Common use of Mobbing Clause in Contracts

Mobbing. Mobbing ist dann gegeben wenn: • Systematische Schikanen und Intrigen von einer oder mehreren Personen gegen ei- ne einzelne Person oder einer kleinen Gruppe unabhängig von der jeweiligen Be- triebshierarchie gerichtet sind, • diese über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden, • die Angriffe feindselig sind und gegen Selbstwert und Selbstverständnis der Person gehen und • ein Machtgefälle besteht, d.h. Betroffene keine Möglichkeit haben, die „Spielregeln“ mitzubestimmen. Das besondere besteht in der Personifizierung eines in der Regel strukturell bedingten Konflikts: „Du bist das Problem. Bist du weg, dann ist das Problem gelöst.“ Forschungsergebnisse zeigen, dass jede und jeder in die Situation des Opfers geraten kann. Nach neuesten Untersuchungen auf europäischer Ebene ist zu befürchten, dass etwa 8% der arbeitenden Bevölkerung von Mobbing betroffen sind. Betriebliche Ursachen für Mobbing können sein: • Konflikthafte oder undurchschaubare betriebliche Spielregeln, • schlechte Auswahl, fehlende Ressourcen oder problematisches Verhalten von Füh- rungskräften, • Mängel in der Arbeitsorganisation, • hoher Arbeitsdruck, • ungenügende Arbeitsmittel, • soziale Dichte (Raumnot, Raucher – Nichtraucher etc.), • dauerhafte Frustration durch als ungerecht empfundene Gratifikationssysteme (glei- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ für ungleiche Arbeitsleistung, fehlende Aufstiegsmöglichkeiten etc.). Mobbing äußert sich beispielsweise durch • Angriffe auf das soziale und fachliche Ansehen: Gerüchte verbreiten, des Diebstahls oder der Lüge bezichtigen, vor Kollegen, Führungskräften, ▇▇▇▇▇▇, Pa- tienten oder anderen demütigen, unkollegiales Verhalten unterstellen, die Arbeit schlecht machen... • Angriffe auf die sozialen Beziehungen bzw. die Möglichkeit sich mitzutei- len: Räumliche oder soziale Isolierung, Kontaktverweigerung, Kontaktverbot, An- schreien, ständig unterbrechen ... • Angriffe auf persönliche Merkmale: Erscheinungsbild, Behinderungen, Verhal- tensweisen, Herkunft, Werte und Überzeugungen, Vorlieben kritisieren, lächerlich machen. • Angriffe auf die Arbeit: Arbeit über bzw. unter dem Können zuteilen, Arbeit entziehen, sinnlose Aufgaben zuweisen, Informationen vorenthalten, notwendige Arbeitsmittel, wie PC, Telefon, Werkzeuge, entziehen bzw. nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen, Arbeitsergebnisse ungerecht bewerten, Arbeitser- gebnisse vernichten... • Angriffe auf das Sicherheitsgefühl: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Beschatten, Te- lefonterror, Schlüsseldiebstahl, Androhen von körperlichen Angriffen, unqualifizier- tes Drohen mit Abmahnung oder Entlassung... • Angriffe auf die psychische Gesundheit: Unterstellen von Überempfindlichkeit, von Wahrnehmungsverzerrungen, verrücktem Verhalten... • Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit: Zwang zu gesundheitsschädli- chen Arbeiten, Schutzvorrichtungen lösen, Allergiker mit Reizstoffen in Berührung bringen, Säure in Trinkflaschen füllen, Glasscherben in Schuhe legen..... Mobbing wird von Betroffenen wie Krieg, Vergewaltigung oder Geiselnahme empfunden und produziert entsprechende Symptome (posttraumatisches Belastungssyndrom, dau- erhafte Ängste, Depressionen etc.). In einen solchen Prozess zu geraten, bedeutet für manche, wirtschaftlich, gesundheitlich und sozial ruiniert zurückzubleiben. Entstandene gesundheitliche und psychische Schäden sind zum Teil nicht therapierbar. Man schätzt, dass sich ca. 20% der Betroffenen das Leben nehmen. • Starken Reibungsverlusten in der Arbeitsorganisation und im Betriebsablauf, • Verschlechterung des Betriebsklimas, • Erhöhung von Fehlzeiten, • geringerer Sorgfalt im Umgang mit Arbeitsmitteln, • Qualitäts- und Leistungsproblemen, • reduzierte Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, • innere Kündigung, • tatsächliche Kündigung, • erhöhten Personalkosten. Ausmaß und Kosten1: • Etwa 2,5 bis 5% der Beschäftigten sind aktuell von Mobbing betroffen. Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds aus dem Jahr 2002. • Jeder Fall kostet € 15.000 bis € 50.000 durch Fehlzeiten, Arbeitszeit für (vergebli- che) Problemlösungen, Kündigung, Ersatzbeschaffung- und Einarbeitung von Perso- nal, Qualitätsprobleme und Leistungsausgleiche. Hinzu kommen die medizinischen Rehabilitationskosten der Betroffenen durch die Sozialversicherungen. Nach einer Studie des TÜV Rheinland liegen die betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten bei ca. 15 Milliarden € pro Jahr. • Nicht zu beziffern ist der Verlust an Kreativität und Innovationsbereitschaft.

