Common use of Profilbildung (Scoring) Clause in Contracts

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sw-augsburg.de, www.sw-augsburg.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter be- stimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen Infor- mationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Logisti- schen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO DSGVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund auf- grund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung Ent- scheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können kön- nen unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 2 contracts

Samples: antrag.hanseaticbank.de, antrag.hanseaticbank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen Informa- tionen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer wei- terer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Exper- tenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden könnenkön- nen. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließeneinftießen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss Einftuss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich kontinu- ierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- banken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

Appears in 2 contracts

Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten ge- speicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner Vertrags- partner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere ins- besondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche all- tägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener per- sonenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte soge- nannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention Betrugs- prävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer wei- terer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen Infor- mationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings Bonitäts- scorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter soge- nannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematischma- thematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit Wissen- schaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten ange- wandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende entspre- chende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen ausgewie- sen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen Informa- tionen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonengrup- pen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten gespei- cherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen EinstellungenEinstellun- gen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung Geltend- machung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit Baufinan- zierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht ter- mingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische kunden- spezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich kontinu- ierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der EntscheidungsfindungEntscheidungsfin- dung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässtver- lässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.berliner-volksbank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden. Die nachstehenden vorvertraglichen Informationen zum Kartenvertrag für Ihre GoldCard (Kreditkarte) gelten bis auf Weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Fragen hierzu beantwortet gerne Ihr(e) Kundenbetreuer(in).

Appears in 1 contract

Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter be- stimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen Infor- mationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Logisti- schen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO DSGVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund auf- grund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.hanseaticbank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung Ent- scheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen Infor- mationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren Ver- fahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage Grund- lage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis Daten- basis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließenein- fließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen Spei- cherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt unter- stützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen Infor- mationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden. Stand: Oktober 2020 Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“) infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o.a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: xxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxx.xx erreichbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.postbank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten ge- speicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner Vertrags- partner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere ins- besondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche all- tägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener per- sonenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte soge- nannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention Betrugs- prävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer wei- terer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen Infor- mationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings Bonitäts- scorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter soge- nannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematischma- thematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit Wissen- schaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten ange- wandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende entspre- chende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen ausgewie- sen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen Informa- tionen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonengrup- pen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten gespei- cherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen EinstellungenEinstellun- gen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung Geltend- machung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit Baufinan- zierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht ter- mingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische kunden- spezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich kontinu- ierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der EntscheidungsfindungEntscheidungsfin- dung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässtver- lässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden. Fassung: September 2021 Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. angeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.edekabank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden. Die nachstehenden vorvertraglichen Informationen zum Kartenvertrag für Ihre ClassicCard (Debit- oder Kreditkarte) gelten bis auf Weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Fragen hierzu beantwortet gerne Ihr(e) Kundenbetreuer(in).

Appears in 1 contract

Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.psd-karlsruhe-neustadt.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung Ent- scheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person Per- son verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-SCHUFA- Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten gesam- melten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer linea- rer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten eingesetz- ten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert fun- diert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit Wissenschaft- lichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlichselbst- verständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig regelmä- ßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage Grund- lage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden wer- den die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die ProfilbildungProfil- bildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Bestim- mungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit Baufinanzierungs- kredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich kontinu- ierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt unter- stützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden. Stand: Oktober 2020 Stand: 10/2022 Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht. Welche Daten im Einzelnen verarbei- tet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Bitte geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künftigen ver- tretungsberechtigten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten sowie etwaigen Mitverpflichteten eines Kredites weiter. Dazu zählen z. B. Begün- stigte im Todesfall, Prokuristen oder Bürgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.postbank.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person Per- son gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter ScorewerteSco- rewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung Pro- filbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstandenverstan- den. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention Betrugspräven- tion ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer wei- terer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten gesammel- ten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen Verhaltens- weisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen sta- tistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen RegressionRe- gression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer besonde- rer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematischmathema- tisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden wer- den die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde Aufsichts- behörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlichselbstverständ- lich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA SCHU- FA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten gespei- cherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben An- gaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden wer- den bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung Geltendma- chung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVODSGVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt be- rücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit Bau- finanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit Wahr- scheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens Be- stehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine EntscheidungenEntschei- dungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner Vertragspart- ner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen Infor- mationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können kön- nen unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.tausi-finanz.de

Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung der Ent- scheidungsfindung durch ProfilbildungenProfilbildung, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstandenvertanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention Betrungsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus hin- aus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen Informa- tionen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei Da- bei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert fun- diert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig regelmä- ßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen engesehen werden könnenkönne. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme Einsichtnah- me in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- bran- chen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich kon- tinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten Da- ten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.vb-mittelhessen.de