Common use of Named User“ Clause in Contracts

Named User“. 2.1.1 Dem Anwender wird durch diese Vereinbarung das Recht eingeräumt, bestimmten natürlichen Personen Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl von Named Usern zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom Endkunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endgeräte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung durch Sage: • in der Software durch die Eintragung des Named Users in der Benutzerverwaltung und die Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder • durch die Mitteilung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung an Sage; oder • durch die Aufzeichnung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder • gemäß der von Sage in der Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise 2.1.2 Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzusehen und zu überprüfen. 2.1.3 Die Named User dürfen die Software auf einer beliebigen Anzahl an Endgeräten (PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere natürlicher Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. 2.1.4 Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Named User dauerhaft und auf unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgibt und durch einen neuen Named User ersetzt. 2.1.5 Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren.

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Sources: Software License Agreement

Named User“. 2.1.1 Dem Anwender wird durch diese Vereinbarung das Recht eingeräumt, bestimmten natürlichen Personen Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl von Named Usern zuzuweisen zu-zuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom Endkunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endgeräte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung durch Sage: • in der Software durch die Eintragung des Named Users in der Benutzerverwaltung und die Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder • durch die Mitteilung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung an Sage; oder • durch die Aufzeichnung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder • gemäß der von Sage in der Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise 2.1.2 . Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzusehen und zu überprüfen. 2.1.3 . Die Named User dürfen die Software auf einer beliebigen Anzahl an Endgeräten (PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere natürlicher Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. 2.1.4 . Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Named User dauerhaft und auf unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten ZuweisungZuweisung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist - siehe Ziffer 9) aufgibt und durch einen neuen Named User ersetzt. 2.1.5 . Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren. 2.1.2 Dem Anwender kann das Recht eingeräumt werden, Nutzungsrechte bestimmten Geräten (z.B. PC, Server, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, die von einer unbeschränkten Anzahl an natürlichen Personen genutzt werden dürfen („Device-CAL“). Die Definition von Gerät und weitere Nutzungsbedingungen werden individuell pro Fall im Einzelvertrag, bzw. Bestellung, festgelegt. 2.1.3 Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von Sage entwickelten Client-Software erlaubt. Ein Named User kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software von Sage und weitere Dritt-Software-Produkte verwenden, mittels derer der Named User die lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der lizenzierten Software durch den Named User darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Named User ohne die Dritt-Software-Produkt nicht übersteigen, insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nutzung der Software von Sage. Die gesetzlichen Rechte oder von Sage gesondert eingeräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz von Sage. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen besteht nicht. 2.1.4 Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizenzierungs-matrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist.

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Named User“. 2.1.1 Dem Anwender wird durch diese Vereinbarung das Recht eingeräumt, bestimmten natürlichen Personen Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl von Named Usern zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom Endkunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endgeräte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung durch Sage: • in der Software durch die Eintragung des Named Users in der Benutzerverwaltung und die Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder • durch die Mitteilung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung an Sage; oder • durch die Aufzeichnung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder • gemäß der von Sage in der Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. 2.1.2 Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzusehen und zu überprüfen. 2.1.3 Die Named User dürfen die Software auf einer beliebigen Anzahl an Endgeräten (PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere natürlicher Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. 2.1.4 Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Named User dauerhaft und auf unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgibt und durch einen neuen Named User ersetzt. 2.1.5 Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren.

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