Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Mietbewerbung, Mietbewerbung, Rental Agreement
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Einwilligungserklärung, Vertragsübernahme, Membership Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen Erfah- rungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse Ereig- nisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, praxiser- probte mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisiko- wahrscheinlichkeiten. FMA TMDV 450621 Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung Scorebe- rechnung mit einfließt: Allgemeine allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht Ge- schlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, KreditnutzungKreditnut- zung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Bestimm- te Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten gespeicher- ten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Datenübersicht gemäß Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. Die SWG prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden die Bonität ihrer Kunden. Dazu arbeitet sie mit der Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die SWG bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Auftrag Gewerbekunden, Glasfaseranschlussvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Glasfaser Produkte
Profilbildung (Scoring). (i) KSV: Die SCHUFA-Auskunft der KKE und WDB kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA beim KSV grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA beim KSV gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA berücksichtigt der KSV beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGmenschliche Mitwirkungspflicht in automatisierten Verfahren. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA beim KSV zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Geschäftsverkehr verwendete Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahrdes letzten Jahres, Kreditnutzung, Länge der Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie etwa ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen Einstellungen) nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA beim KSV gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag Finanzierungsantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA vom KSV gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score KSV-Scorewert alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1(ii) CRIF: Die Empfehlung der CRIF betreffend die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit wird aufgrund der statistischen Wahrscheinlichkeit folgender Parameter errechnet: qualifizierte Zahlungsausfälle (Inkassoeinträge, Insolvenz etc.), Alter und Wohnort der betroffenen Person. Name und Kontaktdaten Die Unternehmen haben weiters die Möglichkeit die Gewichtung bzw. weitere Parameter (z.B. eigene Zahlungserfahrungen mit dem Endkunden/betroffenen Person) in die Logik einfließen zu lassen. Unabhängig der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenEmpfehlung von CRIF, trifft die Entscheidung über das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes bzw. in welcher Form das Rechtsgeschäft zustande kommt ausschließlich das bei CRIF abfragende Unternehmen.
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Sources: Kreditvertrag, Cashcard Agreement, Cashcard Agreement
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme Ein- sichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls jeden- falls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden Rentenversicherung, Insurance Contract Application, Lebensversicherung Antrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Appears in 2 contracts
Sources: Is DSL Wireless + Fon Pakete (Verbraucher), Is DSL Wireless + Fon Pakete (Verbraucher)
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-)Kreditgeschäfte rasch abzuwickeln. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose Progno- se über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschrif- tendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge ein ähnliches Zahlungsverhal- ten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundiertefun- dierte, seit langem Langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahr- scheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart Daten- art auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, An- schriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabga- be der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertrags- partner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beurtei- lung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahr- scheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Appears in 2 contracts
Sources: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.. Kreditnehmer: Verifizierungsdokument: Personalausweis Reisepass Sonstiges: Bitte ausfüllen, alternativ kann eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises übersandt werden: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Wohnanschrift: Nummer des Verifizierungsdokuments: Ausstellende Behörde: Der Kreditnehmer handelt im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung. Er ist damit wirtschaftlich Berechtigter: Ja Nein Der Kreditnehmer handelt im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgenden Person: Name, Vorname: Handelt es sich bei dem Kreditnehmer, um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied einer politisch exponierten Person oder um eine Person, die bekanntermaßen einer politisch exponierten Person nahe steht? Ja Nein Ort, Datum Unterschrift des Kreditgebers bei Gesellschaften, eingetragenen Kaufleuten und juristischen Personen Kreditnehmer: Identifizierung des Kreditnehmers Eine Kopie des Handelsregisterauszugs liegt vor (außer bei GbR) Bitte ausfüllen, alternativ kann eine Kopie des Handelsregisterauszuges übersandt werden: Rechtsform: Registernummer: Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung: Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans/gesetzlichen Vertreters:
1. bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co KG) und für die GbR, sowie allen Gesellschaften in Gründung (AG, KGaA, GmbH, UG, OHG, KG, GmbH & Co KG) und eingetragenen Kaufleuten Gesellschaftsvertrag (soweit vorhanden) liegt vor Gesellschafter / e.K. identifizieren: Name, Vorname: Verifizierungsdokument: Personalausweis Reisepass Sonstiges: Bitte ausfüllen, alternativ kann eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises übersandt werden: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Wohnanschrift: Nummer des Verifizierungsdokuments: Ausstellende Behörde: Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen, die mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile oder Stimmanteile halten oder weniger als 25% halten, aber im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern wesentlich mehr (echter wirtschaftlich Berechtigter). Ist nach diesen Kriterien kein wirtschaftlich Berechtigter zu ermitteln, so gilt der gesetzliche Vertreter oder geschäftsführende Gesellschafter der Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigter (fiktiver wirtschaftlich Berechtigter). Ja Nein ▇▇▇▇▇▇▇ es sich bei dem Gesellschafter, um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied einer politisch exponierten Person oder um eine Person, die bekanntermaßen einer politisch exponierten Person nahe steht? Ja ▇▇▇▇
▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇, ▇▇▇▇, ▇▇▇▇, ▇▇): GmbH, UG: Gesellschafterliste liegt vor AG, KGaA: Satzung liegt vor Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen, die mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile oder Stimmanteile halten oder weniger als 25% halten, aber im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern wesentlich mehr (echter wirtschaftlich Berechtigter). Ist nach diesen Kriterien kein wirtschaftlich Berechtigter zu ermitteln, so gilt der gesetzliche Vertreter oder geschäftsführende Gesellschafter der Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigter (fiktiver wirtschaftlich Berechtigter). Name, Vorname: Verifizierungsdokument: Personalausweis Reisepass Sonstiges: Bitte ausfüllen, alternativ kann eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises übersandt werden: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Wohnanschrift: Nummer des Verifizierungsdokuments: Ausstellende Behörde: Wirtschaftliche Berechtigung echter wirtschaftlich Berechtigter fiktiver wirtschaftlich Berechtigter Handelt es sich bei dem wirtschaftlich Berechtigten, um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied einer politisch exponierten Person oder um eine Person, die bekanntermaßen einer politisch exponierten Person nahe steht? Ja Nein Ort, Datum Unterschrift des Kreditgebers Information zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche verantwortlichen Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
2. Leiter der verantwortlichen Stelle
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Sources: Mittelstandskredit, nrw.bank.gründungskredit
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose Pro- gnose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten gespei- cherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahrscheinlich- keiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter AnschriftenAn- schriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: B. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten gespeicher- ten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zahl- reiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Grund, ei- nen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte Sach- verhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenFassung: Dezember 2021
