Nichtzahlung Musterklauseln

Nichtzahlung. Eine Nichtzahlung der Prämie kann schwerwiegende Folgen für Sie haben. Sie kann für Sie den Entzug unseres Versicherungsschutzes bedeuten oder zur Kündigung Ihres Vertrages führen. Sie können uns gegenüber für alle Kosten haftbar gemacht werden, die uns durch die Beitreibung dieser Prämie entstehen. Wir senden Ihnen eine Mahnung per Einschreiben, in der wir eine pauschale Entschädigung in Höhe des Zweieinhalbfachen des an diesem Tag gültigen Tarifs für die Einschreiben von bpost verlangen.
Nichtzahlung. Wenn der Endbenutzer den Preis von TRIOS Care nicht vollständig und fristgerecht bezahlt, ist 3Shape berechtigt, TRIOS Care, einschließlich der Lizenz für die TRIOS Care-Software, durch direkte und schriftliche Mitteilung von mindestens vierzehn (14) Tagen zu kündigen. Die Reaktivierung der Lizenz für die TRIOS-Software erfordert die vollständige Zahlung des fälligen Betrags von TRIOS Care und es kann eine zusätzliche Reaktivierungsgebühr anfallen.
Nichtzahlung. Erfolgt der unwiderrufliche Zahlungseingang nicht spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung bzw. in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn, sind wir bis zum Veranstaltungstag berechtigt, anderweitig über die Standfläche zu verfügen; wir behalten aber unseren Zahlungsanspruch. Sie werden von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei, soweit ein neuer Aussteller ggf. auch neu oder anders vereinbarte Gebühren und Kosten bezahlt hat. Dabei gilt erst dann ein neuer Aussteller als Ersatz, wenn dieser Aussteller entweder ausschließlich durch Ihr Zutun neuer Aussteller geworden ist oder wenn alle anderen von vornherein freien Standplätze bereits belegt sind, und ein neuer Aussteller somit auf Ihren Platz überhaupt nachrücken kann. Werden nach den Zulassungen von Ihnen und anderen Ausstellern als nur Ihre Standfläche frei, gilt für die Nachbelegung von neuen Ausstellern das Prioritäts- prinzip (d.h. wenn Aussteller A ausfällt und damit dessen Fläche A frei wird, wird zunächst ein Nachrücker für diese Fläche A bestimmt usw.). Wir sind nicht verpflichtet, uns um einen neuen Aussteller zu bemühen. Die Regelungen zur Stornierung haben Vorrang, wenn diese kostentechnisch günstiger für Sie ausfallen.
Nichtzahlung. Die Nichtzahlung des Reisepreises innerhalb der vertrag- lichen Fristen und das Nichterscheinen bei der Abreise stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar, und es gelten die oben genannten Standard-Stornogebühren.
Nichtzahlung. Xxxxx das Hauptmitglied die Prämien nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach ihrem Fälligkeitsdatum in voller Höhe bezahlt, kann der Versicherungsschutz 30 (dreißig) Tage nach Versand einer entsprechenden förm- lichen Mitteilung per Einschreiben durch den Versicherer oder den Vertragsverwalter an das Hauptmitglied wider- rufen werden. Xxxxx das Hauptmitglied die rückständi- ge Zahlung innerhalb dieser Frist geleistet hat, ist die Widerrufsanzeige nicht mehr wirksam.
Nichtzahlung. Sollte ein Clearing-Mitglied seine Zahlungsverpflichtungen aus einer oder mehreren FX Hedging-Transaktion(en) nicht erfüllen, finden die Bestimmungen in Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 7.2.1 der Clearing-Bedingungen keine Anwendung. Stattdessen ist das Clearing-Mitglied zur Zahlung einer FX-Swap-Linien-Vertragsstrafe an die Eurex Clearing AG verpflichtet, mit der Maßgabe, dass die FX-Swap-Linien- Vertragsstrafe nur einmal in Bezug auf die gleiche FX Hedging-Transaktion zu zahlen ist. Die FX-Swap-Linien-Vertragsstrafe findet unabhängig davon Anwendung, ob der Eurex Clearing AG ein tatsächlicher Schaden entsteht. Das Recht der Eurex Clearing AG auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt. Der Betrag der FX-Swap-Linien- Vertragsstrafe – wie von der Eurex Clearing AG festgelegt – entspricht dem Gegenwert in der betreffenden Clearingwährung von 40 Basispunkten der aus dem betreffenden Leg der betreffenden FX Hedging-Transaktion fälligen Zahlung, wobei ein Mindestbetrag von EUR 2.500,00, CHF 3.000,00 bzw. GBP 2.000,00 und ein Höchstbetrag von EUR 10.000.000,00, CHF 12.000.000,00 bzw. GBP 8.000.000,00 gilt. Der Betrag der FX- Swap-Linien-Vertragsstrafe kann gemäß dem in Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 17.2 der Clearing-Bedingungen beschriebenen Verfahren geändert werden.
Nichtzahlung x. Xxxxxxxx Zusammenarbeit beider Seiten
Nichtzahlung. Im Falle von Nichtzahlung wird der Versicherungsnehmer schriftlich und auf seine Kosten gemahnt, die Prämie innerhalb vierzehn Tagen zu entrichten. Bleibt die Zahlungsaufforderung erfolglos, kündigt die TSM umgehend den Versicherungsvertrag.
Nichtzahlung. Der Händler ermächtigt Comercia Global Payments unwiderruflich, den Betrag einer überfälligen, ordentlichen oder vorzeitigen, nicht erfüllten Verbindlichkeit, die er Comercia Global Payments im Rahmen des vorliegenden Vertrages als Hauptschuldner oder Bürge schuldet, mit den Guthaben zu seinen Gunsten auf dem Abstimmkonto oder mit den Rechten zu verrechnen, die er gegenüber der CaixaBank aufgrund eines Forderungs- oder Terminkontos hat, dessen alleiniger Inhaber er allein oder gemeinsam mit anderen Personen ist. Bei gemeinschaftlichem oder gesamtschuldnerischem Eigentum kann sich die Entschädigung gemäß den Bestimmungen des Artikels 1143 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf den gesamten Saldo des Xxxxxx erstrecken. Ebenso ermächtigt der Händler Comercia Global Payments unwiderruflich, genannten Betrag von dem bei der CaixaBank eröffneten Konto abzubuchen, das gegebenenfalls in den besonderen Bedingungen mit dem vorliegenden Vertrag verbunden ist, oder von einem bei der CaixaBank eröffneten Konto, dessen Inhaber er ist. In solchen Fällen verpflichtet sich der Händler, alle Reklamationen oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit solchen Gebühren entstehen könnten, gegen Comercia Global Payments zu richten und CaixaBank aus solchen Streitigkeiten herauszuhalten. Darüber hinaus verzichtet der Händler auf sein Recht, von der CaixaBank eine Erstattung der Lastschriften zu verlangen, die Comercia Global Payments zu Lasten des vorgenannten Xxxxxx einzieht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.