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Sources: Dienstvereinbarung

Mobbing. Als Mobbing ist dann gegeben wenn: • Systematische Schikanen und Intrigen von bezeichnet die systematische Quälerei des Einzelnen mit dem Ziel, ihn in einer Gruppe verächtlich zu machen und/oder mehreren Personen gegen ei- ne einzelne Person oder einer kleinen aus der Gruppe unabhängig von der jeweiligen Be- triebshierarchie gerichtet sind, • diese über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden, • die Angriffe feindselig sind und gegen Selbstwert und Selbstverständnis der Person gehen und • ein Machtgefälle besteht, d.h. Betroffene keine Möglichkeit haben, die „Spielregeln“ mitzubestimmen. Das besondere besteht in der Personifizierung eines in der Regel strukturell bedingten Konflikts: „Du bist das Problem. Bist du weg, dann ist das Problem gelöst.“ Forschungsergebnisse zeigen, dass jede und jeder in die Situation des Opfers geraten kann. Nach neuesten Untersuchungen auf europäischer Ebene ist zu befürchten, dass etwa 8% der arbeitenden Bevölkerung von Mobbing betroffen sind. Betriebliche Ursachen für Mobbing können sein: • Konflikthafte oder undurchschaubare betriebliche Spielregeln, • schlechte Auswahl, fehlende Ressourcen oder problematisches Verhalten von Füh- rungskräften, • Mängel in der Arbeitsorganisation, • hoher Arbeitsdruck, • ungenügende Arbeitsmittel, • soziale Dichte (Raumnot, Raucher – Nichtraucher etc.), • dauerhafte Frustration durch als ungerecht empfundene Gratifikationssysteme (glei- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ für ungleiche Arbeitsleistung, fehlende Aufstiegsmöglichkeiten etc.)hinauszudrängen. Mobbing äußert sich beispielsweise durch • Angriffe auf das soziale und fachliche Ansehenhat viele Gesichter: Gerüchte verbreiten, des Diebstahls oder der Lüge bezichtigen, vor Kollegen, Führungskräften, Verbreitung falscher ▇▇▇▇▇▇, Pa- tienten oder anderen demütigen, unkollegiales Verhalten unterstellen, die Arbeit schlecht machen... • Angriffe auf die sozialen Beziehungen bzw. die Möglichkeit sich mitzutei- len: Räumliche oder soziale Isolierung, Kontaktverweigerung, Kontaktverbot, An- schreien, ständig unterbrechen ... • Angriffe auf persönliche Merkmale: Erscheinungsbild, Behinderungen, Verhal- tensweisen, Herkunft, Werte und Überzeugungen, Vorlieben kritisieren, lächerlich machen. • Angriffe auf die Arbeit: Arbeit über bzw. unter dem Können zuteilen, Arbeit entziehen, sinnlose Aufgaben zuweisen, Informationen vorenthalten, notwendige Arbeitsmittel, wie PC, Telefon, Werkzeuge, entziehen bzw. nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen, Arbeitsergebnisse ungerecht bewerten, Arbeitser- gebnisse vernichten... • Angriffe auf das Sicherheitsgefühl: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇, BeschattenZuweisung sinnloser Aufgaben, Te- lefonterrorsoziale Isolation, Schlüsseldiebstahlständige Kritik an der Arbeit oder der Person usw. Mobbing stellt eine schwerwiegende Störung des Betriebsfriedens und da- mit ein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar, Androhen von körperlichen Angriffendas den Betrieb immens schädigt. Und Mobbing kann sogar als Körperverletzung, unqualifizier- tes Drohen mit Abmahnung oder Entlassung... • Angriffe