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Sources: Kreditkartenantrag, Corporateworld Mastercard Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt er- gänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen In- formationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose Prog- nose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten InformationenIn- formationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand An- hand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung Zu- ordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit Vergan- genheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundiertefun- dierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung Scoreberech- nung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne ein- zelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität Kre- ditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie so- wie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante kre- ditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Informatio- nen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener personenbezo- gener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen politi- schen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement Risikoma- nagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit Kre- ditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten gelie- ferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-www.scoring- ▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Wohngebäudeversicherung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Be- urteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen Erfah- rungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich grund- sätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten ge- speicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete verwen- dete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige ZahlungsstörungenZahlungsstö- rungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante kreditrelevan- te Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Ri- sikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen In- formationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund Grund, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Bestim- mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beur- teilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus z. B.aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇ European Bank for Financial Services GmbH (ebase®)
1. Name A. Preis- und Kontaktdaten der ICD Leistungsverzeichnis für das Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres/ Generali Investmentdepot (verantwortliche Stelle) sowie nachfolgend „Investmentdepot“ bei Beendigung des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenDepotvertrags kostenlos
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Sources: General Terms and Conditions
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring Sco- ring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergan- genheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten gespei- cherten Einträge erfolgt er folgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren ver wendete Ver fahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobtepraxiserprob- te, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendetver wendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Geschäftsverkehr verwende- ter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, KreditnutzungKreditnut- zung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert ge- speichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. – Seite 12 von 13 – 27830568 (04.20) Gesellschaften, die an einer gemeinsamen Verarbeitung von Daten teilnehmen: • AXA Bank AG • AXA Customer Care GmbH • AXA Direktberatung GmbH • AXA easy Versicherung AG • AXA Konzern AG • AXA Krankenversicherung AG • AXA Lebensversicherung AG • AXA MATRIX Risk Consultants Deutschland, ZN der AXA Matrix Risk Consultants S.A., Paris Übersicht der Dienstleister des AXA Konzerns • AXA Service & Direct Solutions GmbH • AXA Versicherung AG • Deutsche Ärzteversicherung AG • Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Kontaktdaten Vermittlungs-AG • E.C.A. LEUE GmbH + Co. KG • Helmsauer & Preuss GmbH • Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung • Pro bAV Pensionskasse AG • winExpertisa Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags (Einzelbenennung): Auftraggebende Gesellschaft Dienstleister Gegenstand/Zweck der ICD Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften ARA GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Assistance Deutschland GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Customer Care GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung ja AXA Konzern AG Antrags-, Vertrags-, Leistungs- und Regressbearbeitung, Vermittlerbetreuung ja AXA Logistik & Service GmbH Post-, Antrags-, Vertrags-, Leistungsbearbeitung ja AXA Services Germany GmbH Rechenzentrumsbetreiber ja AXA Services SAS Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen nein GIE AXA Hosting, Datenselektionen nein GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern u. Dienstleistern nein unternehmen online GmbH & Co. KG Betrieb online-Anwendungen (verantwortliche StelleAngebots-/Antragsaufnahme) sowie ja AXA Krankenversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) IMB Consult GmbH ROLAND Assistance GmbH, MedicalContact AG, Sanvartis GmbH Medizinische Gutachten Diseasemanagement ja1 ja1 ViaMed GmbH Leistungsprüfung ja AXA Lebensversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) AXA Bank AG AXA Finanz Service GmbH Depotverwaltung für Fondspolicen Beratung über und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten nein nein April Deutschland AG Bestands- und Leistungsbearbeitung ja SP Consult AG Antrags- und Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung nein Vorsorge Lebensversicherung AG Antrags-/Leistungsbearbeitung (Zahlungssystem ERGO und Münchner Rück) ja AXA Versicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenversicherung)/ AXA easy Versicherung AG Actineo GmbH April Deutschland AG Anforderung medizinische Auskünfte Bestands- und Leistungsbearbeitung ja1 ja AXA Assistance Deutschland GmbH Diseasemanagement, Durchführung KFZ-Versicherungen für Kredit- karteninhaber, Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung für Miet- wagen-KFZ-Versicherungen, Handwerker- und Dienstleisternetz, Anlage Neuschäden ja1 Inter Partner Assistance S.A. Schutzbriefleistungen nein Versicherungsforen medi-part GmbH Leistungsbearbeitung ja1 Eine aktuelle Version dieser Dienstleisterübersicht ist im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar. Hinweis: Steht Ihre besondere persönliche Situation den berechtigten Interessen des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenUnternehmens an einer Beauftragung entgegen, können Sie dieser Beauftragung ggf. widersprechen. Dienstleisterkategorien, bei denen Datenverarbeitung kein Hauptgegenstand des Auftrages ist und/oder Dienstleistungserbringung erfolgt durch viele verschiedene Dienstleister Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Gegenstand/Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein Aktenlager Lagerung von Akten ja Assisteure Assistanceleistungen zum Teil1 Entsorgungsunternehmen Abfallbeseitigung ja Gutachter/med. Experten/Berater Antrags-/Leistungs-/Regressprüfung/Beratung zum Teil1 Inkassounternehmen/Auskunfteien Forderungsbearbeitung, Existenznachweis nein IT-Dienstleister Wartung/Betrieb/Entwicklung/Systeme/Anwendungen/Onlineservices ja Lettershops/Druckereien Postsendungen/Newsletter (E-Mail) ja Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein Marktforschungsunternehmen Marktforschung, Kundenzufriedenheitsanalyse nein Rechtsanwaltskanzleien Forderungseinzug ja Rehabilitationsdienst Rehabilitationsmanagement ja Routenplaner Schadenbearbeitung/Terminplanung nein Rückversicherer Monitoring ja Service-Gesellschaften Leistungs- und Bestandsbearbeitung im Massengeschäft (techn. Versicherungen) nein Telefonischer Kundendienst Temporärer Kundendienst in bes. Geschäftsprozessen, Kundenbetreuung ja Vermittler Antrags-, Leistungs- u. Schadenbearbeitung, Beratung zum Teil1 AXA Krankenversicherung AG Heil-/Hilfsmittellieferant Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln ja 1 ggf. mit separater Einwilligung – Seite 13 von 13 – 27830568 (04.20) SEPA-Lastschriftmandat Ich (Wir) ermächtige(n) die AXA Konzern AG, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzu- ziehen. Zugleich weise(n) ich (wir) mein (unser) Kreditinstitut an, die von AXA Konzern AG auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Ich kann (Wir können) innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin (Wir sind) damit einverstanden, dass die Frist für die Ankündigung des Lastschrifteinzugs von 14 Kalen- dertagen auf 5 Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschriftzahlung verkürzt wird. Bei wiederkehrenden Lastschrif- ten mit gleichen Lastschriftbeiträgen genügt eine einmalige Ankündigung vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
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Sources: Insurance Contract
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine All- gemeine Daten (z. B. B.. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Infor- mationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Vertrags- abschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsge- mäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die dort gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und Kontaktdaten vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAnzeigepflicht können Sie der nachfolgen- den Information entnehmen.
