Personal. Das Entgelt für das von A1 bei Leistungserbringung einzusetzende Personal richtet sich nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von A1. Die derzeit gültigen allgemeinen Verrechnungssätze von A1 sind als Beilage A zu diesem Anhang angeschlossen. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitsstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet. A1 gibt Änderungen ihrer Verrechnungssätze dem Etherlinkvertragspartner einen Monat vor Inkrafttreten bekannt. Die angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde verrechnet.
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Sources: Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement