Miete. 14.1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen. 14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters. 14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren. 14.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Besteller verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die in unserem Haus entstehenden Kosten an den Besteller weiterzuberechnen. Die Kosten werden mit pauschal 2% des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen. 14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann. 14.7. Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden. 14.8. Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen 14.9. Ist der Besteller aus Gründen die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiert, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen: Mitteilung weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 % Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % Mitteilung im übrigen: 30 % der jeweils vereinbarten Bruttomietpreise. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet. 14.10. Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen. 14.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. ▇▇▇▇▇▇ wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen. 14.12. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren. Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für ▇▇▇▇▇▇, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten. 14.13. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Wir behalten uns hierbei eine 2- wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück gegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommen wir wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben, so hat uns der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten. 14.14. Unternimmt der Besteller an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.´
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 14.1Bei der Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte(ohne Betriebs- bzw. Heizkostenvorauszahlungen, Stell- plätzmieten, Nebenleistungen etc.) vom Mieter. - Bei der Anmietung von Gewerberäumen (auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüg- lich MwSt. vom Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen) Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollte der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen. Wir behalten haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht vor, eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen PreislistenKäufer, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters.
14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
14.4. Soweit nichts anderes vereinbart istwurde. Wird ein durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Ver- tragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich der für den vorab geschlossenen Mietvertrag schon ge- zahlten Courtage, nach zu zahlen. Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektroni- scher Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessen- ten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, so ist der Besteller Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekannt, so verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahlsich der Interessent uns dies schriftlich, Zerstörunginnerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen und uns gleich- falls nachzuweisen, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt woher das Angebot bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die in unserem Haus entstehenden Kosten an den Besteller weiterzuberechnenbekannt ist. Die Kosten werden mit pauschal 2% des Nettomietpreises angesetztAngaben und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen der Eigentümer bzw. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass bevollmächtigter Dritter. Für die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Kosten entstanden sind.
14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.
14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.
14.7. Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegtHaftung überneh- men. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährtvon uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile. Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlos- sen. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden.
14.8unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt für nicht verpflichtet, den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises höchsten Geboten einen Zuschlag zu verlangen
14.9erteilen. Ist Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied. Sollten ein oder mehrere der Besteller aus Gründen die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiertzukünftig werden, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen: Mitteilung weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 % Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % Mitteilung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im übrigen: 30 % Übrigen der jeweils vereinbarten Bruttomietpreisevertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen(Ort, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet.
14.10. Der Besteller verpflichtet sichDatum) (Ort, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.
14.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. ▇▇▇▇▇▇ wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen.
14.12. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren. Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für ▇▇▇▇▇▇, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten.
14.13. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Wir behalten uns hierbei eine 2- wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück gegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommen wir wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben, so hat uns der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
14.14. Unternimmt der Besteller an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.´Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)
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Sources: Suchauftrag
Miete. 14.1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters.
14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter KUNDEN ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von dem Eintritt eines dieser Ereignisse deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu informieren.
14.4überzeugen. Soweit nichts anderes vereinbart istDie Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und aufgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Fa. BM zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der KUNDEN hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder- Schwankungen hat der KUNDEN einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der KUNDEN den Mangel zu vertreten hat, so ist der Besteller KUNDEN verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichernder Fa. BM den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme KUNDEN sichert der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudeckenFa. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die in unserem Haus entstehenden Kosten an den Besteller weiterzuberechnen. Die Kosten werden mit pauschal 2% des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.
14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.
14.7. Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden.
14.8. Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen
14.9. Ist der Besteller aus Gründen die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiert, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen: Mitteilung weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 % Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % Mitteilung im übrigen: 30 % der jeweils vereinbarten Bruttomietpreise. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet.
14.10. Der Besteller verpflichtet sichBM zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und die dazugehörigen Teile pfleglich geordnet zurückzugeben. Der KUNDEN haftet für Beschädigungen, Verluste und ordnungsgemäß zu behandelnähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für Verschlechterungen verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifftKUNDEN den üblichen Marktpreis zu erstatten. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.
