Personen Musterklauseln

Personen. Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
Personen. Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmer muss –soweit für das jeweilige Betriebsgelände erforderlich - im Besitz eines für dieses Betriebsgelände gültigen Werksausweises und/oder Passierscheines mit Ausweiskarte sein, der offen zu tragen und der bei jedem Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes unaufgefordert vorzuzeigen ist. Der Auftragnehmer hat daher rechtzeitig vor Arbeitsantritt Werksausweise bei DAW zu beantragen. Hierzu ist der Vordruck „Anforderung von Werksausweisen für Fremdfirmen“ (Anlage 4) vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Mitarbeiter erhalten den Werksausweis nur nach Vorlage ihres gültigen Personalausweises. Auf Betriebsgeländen ohne Ausweispflicht hat sich der Auftragnehmer vor jedem Betreten beim Pförtner des Betriebsgeländes anzumelden.
Personen. Data Controller Data Processor DPO und Kontaktangaben (falls vorhanden)*
Personen. Mitversichert sind alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Ihre volljährigen Kinder sind auch an anderen Orten mitversichert, wenn sie sich in Ausübung des Wehr- oder Zivildienstes, in der Ausbildung oder im Studium befinden. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf in Ihrem Haus beschäftigte Personen, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Dritte schädigen. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Personen. (7) Linux Betriebssytem, Webserver Tomcat, MySQL Datenbank
Personen a) Der Empfänger des Schreibens ist Xxxxxxxx oder nimmt wie ein solcher am Geschäftsleben teil.
Personen. Es können aber auch nachvollziehbare Oberbegriffe gebildet und ver- wendet werden (bspw. Adressdaten usw.)]
Personen. Nutzungsberechtigte Personen sind die im Vertrag eingetragenen Personen. Alle Benutzer des Platzes (auch Besucher) sind zu melden. Das Nichtmelden von Besuchern verletzt den Vertrag und zieht die fristlose Kündigung nach sich.
Personen ansprüche gegen andere Personen als den Versiche- 27.2Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungs- 28.Abtretungsverbot 29.Anzeigen, W illenserklärungen, Anschriftenänderung rungsnehm er selbst,sind alle für ihn geltenden Bestim -vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehm er m ungen auf die M itversicherten entsprechend xxxxxxxx-x.Xx ist neben den M itversicherten für die Erfüllung der den.Die Bestimm ungen über die Vorsorgeversicherung O bliegenheiten verantw ortlich. (Ziff.4.) gelten nicht,w enn das neue Risiko nur in der Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigenabgetreten noch verpfändet werden.Eine Abtretung an Feststellung ohne Zustimm ung des Versicherers wederden geschädigten Dritten ist zulässig. 29.1Alle für den Versicherer bestimm ten Anzeigen undschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer be- Erklärungen sollen an die Hauptverw altung des Versichkea-nnte Anschrift.Die Erklärung gilt drei Tage nach der rers oder an die im Versicherungsschein oder in dessenAbsendung des Briefes als zugegangen.Dies gilt ent- Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstellesprechend für den Fall einer Namensänderung des Versi- gerichtet werden. cherungsnehm ers. 29.2Hat der Versicherungsnehm er eine Änderung seine2r9.3Hat der Versicherungsnehm er die Versicherung für Anschrift dem Versicherer nicht m itgeteilt,genügt fürseinen Gewerbebetrieb abgeschlossen,finden beieiner eine W illenserklärung,die dem Versicherungsnehm er Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestim - 30.Verjährung 30.1Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-30.2Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei jähren in drei Jahren.Die Fristberechnung richtet sichdem Versicherer angem eldet worden,ist die Verjährung nach den allgem einen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 31.Zuständiges Gericht 31.1Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemm t,zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruch- steller in Textform zugeht. cherungsnehm er eine juristische Person,bestimm t sich den Versicherer bestimm t sich die gerichtliche Zuständdiags-zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für denNiederlassung des Versicherungsnehm ers.Das gleiche Versicherungsvertrag zuständigen Xxxxxxxxxxxxx.Xxx dgeirlt,w enn der Versicherungsnehm er eine O ffene Han- Versicherungsnehm er eine natürliche Person,ist auch daeslsgesellschaft,Komm anditgesellschaft,Gesellsch...
Personen. Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.