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Sources: Insurance Contract Offer
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft Aus- kunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung Score- berechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige weni- ge personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund Grund, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Kreditkartenantrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstelltVor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegan- genen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Die Berechnung aller EURO-PRO berechnet Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationennicht selbst, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die sondern bezieht diese von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.CRIF Bürgel GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Tel.: +▇▇ erhältlich(▇)▇▇ ▇▇▇▇▇-▇. Satzung (C) – Auszug aus der Satzung der „DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
1. Der Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Eisenbahner und von der Deutschen Bahn AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögen als betriebliche Sozialeinrichtung anerkannt.
2. Der Verein bezweckt
a) die Versicherung des Gutes seiner Mitglieder gegen Feuer- einschl. Blitzschlag- und Explosions-, gegen Einbruchdiebstahls- und Beraubungs-, Leitungswasser-, Sturm-, Glasbruch- und Transportschäden,
b) die Versicherung seiner Mitglieder gegen Unfall- und Haftpflichtschäden,
c) die Kraftfahrtversicherung, die Kraftfahrt-Strafrechtsschutzversicherung sowie die Kraftfahrt-Pannenversicherung seiner Mitglie- der,
d) die Versicherung seiner Mitglieder gegen verschiedene finanzielle Verluste,
e) die Technische Versicherung sowie die sonstige Schadenversicherung seiner Mitglieder,
f) die Auslandsreise-Krankenversicherung seiner Mitglieder nach den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die einzelnen Versicherungsarten,
g) die Vermittlung von Versicherungen in den vom Verein selbst nicht betriebenen Versicherungszweigen; in den selbst betriebenen Versicherungszweigen nur in Bezug auf die nach § 5 der Satzung nicht versicherbaren Personen.
3. Mit Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde kann der Geschäftsbetrieb auf andere Versicherungszweige ausgedehnt wer- den.
4. Der Verein kann Rückversicherung nehmen und gewähren. Durch die Gewährung von Rückversicherung wird eine Mitgliedschaft zum Verein gem. § 5 nicht begründet. Der Umfang des Rückversicherungsgeschäfts darf 10 Prozent des Umfangs der Mitgliederver- sicherung nicht übersteigen.
5. Der Verein kann als Vermittler von Bausparverträgen und Investmentfondsanteilen tätig werden, soweit § 15 Absatz 1 Versicherungs- aufsichtsgesetz (VAG) nicht entgegensteht.
1. Name Dem Verein können als Mitglieder beitreten:
a) Eisenbahner, Angehörige der Eisenbahn-Nebenbetriebe, Mitarbeiter von Unternehmen, deren Grund- oder Stammkapital im Mehrheitsbesitz eines Eisenbahnunternehmens steht, Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Organisationsbereich der „Eisenbahn- und Kontaktdaten Verkehrsgewerkschaft“ oder der ICD (verantwortliche Stelle„Gewerk- schaft Deutscher Lokomotivführer“ gehören, Mitglieder der „Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft“ und der „Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer“, Mitarbeiter und Mitglieder der gesetzlichen Sozialeinrichtungen sowie Mitarbeiter der Einrichtungen gem. §§ 13, 14, 15 des Ge- setzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen, Vertrauensärzte der Eisenbahn und ihrer Sozialversicherungsträger, Mitarbeiter von Linienverkehrsunternehmen im Sinne der §§ 2 I Nr. 1 bis 3, 42, 43 Personenbeförderungsgesetz, – sofern diese von Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts selbst betrieben werden oder – sofern diese von juristischen Personen des Privatrechts, an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen öffent- lichen Rechts mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind, betrieben werden sowie Mitarbeiter von deren Beteiligungsunternehmen – sofern sie Dienstleistungen für Linienverkehrsunternehmen erbringen, Mitarbeiter von Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen, die Verkehrsleistungen, Verkehrsmittel, Verkehrsanlagen oder Ver- kehrsserviceleistungen bestellen, erstellen, sofern die Mitarbeiter vom Vorstand allgemein oder im Einzelfall für die Mitglied- schaft zugelassen sind. Mitarbeiter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden sowie Mitar- beiter solcher Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland mehrheitlich beteiligt ist und die in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur fallen Vorstehendes gilt auch für Ehegatten und Lebenspartner der unter lit. a) genannten Mitglieder mit gemeinsamer Haushalts- führung sowie für deren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltführung und – solange sich ein Mitglied in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet – für dessen Kinder; ferner auch für nicht mehr aktive Mitarbeiter, sofern sie Versorgungsbezüge bzw. Rentenleistungen erhalten und deren versorgungs-/rentenberechtigte Hinterbliebene.
b) Die unter a) genannten Dienstherren und Arbeitgeber.
c) Vereinigungen der oben bezeichneten Personen.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Abschluss einer Versicherung mit dem Verein erworben. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten der Versiche- rung und endet mit ihrem Erlöschen.
3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein den Fortbestand der Voraussetzungen für den Erwerb der Vereinsmitgliedschaft auf Verlan- gen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen hat das Mitglied unverzüglich anzuzeigen.
4. Ausnahmsweise können auch für einen vom Vorstand festzulegenden Personenkreis Versicherungen gegen feste Prämien derart abgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenVereins wird, er somit weder Anspruch auf Überschus- sverteilung hat, noch nachschusspflichtig ist. Auf solche Versicherungen dürfen zusammen höchstens 10 Prozent der Beitragsein- nahme entfallen.
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Sources: Haftpflichtversicherung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergangen- heit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlich- keitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zahlungs- verhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« bezeichnet “ be- zeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige ZahlungsstörungenZahlungs- störungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr ange- schlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungs- findung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – Infor- mationen verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnenHaben Sie bzw. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder die versicherte Person die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇Vertragsanpassung. Wurde die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden Rentenversicherung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS- GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-mathematisch- statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene per- sonenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann.
