Nutzung des Mietfahrzeuges Musterklauseln

Nutzung des Mietfahrzeuges. 1. Das Kraftfahrzeug darf nur vom Mieter/den Mietern selbst und den im Mietvertrag angegebenen Personen sowie den bei dem Mieter/den Mietern angestellten Berufskraftfahrern in dessen/deren Auftrag geführt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der/die Mieter hat/ haben das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sollte, entgegen diesem Vertrag, ein Nichtberechtigter das Fahrzeug führen, so hafte/t/n der/die Mieter auch für diesen Fahrzeugführer.
Nutzung des Mietfahrzeuges. 1. Das Kfz darf nur vom Mieter, dessen angestellten Berufsfahrern oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Nutzung durch Dritte bedarf stets gesonderter, schriftlicher Vereinbarung im Vertrag. Voraussetzung ist in allen Fällen der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten.
Nutzung des Mietfahrzeuges a) Der Mieter und jeder Fahrer eines Terstappen-Fahrzeuges muss mindestens 21 Jahre alt sein. Bei Anmietungen von Fahrzeugen aus den folgenden Vermietgruppen beträgt das Mindestalter 25 Jahre: L***, X*** (außer XCMR) und Z***. Ausnahmen sind möglich bei Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung durch Firmenkunden, die bereits per Abkommen mit dem Vermieter verbunden sind.Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist. Generell akzeptiert werden Führerscheine aus folgenden EU Mitgliedsstaaten:Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweden, Polen, Österreich, Dänemark, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Litauen, Zypern, Lettland, Estland und Malta, sowie der Schweiz (inkl. Lichtenstein), Kroatien und Norwegen.Für die Anmietung von Fahrzeugen aus einer der folgenden Vermietgruppen ist eine Gültigkeitsdauer des Führerscheins von mindestens 3 Jahren Voraussetzung: L***, X*** (außer XCMR) und Z***. Im Bereich Transporter/LKW ist eine Anmietung nur dann möglich, wenn es sich nicht mehr um einen Führerschein auf Probe handelt. Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den zuvor dargestellten Anforderungen entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Dokument akzeptiert. Führerscheine aus Nicht EU-Staaten (ausgenommen die Schweiz) können nur dann akzeptiert werden, wenn: im Pass kein Visum eingetragen ist, der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monat in Europa ist. Ist er länger als 6 Monat in Europa muss er einen EU-Führerschein vorlegen. der Mieter ein Mitglied, der in Europa stationierten US – Streitkräfte ist. Das gilt auch für dessen Angehörige. Eine bloße Führerscheinverlusterklärung wird nicht akzeptiert. Zuverlässig ist im Notfall eine amtliche Bestätigung, dass der Führerschein nicht entzogen wurde, sondern nur verloren ist. Diese Bescheinigung muss über die gesamte Mietdauer gültig sein.Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, wird pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr berechnet (Nicht bei beauftragten Firmenfahrern). Bitte beachten Sie, dass jeder i...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.