auf Beleidigung, üble Nachrede usw. strafbar sein. Der Betroffene kann vom Arbeitgeber verlangen, dass das rechtswidrige Verhalten abgestellt wird. Der Arbeitgeber macht sich u.U. auch schadensersatzpflichtig. Mobbing rechtfertigt daher arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die psychische Gesundheit: Unterstellen von ÜberempfindlichkeitStörer bis zur (fristlosen) Kündigung. Typisch für Mobbing ist, von Wahrnehmungsverzerrungendass die Gruppe den Einzelnen als "Schuldigen" kennzeichnet und ihn über wechselseitige Schuldzuweisungen am Mobbing beteiligt. Gerade weil Mobbing-Strukturen die Verantwortlichkeiten verwi- schen, verrücktem Verhalten... • Angriffe auf ist ein gezieltes Vorgehen gegen die körperliche Unversehrtheit: Zwang Täter schwer möglich. Der Arbeitgeber und der Betroffene stehen vor dem Problem, den Mob- bing-Vorwurf im Sinne einer schuldhaften Vertragsverletzung nachweisen zu gesundheitsschädli- chen Arbeitenmüssen. Viele Arbeitgeber entlassen den Betroffenen, Schutzvorrichtungen lösenweil er eindeutig zu identifi- zieren ist. Auf diese Weise hoffen die Arbeitgeber, Allergiker mit Reizstoffen in Berührung bringen, Säure in Trinkflaschen füllen, Glasscherben in Schuhe legen..... Mobbing wird von Betroffenen wie Krieg, Vergewaltigung oder Geiselnahme empfunden und produziert entsprechende Symptome (posttraumatisches Belastungssyndrom, dau- erhafte Ängste, Depressionen etc.)das Betriebsklima zu schützen. In Wahrheit schaffen sie einen solchen Prozess zu geratenmehrfachen Schaden: Die Kündi- gung des Betroffenen ist unwirksam, bedeutet für manche, wirtschaftlich, gesundheitlich und sozial ruiniert zurückzubleibenweil es keinen Grund zur Entlassung gibt. Entstandene gesundheitliche und psychische Schäden sind zum Teil nicht therapierbar. Man schätzt, dass sich ca. 20% Und die Ursache der Betroffenen das Leben nehmen. • Starken Reibungsverlusten in der Arbeitsorganisation und Störung bleibt im BetriebsablaufBetrieb. Hier hilft nur eine fachkundig angeleitete Beweissicherung, • Verschlechterung des Betriebsklimasdie durch in- nerbetriebliche Abwehrmaßnahmen flankiert wird. Der Arbeitgeber ist we- gen seiner Fürsorgepflicht gehalten, • Erhöhung von Fehlzeiten, • geringerer Sorgfalt im Umgang mit Arbeitsmitteln, • Qualitäts- und Leistungsproblemen, • reduzierte Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, • innere Kündigung, • tatsächliche Kündigung, • erhöhten Personalkosten. Ausmaß und Kosten1: • Etwa 2,5 bis 5% der Beschäftigten sind aktuell von Mobbing betroffen. Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds aus dem Jahr 2002. • Jeder Fall kostet € 15.000 bis € 50.000 durch Fehlzeiten, Arbeitszeit für (vergebli- che) Problemlösungen, Kündigung, Ersatzbeschaffung- und Einarbeitung von Perso- nal, Qualitätsprobleme und Leistungsausgleiche. Hinzu kommen die medizinischen Rehabilitationskosten der Betroffenen durch die Sozialversicherungen. Nach einer Studie des TÜV Rheinland liegen die betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten bei ca. 15 Milliarden € pro Jahr. • Nicht zu beziffern ist der Verlust an Kreativität und Innovationsbereitschaftsolche Maßnahmen durchzuführen.

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Sources: Arbeitsvertragsrecht