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Ver- gangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten gespei- cherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobtepraxiserprob- te, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine All- gemeine Daten (z. B. B.. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene per- sonenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigtberücksich- tigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener perso- nenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. – Seite 10 von 12 – 27830549 (01.20) Gesonderte Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsge- mäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die dort gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und Kontaktdaten vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAnzeigepflicht können Sie der nachfolgen- den Information entnehmen. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Soweit der Versicherer nach Ihrer Vertragserklä- rung aber vor Vertragsannahme nochmals in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung genetischer Untersuchungen oder Ana- lysen abhängig machen und solche Untersuchungen oder Analysen weder verlangen noch deren Ergebnisse oder Daten verwenden. Bitte senden Sie uns keine Ergebnisse oder Daten genetischer Untersuchungen oder Analysen zu! Anzuzeigen sind jedoch bereits bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, unabhängig davon, durch welche Untersuchungsmethoden Sie hiervon Kenntnis erlangt haben.
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergan- genheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrschein- lichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zah- lungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGeburts- datum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige ZahlungsstörungenZah- lungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigtGläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die ScoreberechnungInkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die übermittelten Scorewerte unterstützen CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement eindungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine – Seite 8 von 9 – 21008718 (04.21) ■ AXA Bank AG ■ AXA Customer Care GmbH ■ AXA Direktberatung GmbH ■ AXA easy Versicherung AG ■ AXA Konzern AG ■ AXA Krankenversicherung AG ■ AXA Lebensversicherung AG ■ AXA MATRIX Risk Consultants Deutschland, ZN der AXA Matrix Risk Consultants S.A., Paris ■ AXA Service & Direct Solutions GmbH ■ AXA Versicherung AG ■ Deutsche Ärzteversicherung AG ■ Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG ■ E.C.A. LEUE GmbH + Co. KG ■ Helmsauer & Preuss GmbH ■ Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung ■ Pro bAV Pensionskasse AG ■ winExpertisa Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH Eine aktuelle Version dieser Dienstleisterübersicht ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇-/▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇ erhältlich.
1einsehbar. Name Hinweis: Steht Ihre besondere persönliche Situation den berechtigten Interessen des Unternehmens an einer Beauftragung entgegen, können Sie dieser Beauftragung ggf. widersprechen. Alle Konzerngesellschaften ARA GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Assistance Deutschland GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Customer Care GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung ja AXA Konzern AG Antrags-, Vertrags-, Leistungs- und Kontaktdaten Regressbearbeitung, Vermittlerbetreuung ja AXA Logistik & Service GmbH Post-, Antrags-, Vertrags-, Leistungsbearbeitung ja AXA Services Germany GmbH Rechenzentrumsbetreiber ja AXA Services SAS Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen nein GIE AXA Hosting, Datenselektionen nein GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern u. Dienstleistern nein unternehmen online GmbH & Co. KG Betrieb online-Anwendungen (Angebots-/Antragsaufnahme) ja AXA Krankenversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) IMB Consult GmbH ROLAND Assistance GmbH, MedicalContact AG, Sanvartis GmbH Medizinische Gutachten Diseasemanagement ja1 ja1 ViaMed GmbH Leistungsprüfung ja AXA Lebensversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) AXA Bank AG AXA Finanz Service GmbH April Deutschland AG Depotverwaltung für Fondspolicen Beratung über und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten Bestands- und Leistungsbearbeitung nein nein ja SP Consult AG Antrags- und Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung nein Vorsorge Lebensversicherung AG Antrags-/Leistungsbearbeitung (Zahlungssystem ERGO und Münchner Rück) ja AXA Versicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenversicherung)/ AXA easy Versicherung AG Actineo GmbH April Deutschland AG AXA Assistance Deutschland GmbH Anforderung medizinische Auskünfte Bestands- und Leistungsbearbeitung Diseasemanagement, Durchführung KFZ-Versicherungen für Kredit- karteninhaber, Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung für Mietwa- gen-KFZ-Versicherungen, Handwerker- und Dienstleisternetz, Anlage Neuschäden ja1 ja ja1 Inter Partner Assistance S.A. Schutzbriefleistungen nein Versicherungsforen medi-part GmbH Leistungsbearbeitung ja1 Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Gegenstand/Zweck der ICD Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein Aktenlager Lagerung von Akten ja Assisteure Assistanceleistungen zum Teil1 Entsorgungsunternehmen Abfallbeseitigung ja Gutachter/med. Experten/Berater Antrags-/Leistungs-/Regressprüfung/Beratung zum Teil1 Inkassounternehmen/Auskunfteien Forderungsbearbeitung, Existenznachweis nein IT-Dienstleister Wartung/Betrieb/Entwicklung/Systeme/Anwendungen/Onlineservices ja Lettershops/Druckereien Postsendungen/Newsletter (verantwortliche StelleE-Mail) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtenja Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein Marktforschungsunternehmen Marktforschung, Kundenzufriedenheitsanalyse nein Rechtsanwaltskanzleien Forderungseinzug ja Rehabilitationsdienst Rehabilitationsmanagement ja Routenplaner Schadenbearbeitung/Terminplanung nein Rückversicherer Monitoring ja Service-Gesellschaften Leistungs- und Bestandsbearbeitung im Massengeschäft (techn. Versicherungen) nein Telefonischer Kundendienst Temporärer Kundendienst in bes. Geschäftsprozessen, Kundenbetreuung ja Vermittler Antrags-, Leistungs- u. Schadenbearbeitung, Beratung zum Teil1 AXA Krankenversicherung AG Heil-/Hilfsmittellieferant Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln ja 1 ggf. mit separater Einwilligung – Seite 9 von 9 – 21008718 (04.21)
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Datenübersicht gemäß Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. Die bn:t prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden die Bonität ihrer Kunden. Dazu arbeitet sie mit der Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die bn:t bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E- Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Tarifwechsel VDSL
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergan- genheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrschein- lichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zah- lungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGeburts- datum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige ZahlungsstörungenZah- lungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr ange- schlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungs- findung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – Infor- mationen verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Lebensversicherung Antrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine All- gemeine Daten (z. B. B.. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Infor- mationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Vertrags- abschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsge- mäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die dort gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und Kontaktdaten vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAnzeigepflicht können Sie der nachfolgen- den Information entnehmen.
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Sources: Insurance Contract Offer
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-)Kreditgeschäfte rasch abzuwickeln. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose Progno- se über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschrif- tendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge ein ähnliches Zahlungsverhal- ten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundiertefun- dierte, seit langem Langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahr- scheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart Daten- art auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, An- schriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabga- be der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertrags- partner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beurtei- lung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahr- scheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Bestim- mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen statis- tischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren Ver- fahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität Kreditaktivi- tät letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene personen- bezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert gespei- chert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen poli- tischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtennach
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Bestim- mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beur- teilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus z. B.aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.. European Bank for Fianancial Services GmbH (ebase®)
1. Name A. Preis und Kontaktdaten der ICD Leistungsverzeichnis für das basisDepot (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtennachfolgend „Investmentdepot“ genannt)
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Sources: Depotvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten InformationenInforma- tionen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische stati- stische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGeburts- datum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige ZahlungsstörungenZahlungs- störungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Infor- mationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit Kreditwürdig- keit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt er- gänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis Ba- sis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten gespei- cherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete verwende- te Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-mathematisch- statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahrscheinlich- keiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung Scorebe- rechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Informa- tionen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit Staatsan- gehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen In- formationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement Risiko- management ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen Informa- tionen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die ICD verarbeitet personenbezogene Daten auf Grund- lage der Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrund- verordnung (verantwortliche StelleDS-GVO) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenBundesdatenschutz- gesetzes 2018 (BDSG). Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a i. V. m. Art. 7 DS-GVO oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1f DS-GVO, soweit die Ver- arbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Ver- antwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht über- wiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn von diesen ein berechtigtes In- teresse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Ge- schäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben. Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. vor, wenn Waren auf Rechnung versendet werden, ein Kredit vergeben wird, ein Mobil- oder Festnetz- vertrag, ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird oder das Unternehmen eine sonstige wirtschaftliche Vorleistung erbringen soll.
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Sources: Versicherungsbedingungen
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenwer- den. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksich- tigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Ein- träge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« Regres- sion“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahr- scheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendetver- wendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige ZahlungsstörungenZahlungs- störungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante kreditrele- vante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener personenbe- zogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche zusätz- liche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Kartenbeantragung
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber Dar- über hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung Zu- ordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« Re- gression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von RisikowahrscheinlichkeitenRisikowahrscheinlichkei- ten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließtein- fließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität Kre- ditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit Staatsange- hörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risi- koeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen In- formationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-)Kreditgeschäfte rasch abzuwickeln. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge ein ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem Langem praxiserprobte, mathematisch-mathematisch- statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.Stand: Juli 2020
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragteninfoscore Consumer Data GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇
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Sources: Telecommunications
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut ein- schätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, ,die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen aus- gewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zahlungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobtepraxiser- probte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, ,wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die ScoreberechnungEntscheidungsfindung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine All- gemeine Daten (z. B. B.. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Infor- mationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Vertrags- abschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. Gesonderte Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsge- mäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die dort gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und Kontaktdaten vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAnzeigepflicht können Sie der nachfolgen- den Information entnehmen.
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen Er fahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt er folgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS- GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt er folgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren ver wendete Ver fahren wird als »„logistische Regression« Regres- sion“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-mathematisch- statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendetver wendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Geschäftsverkehr ver wende- ter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, KreditnutzungKreditnut- zung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene personenbezoge- ne kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Versicherungsvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine All- gemeine Daten (z. B. B.. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen Infor- mationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Vertrags- abschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. AXA Krankenversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇ Sitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. Name 1012 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsge- mäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die dort gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und Kontaktdaten vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAnzeigepflicht können Sie der nachfolgen- den Information entnehmen.
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Sources: Krankenversicherungsvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte Scorewer- te ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobtepraxiser- probte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose Progno- se von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendetverwen- det, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäfts- verkehr verwendeter Anschriften), bisherige ZahlungsstörungenZahlungs- störungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungs- findung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit Kreditwür- digkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen Informatio- nen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender hin- reichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.www. ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
erhältlich Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenOktober 2007
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt ergä nzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige ü ber zukü nftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich grundsä tzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber ▇▇▇▇ ber hinaus berück- sichtigt berü cksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Best-im mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge Einträ ge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge ä hnliche Einträ ge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„ logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschä ftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige ZahlungsstörungenZahlungsstö rungen, Kreditaktivität Kreditaktivitä t letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Lä nge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigtberü cksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit Staatsangehö rigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen religiö sen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beur- teilung der Kreditwürdigkeit Kreditwü rdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschä ftspartner, da nur dieser über ü ber zahlreiche zusätzliche zusä tzliche Informationen – zum Beispiel aus z. B.aus einem Kreditantrag – verfügtverfü gt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässtverlä sst. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring Kreditwü rdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger auffä lliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlicherhä ltlich. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 80218 Mü nchen ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇ European Bank for Financial Services GmbH (ebase®)
1. Name A. Preis- und Kontaktdaten der ICD Leistungsverzeichnis für das basisDepot (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtennachfolgend „ Investmentdepot“ genannt)
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Sources: Depotvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut ein- schätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, ,die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen aus- gewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen PersonengruppenPersonen- gruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zahlungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobtepraxiser- probte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, ,wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die ScoreberechnungEntscheidungsfindung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung Risikoein- schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine – Seite 11 von 12 – 21005885 (05.20) • AXA Bank AG • AXA Customer Care GmbH • AXA Direktberatung GmbH • AXA easy Versicherung AG • AXA Konzern AG • AXA Krankenversicherung AG • AXA Lebensversicherung AG • AXA MATRIX Risk Consultants Deutschland, ZN der AXA Matrix Risk Consultants S.A., Paris • AXA Service u Direct Solutions GmbH • AXA Versicherung AG • Deutsche Ärzteversicherung AG • Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG • E.C.A. LEUE GmbH + Co. KG • Helmsauer u Preuss GmbH • Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung • Pro bAV Pensionskasse AG • winExpertisa Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH Eine aktuelle Version dieser Dienstleisterübersicht ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇-/▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇ erhältlich.
