OFFENE ANGEBOTE Musterklauseln

OFFENE ANGEBOTE. Das Kernangebot des Treffs sind die Offenen Angebote. Es bedarf keiner Voranmeldung und die Kinder und Jugendlichen können selbst entscheiden, wann sie kommen und gehen. Es gibt keine Vorbedingungen für die Nutzung und die Angebote sind kostenfrei. Offen sind die Angebote auch in ihren Inhalten. Der Kinder- & Jugendtreff bietet für Kinder Offene Spielnachmittage und einen Offenen Spielplatztreff im Stadtteil an. Spielen als sich selbst genügende Beschäftigung mit sich und anderen eignet sich zum Einüben von Fertigkeiten, als Ausdrucksmöglichkeit und schafft Spaß und Freude. Durch das Anbieten und Schaffen von Spielmöglichkeiten werden die Besucher*innen dazu angeregt. Kinder, die sich miteinander freuen, gemeinsam lachen, sich bewegen oder genießen können, erfahren ein bejahendes und zuversichtliches Lebensgefühl, mit dem sie ihren Alltag befriedigend erleben. Mit dem Offenen Spielplatztreff kommen die Angebote in die Lebenswelt der Kinder. Im Jugendbereich gibt es jeweils einen Offenen Treff für Teenys (10 bis 14 Jahre) und für Jugendliche (12 - max. 27 Jahre). Diese bieten Gleichaltrigen einen Ort der Begegnung und Kommunikation, an dem soziales Lernen stattfindet und soziale Beziehungen geknüpft werden. Den jungen Menschen werden Räume geboten, in denen sie sich jenseits der „Elternwelt“ treffen und aufhalten können. Zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt können Jugendliche im Thekendienst Aufgaben im Offenen Treff übernehmen und dadurch ihre Rechen- und Organisationskompetenzen ausbauen sowie Qualitäten wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortung einüben. Um den teils unterschiedlichen Themen und Bedürfnissen gerecht zu werden und um Schutzraum für die Besprechung persönlicher Themen anzubieten, gibt es für die verschiedenen Altersgruppen zusätzlich spezifische Mädchen*- und Jungen*-Treffs. Innerhalb der Offenen Angebote kommt besonders die Beziehungsarbeit zum Tragen. Die Fachkräfte stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung und informieren sich über Belange und Themen der Kinder und Jugendlichen. Bei Fragen, Anliegen oder Sorgen gehen sie mit den jungen Menschen ins Gespräch. Bei Konflikten übernehmen sie schlichtende und moderierende Funktion. Im Auseinandersetzungsprozess mit Werten und Normen bieten sich die Mitarbeitenden als Gesprächspartner*innen für Diskurse mit den Kindern und Jugendlichen an. Die Fachkräfte geben Orientierung und Impulse zur Lebensgestaltung und unterstützen bei der alltäglichen Lebensbewältigung.
OFFENE ANGEBOTE. Angebote im Rahmen der Freizeitnutzung des Gruppenraums als Stätte der Kommunikation an der Schule in Verbindung mit eigenen Angeboten (im kleinen Maßstab zu betrachten) • Mitwirkung an Projekten (Schulfest, Veranstaltungen, Projekttage) der Schule • Unterstützung der Schülermitwirkung

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  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.