14.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand Die vereinbarte Mietzeit ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen unbedingt einzuhalten; ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. ▇▇▇▇▇▇ wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurückdies nicht möglich, so kann ist die Fa. BM hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Mieter Ersatz der ihm für VeränderungRückgabetermin überschritten wird, Einbau, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen.
14.12. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als ist die in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren. Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für ▇▇▇▇▇▇, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten.
14.13. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Wir behalten uns hierbei eine 2- wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück gegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Kommen wir wegen Darüber hinaus ist der verspäteten Rückgabe KUNDEN verpflichtet, den der Fa. BM nachweisbar durch die Überschreitung des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben, so hat uns der Mieter den daraus entstehenden Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Eine Weitergabe der Mietsachen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
14.14. Unternimmt der Besteller an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.´
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Miete. 14.1Miete bezeichnet ein Vertragsverhältnis, welches die Überlassung des Gebrauchs einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen Entgelt zum Gegen- stand hat. Den Gegenstand des Mietvertrages der Miete bilden sowohl bewegliche und unbewegli- che Sachen als auch Rechte. Die Miete kann sich auf eine einzelne oder mehrere Sachen beziehen, auf Sachgesamtheiten (zB eine Werkstätteneinrichtung) oder bloss auf Bestandteile einer Sache (zB eine Wandfläche zum Anbringen von Wer- beplakaten). Beim Mietvertrag handelt es sich um einen vollkommen zweiseitigen (synallag- matischen) Vertrag. Als Konsensualvertrag kommt der Mietvertrag durch Eini- gung über den Mietgegenstand und den Zins zustande. Da es in erster Linie die Vermieter sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vorund sein sollen, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislistenihre Investitio- nen für genügend Wohnraum sorgen, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters.
14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
14.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Besteller verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen muss das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wirdMietrecht dergestalt sein, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die Attraktivität für Investitionen in unserem Haus entstehenden Kosten an den Besteller weiterzuberechnenMietobjekte gewahrt bleibt. Die Kosten werden mit pauschal 2% des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattetRegierung sieht keinen Anlass, dass die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für das marktwirtschaftliche System im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.
14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.
14.7. Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution Mietsek- tor grundsätzlich in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden.
14.8. Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen
14.9. Ist der Besteller aus Gründen die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiert, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung Frage zu stellen: Mitteilung weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 % Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % Mitteilung . Gesetzgeberische Massnahmen im übrigen: 30 % Rahmen des Mietrechts müssen sich daher darauf beschränken, jene Auswüchse zu be- kämpfen, die mit dem Begriff des “Missbrauchs“ charakterisiert werden können. Soweit das Gemeinwesen dazu aufgerufen ist, eigentliche Störungen des Woh- nungsmarktes zu korrigieren, muss dies auf anderer Grundlage und mit den hier- für zur Verfügung stehenden Instrumentarien (wie Wohnbauförderung, Er- schliessungshilfen oder Raumplanung) erreicht werden. Mit dieser Vorlage ist nach Ansicht der jeweils vereinbarten BruttomietpreiseRegierung ein guter Kompromiss zwi- schen den gegensätzlichen Interessen der Vertragsparteien gelungen. Es ist so- wohl dem Schutzbedürfnis der Mieter bzw. Pächter durch die Verbesserung ihrer Stellung als auch den Vermieter- bzw. Verpächterinteressen Rechnung getragen worden. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet.
14.10. Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.
14.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur Vergleich mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. ▇▇▇▇▇▇ wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen.
14.12. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die unseren Nachbarn liegt das in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren. Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen Vorlage eingeräumte Mass an Mieterschutz unter dem Niveau des chOR und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für ▇▇▇▇▇▇, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermietendeutlich unter demjenigen des österreichischen Mietrechts.
14.13. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Wir behalten uns hierbei eine 2- wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück gegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommen wir wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben, so hat uns der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
14.14. Unternimmt der Besteller an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.´
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Miete. 14.12.1. Gegenstand Die vom Auftragnehmer (Vermieter) kalkulierten Preise verstehen sich als Kosten- voranschlag, ohne dass zuvor eine Begehung und Beurteilung des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzenAufbauortes statt- gefunden hat.
14.22.2. Es gelten die Preise Bei der jeweils gültigen PreislistenKalkulation wird von einem ebenen, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sindgut verdichteten, für Zeltanlagen mit hohem Gewicht bebaubaren Gelände ausgegangen. Höhenunterschiede bis ca. 30 cm werden mit normalem Unterpallungsmaterial, sowie an den Eingängen mit standar- disierten Anrampungen ausgeglichen. Die Versendung Anordnung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des MietersZeltanlage, Zufahrtsmög- lichkeiten oder Versorgungsleitungen bzw. unterirdische Anlagen (Leitungen aller Art, Tanks, Tiefgaragen, etc.) im Grund, sind durch den Auftraggeber eindeutig, im Idealfall bei einer Vorortbesichtigung vor Auftragsbestätigung, anzuzeigen.
14.32.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
14.4. Soweit Wenn nichts anderes Anderes vereinbart ist, ist erfolgen die An- und Abtransporte der Besteller verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahlkomplet- ten Zeltanlage und des Zubehörs durch den Vermieter, Zerstörung, Beschädigung zu den von ihm festgesetzten und zufälligen Untergang zu versichernverbindlichen Terminen. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe Diese gelten auch bei vereinbarter Selbstabholung und Rücklieferung durch den Mieter. Die Mitteilung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden Montage- und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die in unserem Haus entstehenden Kosten Transporttermine an den Besteller weiterzuberechnen. Die Kosten werden mit pauschal 2% Mieter gilt auch hinsichtlich der Mietzeit als Bestandteil des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sindMietvertrages.
14.52.4. Mängel sowie Erfolgt der Aufbau durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.
14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.
14.7. Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden.
14.8. Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen
14.9. Ist der Besteller aus Gründen die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiertVermieter, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen: Mitteilung weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 % Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % Mitteilung im übrigen: 30 % der jeweils vereinbarten Bruttomietpreise. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet.
14.10. Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.
14.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung vor Aufbau- beginn im Erdreich verlegte Leitungen aller Art sowie sonstige unterirdische Anla- gen dem verantwortlichen Projektleiter des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellenVermieters zweifelsfrei anzuzeigen. ▇▇▇▇▇▇ wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt Kommt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurückdieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter Ersatz der ihm haftet er für Veränderungalle Schäden, Einbaudie durch die Zeltverankerung an nicht angezeigten Leitungen oder sonstigen unterirdi- schen Anlagen entstehen, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangeneinschließlich eventueller Folgeschäden. Er stellt den Vermieter insoweit bereits jetzt von Ansprüchen Dritter frei.
14.122.5. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren. Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für ▇▇▇▇▇▇, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten.
14.13. Nach Beendigung der Mietzeit Bei Schneefall hat der Mieter den Mietgegenstand dafür Sorge zu tragen, dass kein Schnee auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück dem Zelt- dach liegen bleibt. Durch Schneelast entstehende Schäden gehen zu sendenLasten des Mie- ters.
2.6. Wir behalten uns hierbei eine 2- wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück gegeben, so Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz dafür Sorge zu tragen, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes dicht verschlossen werden. Drohen oder entstehen Schä- den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommen wir wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzugam Zelt, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes alles Zumutbare zu übernehmentun, um Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gegebenEr ist verpflichtet, so hat uns der Mieter den daraus entstehenden Schaden Vermieter unverzüglich zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichtenin- formieren.
14.142.7. Unternimmt Das Bekleben, Beschriften oder das Beschädigen von Gerüstteilen oder aller Ver- kleidungen sowie Bohrungen bzw. Verschneidungen aller Art im Fußboden ist strengstens untersagt. Im Schadensfall gehen die Reinigungs-, Reparatur- oder Schadenersatzkosten zu Lasten des Mieters, Teppichböden dürfen auf unserem Fuß- boden nur mit unserer Genehmigung aus ausschließlich mit dem von uns empfohle- nen Klebeband belegt werden. Bei Nichteinhaltung bzw. wenn Klebebandreste beim Abbau der Besteller an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine ReparaturZeltanlage vorzufinden sind, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehenwerden dem Mieter pro verklebter Platte ei- ne Reinigungsgebühr von Euro netto 50,-- in Rechnung gestellt.´
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen