- bezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert gespei- chert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen poli- tischen oder religiösen Einstellungen) Einstellungen nach Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Finanzierungsantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.nach

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Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die SCHUFA-Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt beim KSV bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt der KSV die SCHUFA beim Scoring die menschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten VerfahrenBestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden beim KSV bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendete verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität des letzten Jahresletztes Jahr, Kreditnutzung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) nach Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die beim KSV gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Finanzierungsantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.Einstellungen nach

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Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die SCHUFA-Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt beim KSV bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt der KSV die SCHUFA beim Scoring die menschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten VerfahrenBestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden beim KSV bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendete verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität des letzten Jahresletztes Jahr, Kreditnutzung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) Einstellungen nach Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die beim KSV bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel z.B. aus einem Finanzierungsantrag Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.,

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