1einsehbar. Name Hinweis: Steht Ihre besondere persönliche Situation den berechtigten Interessen des Unternehmens an einer Beauftragung entgegen, können Sie dieser Beauftragung ggf. widersprechen. Alle Konzerngesellschaften ARA GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Assistance Deutschland GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Customer Care GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung ja AXA Konzern AG Antrags-, Vertrags-, Leistungs- und Kontaktdaten Regressbearbeitung, Vermittlerbetreuung ja AXA Logistik u Service GmbH Post-, Antrags-, Vertrags-, Leistungsbearbeitung ja AXA Services Germany GmbH Rechenzentrumsbetreiber ja AXA Services SAS Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen nein GIE AXA Hosting, Datenselektionen nein GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern u. Dienstleistern nein unternehmen online GmbH u Co. KG Betrieb online-Anwendungen (Angebots-/Antragsaufnahme) ja AXA Krankenversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenver- sicherung) IMB Consult GmbH ROLAND Assistance GmbH, MedicalContact AG, Sanvartis GmbH Medizinische Gutachten Diseasemanagement ja1 ja1 ViaMed GmbH Leistungsprüfung ja AXA Lebensversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) AXA Bank AG AXA Finanz Service GmbH Depotverwaltung für Fondspolicen Beratung über und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten nein nein April Deutschland AG Bestands- und Leistungsbearbeitung ja SP Consult AG Antrags- und Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung nein Vorsorge Lebensversicherung AG Antrags-/Leistungsbearbeitung (Zahlungssystem ERGO und Münchner Rück) ja AXA Versicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenversicherung)/ AXA easy Versicherung AG Actineo GmbH April Deutschland AG Anforderung medizinische Auskünfte Bestands- und Leistungsbearbeitung ja1 ja AXA Assistance Deutschland GmbH Diseasemanagement, Durchführung KFZ-Versicherungen für Kreditkarteninhaber, Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung für Mietwagen-KFZ-Versicherungen, Handwerker- und Dienstleisternetz, Anlage Neuschäden ja1 Inter Partner Assistance S.A. Schutzbriefleistungen nein Versicherungsforen medi-part GmbH Leistungsbearbeitung ja1 Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Gegenstand/Zweck der ICD Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein Aktenlager Lagerung von Akten ja Assisteure Assistanceleistungen zum Teil1 Entsorgungsunternehmen Abfallbeseitigung ja Gutachter/med. Experten/Berater Antrags-/Leistungs-/Regressprüfung/Beratung zum Teil1 Inkassounternehmen/Auskunfteien Forderungsbearbeitung, Existenznachweis nein IT-Dienstleister Wartung/Betrieb/Entwicklung/Systeme/Anwendungen/Onlineservices ja Lettershops/Druckereien Postsendungen/Newsletter (verantwortliche StelleE-Mail) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtenja Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein Marktforschungsunternehmen Marktforschung, Kundenzufriedenheitsanalyse nein Rechtsanwaltskanzleien Forderungseinzug ja Rehabilitationsdienst Rehabilitationsmanagement ja Routenplaner Schadenbearbeitung/Terminplanung nein Rückversicherer Monitoring ja Service-Gesellschaften Leistungs- und Bestandsbearbeitung im Massengeschäft (techn. Versicherungen) nein Telefonischer Kundendienst Temporärer Kundendienst in bes. Geschäftsprozessen, Kundenbetreuung ja Vermittler Antrags-, Leistungs- u. Schadenbearbeitung, Beratung zum Teil1 AXA Krankenversicherung AG Heil-/Hilfsmittellieferant Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln ja 1 ggf. mit separater Einwilligung – Seite 12 von 12 – 21005885 (05.20)
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS- GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-mathematisch- statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS- GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.. Stand: Juli 2020
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Telecommunications
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergangen heit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrschein lichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zahlungs verhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische mathematischstatistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGeburts- datum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige ZahlungsstörungenZahlungs- störungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr an geschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungs findung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrschein lichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine – Seite 10 von 11 – 21006836 (01.22) ■ AXA Customer Care GmbH ■ AXA Direktberatung GmbH ■ AXA easy Versicherung AG ■ AXA Konzern AG ■ AXA Krankenversicherung AG ■ AXA Lebensversicherung AG ■ AXA Services & Direct Solutions GmbH ■ AXA Versicherung AG ■ Deutsche Ärzteversicherung AG ■ Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG ■ E.C.A. LEUE GmbH + Co. KG ■ Helmsauer & Preuss GmbH ■ Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung ■ Pro bAV Pensionskasse AG ■ ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ■ winExpertisa Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH Eine aktuelle Version dieser Dienstleisterübersicht ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇-/▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇ erhältlich.
1einsehbar. Name Hinweis: Steht Ihre besondere persönliche Situation den berechtigten Interessen des Unternehmens an einer Beauftragung entgegen, können Sie dieser Beauftragung ggf. widersprechen. Alle Konzerngesellschaften ARA GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Assistance Deutschland GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Customer Care GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung ja AXA Group Operations Germany GmbH Rechenzentrumsbetreiber ja AXA Group Operations SAS Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen nein AXA Konzern AG Antrags-, Vertrags-, Leistungs- und Kontaktdaten Regressbearbeitung, Vermittlerbetreuung ja AXA Logistik & Service GmbH Post-, Antrags-, Vertrags-, Leistungsbearbeitung ja AXA Services & Direct Solutions GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung/Vorgangsbearbeitung ja GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern u. Dienstleistern nein GIE AXA Hosting, Datenselektionen nein unternehmen online GmbH & Co. KG Betrieb online-Anwendungen (Angebots-/Antragsaufnahme) ja AXA Krankenversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) IMB Consult GmbH MD Medicus Holding GmbH Medizinische Gutachten Telefonischer Kundendienst Ausland, Leistungsbearbeitung der ICD Auslands- reisekrankenversicherungen ja1 ja1 MedicalContact AG, ROLAND Assistance GmbH, Sanvartis GmbH Diseasemanagement ja1 ViaMed GmbH Leistungsprüfung ja AXA Lebensversicherung AG (verantwortliche Stelleinkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAXA Bank AG April Deutschland AG SP Consult AG Depotverwaltung für Fondspolicen Bestands- und Leistungsbearbeitung Antrags- und Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung nein ja nein Vorsorge Lebensversicherung AG Antrags-/Leistungsbearbeitung (Zahlungssystem ERGO und Münchner Rück) ja AXA Versicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenversicherung)/ AXA easy Versicherung AG Actineo GmbH April Deutschland AG AXA Assistance Deutschland GmbH Anforderung medizinische Auskünfte, Regressprüfung Bestands- und Leistungsbearbeitung Diseasemanagement, Durchführung KFZ-Versicherungen für Kredit- karteninhaber, Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung für Mietwa- gen-KFZ-Versicherungen, Handwerker- und Dienstleisternetz, Anlage Neuschäden ja1 ja ja1 Inter Partner Assistance S.A. Schutzbriefleistungen nein ROLAND Assistance GmbH Schutzbriefleistungen nein Versicherungsforen medi-part GmbH Leistungsbearbeitung ja1 Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Gegenstand/Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein Aktenlager Lagerung von Akten ja Assisteure Assistanceleistungen zum Teil1 Entsorgungsunternehmen Abfallbeseitigung ja Ermittler Betrugsabwehr ja Gutachter/med. Experten/Berater Antrags-/Leistungs-/Regressprüfung/Beratung zum Teil1 Inkassounternehmen/Auskunfteien Forderungsbearbeitung, Existenznachweis nein IT-Dienstleister Wartung/Betrieb/Entwicklung/Systeme/Anwendungen/Onlineservices ja Lettershops/Druckereien Postsendungen/Newsletter (E-Mail) ja Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein Marktforschungsunternehmen Marktforschung, Kundenzufriedenheitsanalyse nein Rechtsanwaltskanzleien Forderungseinzug ja Rehabilitationsdienst Rehabilitationsmanagement ja Routenplaner Schadenbearbeitung/Terminplanung nein Rückversicherer Monitoring ja Service-Gesellschaften Leistungs- und Bestandsbearbeitung im Massengeschäft (techn. Versicherungen) nein Telefonischer Kundendienst Temporärer Kundendienst in bes. Geschäftsprozessen, Kundenbetreuung ja Vermittler Antrags-, Leistungs- u. Schadenbearbeitung, Beratung zum Teil1 AXA Krankenversicherung AG Heil-/Hilfsmittellieferant Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln ja 1 ggf. mit separater Einwilligung – Seite 11 von 11 – 21006836 (01.22)
