Nässeschäden Musterklauseln

Nässeschäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Nässeschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
Nässeschäden. Ein Nässeschaden entsteht an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
Nässeschäden. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei- zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. Versichert sind auch Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch Witterungsniederschläge entstehen, welche bestimmungswidrig in- nerhalb des Gebäudes aus Regenfallrohren austreten und unmittelbar in das Gebäude eindringen.
Nässeschäden. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austre- tendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
Nässeschäden. 5. Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
Nässeschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, auch aus Fußbodenheizung Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, ortsfesten Wasserlöschanlagen (Wasserlöschanlagen-Leckage; siehe Ziff. 4.4.3), Wasserbetten, Terrarien oder Aquarien.
Nässeschäden. In Erweiterung von § 4 Nr. 3 steht Wasser, das aus den gemäß Nr. 1 versicherten Rohren oder der Zisterne selbst austritt. Leitungswasser gleich.
Nässeschäden. 3.4.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder be- schädigt werden oder abhandenkommen.