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Sources: Versicherungsvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Vergan- genheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrschein- lichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zah- lungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGeburts- datum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige ZahlungsstörungenZah- lungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr ange- schlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einEntscheidungsfin- dung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrschein- lichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.AXA Lebensversicherung AG ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Postanschrift: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ erhältlichSitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. 271 USt.-Ident-Nr. DE 122786679 Vorsitzender des Aufsichtsrats: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Vorstand: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Vorsitzender; ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Zimmermann. ■ AXA Customer Care GmbH ■ AXA Direktberatung GmbH ■ AXA easy Versicherung AG ■ AXA Konzern AG ■ AXA Krankenversicherung AG ■ AXA Lebensversicherung AG ■ AXA Services & Direct Solutions GmbH ■ AXA Versicherung AG ■ Deutsche Ärzteversicherung AG ■ Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG ■ E.C.A. LEUE GmbH + Co. KG ■ Helmsauer & Preuss GmbH ■ Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung ■ Pro bAV Pensionskasse AG ■ ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ■ winExpertisa Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH Eine aktuelle Version dieser Dienstleisterübersicht ist im Internet unter ▇▇▇.
1▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar. Name Hinweis: Steht Ihre besondere persönliche Situation den berechtigten Interessen des Unternehmens an einer Beauftragung entgegen, können Sie dieser Beauftragung ggf. widersprechen. Alle Konzerngesellschaften ARA GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Assistance Deutschland GmbH Telefonischer Kundendienst ja AXA Customer Care GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung ja AXA Group Operations Germany GmbH Rechenzentrumsbetreiber ja AXA Group Operations SAS Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen nein AXA Konzern AG Antrags-, Vertrags-, Leistungs- und Kontaktdaten Regressbearbeitung, Vermittlerbetreuung ja AXA Logistik & Service GmbH Post-, Antrags-, Vertrags-, Leistungsbearbeitung ja AXA Services & Direct Solutions GmbH Telefonischer Kundendienst, Kundenbetreuung/Vorgangsbearbeitung ja GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern u. Dienstleistern nein GIE AXA Hosting, Datenselektionen nein unternehmen online GmbH & Co. KG Betrieb online-Anwendungen (Angebots-/Antragsaufnahme) ja AXA Krankenversicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) IMB Consult GmbH MD Medicus Holding GmbH Medizinische Gutachten Telefonischer Kundendienst Ausland, Leistungsbearbeitung der ICD Auslands- reisekrankenversicherungen ja1 ja1 MedicalContact AG, ROLAND Assistance GmbH, Sanvartis GmbH Diseasemanagement ja1 ViaMed GmbH Leistungsprüfung ja AXA Lebensversicherung AG (verantwortliche Stelleinkl. ZN DBV Deutsche Beamten- versicherung) sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenAXA Bank AG April Deutschland AG SP Consult AG Depotverwaltung für Fondspolicen Bestands- und Leistungsbearbeitung Antrags- und Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung nein ja nein Vorsorge Lebensversicherung AG Antrags-/Leistungsbearbeitung (Zahlungssystem ERGO und Münchner Rück) ja AXA Versicherung AG (inkl. ZN DBV Deutsche Beamtenversicherung)/ AXA easy Versicherung AG Actineo GmbH April Deutschland AG AXA Assistance Deutschland GmbH Anforderung medizinische Auskünfte, Regressprüfung Bestands- und Leistungsbearbeitung Diseasemanagement, Durchführung KFZ-Versicherungen für Kredit- karteninhaber, Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung für Mietwa- gen-KFZ-Versicherungen, Handwerker- und Dienstleisternetz, Anlage Neuschäden ja1 ja ja1 Inter Partner Assistance S.A. Schutzbriefleistungen nein ROLAND Assistance GmbH Schutzbriefleistungen nein Versicherungsforen medi-part GmbH Leistungsbearbeitung ja1 Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Gegenstand/Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein Aktenlager Lagerung von Akten ja Assisteure Assistanceleistungen zum Teil1 Entsorgungsunternehmen Abfallbeseitigung ja Ermittler Betrugsabwehr ja Gutachter/med. Experten/Berater Antrags-/Leistungs-/Regressprüfung/Beratung zum Teil1 Inkassounternehmen/Auskunfteien Forderungsbearbeitung, Existenznachweis nein IT-Dienstleister Wartung/Betrieb/Entwicklung/Systeme/Anwendungen/Onlineservices ja Lettershops/Druckereien Postsendungen/Newsletter (E-Mail) ja Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein Marktforschungsunternehmen Marktforschung, Kundenzufriedenheitsanalyse nein Rechtsanwaltskanzleien Forderungseinzug ja Rehabilitationsdienst Rehabilitationsmanagement ja Routenplaner Schadenbearbeitung/Terminplanung nein Rückversicherer Monitoring ja Service-Gesellschaften Leistungs- und Bestandsbearbeitung im Massengeschäft (techn. Versicherungen) nein Telefonischer Kundendienst Temporärer Kundendienst in bes. Geschäftsprozessen, Kundenbetreuung ja Vermittler Antrags-, Leistungs- u. Schadenbearbeitung, Beratung zum Teil1 AXA Krankenversicherung AG Heil-/Hilfsmittellieferant Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln ja 1 ggf. mit separater Einwilligung
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Sources: Insurance Contract Application
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekom- men werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlichkeits- werte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit Ver- gangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge Zahlungsverhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. GeburtsdatumGe- burtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, bisherige Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisheri- ge Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermö- gensauskunft, KreditnutzungGläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigtGläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die ScoreberechnungInkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren. Die übermittelten Scorewerte unterstützen CRIF Bürgel GmbH selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr an- geschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement eindungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügtver fügt. Dies gilt selbst auch dann, wenn er sich einzig allein auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte der CRIF Bürgel GmbH verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesund- heitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der EU-Datenschutzgrundver- ordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsda- ten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversiche- rung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Ihre Schweigepflichtent- bindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärz- ten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheits- daten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tat- sache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. ViaMed weiter- leiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.zu richten an: DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ oder per Fax an ▇▇▇▇ ▇▇▇ -22750 oder per E-Mail an ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ erhältlich▇. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchfüh- rung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten – durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweignieder- lassung der AXA Lebensversicherung AG selbst (unter 1.
1), – bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG (unter 2.) und – wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3.). Name Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtendaher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
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Sources: Versicherungsvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. Zmax-Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption Beiträge zu einem Kapitalisierungsvertrag können gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 b) EStG bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Kapitalisierungsvertrag
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen Bestim- mungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel Art. 9 DSGVODS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung Beur- teilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus z. B.aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇
1. Name A. Preis- und Kontaktdaten der ICD Leistungsverzeichnis für das ebase Depot (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragtennachfolgend „Investmentdepot“ genannt)
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Profilbildung (Scoring). Die Vor Geschäften mit einem finanziellen Ausfallrisiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte und die Profilbildung mittels sogenannter Scorewerte ergänzt werdenunterstützt die SCHUFA Kredit gebende Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwi- ckeln zu können. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel Art. 15 DSGVO DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, Die Scoreberech- nungen erfolgen auf mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeitenstatistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung Scorebe- rechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige bishe- rige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene personen- bezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten Score- werten berücksichtigt, z. B.: z.B. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener besonders sensible Daten wie nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVOEinstellungen). Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVODS-GVO, also z. z.B. die Einsichtnahme Einsicht- nahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel Art. 15 DSGVODS-GVO, hat keinen Einfluss auf die ScoreberechnungScorewerte. Die übermittelten Scorewerte unterstützen Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die Vertragspartner SCHUFA ihren Vertragspartnern unter- schiedliche branchenspezifische Scoremodelle an, die sogenannten SCHUFA-Branchenscores. Diese repräsentieren in der Regel die Wahr- scheinlichkeit einer Zahlungsstörung innerhalb von 15 Monaten. Bei einzelnen Branchen kann der Zeitraum abweichen, um besser auf Eigen- heiten der branchenüblichen Geschäftsmodelle einzugehen (z.B. Telekommunikation, Baufinanzierung). Scores verändern sich stetig, da sich auch die Informationen, die bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement einSCHUFA über eine Person gespeichert sind, verändern. So kommen neue Informationen hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Informationen selbst im Zeitverlauf (etwa die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), so dass auch ohne neue Informationen Veränderungen auftreten. Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen, sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partnerGeschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – wie zum Beispiel die aus einem Kreditantrag – - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner mit dem FraudPreCheck (FPC) durch Profilbildungen bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte (z. B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel). Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen von Geschäftspartnern der SCHUFA, um diese auf potenzielle Auffälligkeiten hin zu prüfen. In diese Berechnung, die für den jeweiligen Ge- schäftspartner individuell erfolgt, können neben Anfragen der zurückliegenden 90 Tage, die aufgrund von Erkenntnissen der SCHUFA zu bekannten Manipulationsmustern von der angefragten betroffenen Person stammen, auch Anschriftendaten, Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten exis- tiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen. Darüber hinaus können auch die jeweils auf- geführten Anfragezeiten bei der Ermittlung der Auffälligkeit berücksichtigt werden, wobei die SCHUFA davon ausgeht, dass innerhalb von drei Stunden vor dem aufgeführten Anfragezeitpunkt die Antragstellung durch die betroffene Person erfolgte. Unter Einbeziehung dieser Informationen wird sodann ein zehnstelliger Auffälligkeitswert (FPC-Wert) zwischen 0 und 1 ermittelt und an den Geschäftspartner ausgegeben. Dabei gilt: je kleiner der ermittelte FPC-Wert, desto unauffälliger sind die Anfragedaten, je größer der Wert, desto größer die Auffälligkeit. Die Geschäftspartner der SCHUFA können den Wert zur weiteren risikovermindernden Steuerung ihrer Ge- schäftsprozesse einsetzen. Welche Bedeutung ein konkreter FPC-Wert für den jeweiligen Geschäftspartner hat, entscheidet dieser stets selbst anhand der jeweiligen Risikostruktur. Eine erhöhte Auffälligkeit kann z. B. dazu führen, dass der Geschäftspartner risikobehaftete Zahlungs- arten wie den Rechnungskauf nicht anbietet, sie ist jedenfalls jedoch allein kein hinreichender Grund Grund, einen Vertragsabschluss Antrag abzulehnen. Die Geschäftspartner setzen neben dem FPC-Wert auch eigene Verfahren zur Betrugsprävention ein, die häufig miteinander kombiniert werden. Da sich ein Geschäftsvorgang im Distanzhandel bis beispielsweise zur Auslieferung der bestellten Ware über mehrere Schritte hinziehen kann, kann der Geschäftspartner bis zum Abschluss des Geschäftsvorgangs neu bekannt gewordene Informationen über Auffälligkeiten in Form aktualisierter FPC-Werte abrufen. Die von den Geschäftspartnern zum Zwecke der Betrugsprävention übermittelten Anfragedaten werden bei der SCHUFA taggenau 12 Monate gespeichert und auf der Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ausgewiesen. Ferner werden die personenbezogenen Daten ausgewiesen, die zur Verarbeitung in diesem Verfahren aktuell bei der SCHUFA gespeichert sind. Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung und das Bonitäts- scoring durch die SCHUFA hat das FPC-Verfahren nicht. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werdenund mittels sogenannter Wahrscheinlich- keitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abzuwickeln. Beim Scoring Hierbei wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte der Wahrscheinlichkeitswerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich CRIF Bürgel GmbH primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel gemäß Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSGZudem finden Anschriftendaten Verwendung. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge ein ähnliches Zahlungs- verhalten aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »„logistische Regression« “ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem Langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten Daten werden bei der SCHUFA CRIF Bürgel GmbH zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften)Geschlecht, Warenkorbwert, Anschriftendaten und Wohndauer, bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahröffentliche Negativ- merkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, KreditnutzungGläubiger- befriedigung ausgeschlossen, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigtGläubigerbefriedigung nicht nach- gewiesen, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung Inkassoverfahren und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇Inkassoüberwachungsverfahren.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Sources: Abrechnungsvereinbarung