Export Musterklauseln

Export. Für die Produkte gelten Exportgesetze und –bestimmungen der Vereinigten Staaten sowie einschlägige Exportgesetze und –bestimmungen anderer Länder. Sie stimmen zu, dass Ihre Nutzung der Produkte, einschließlich technischer Daten) und in diesem Vertrag vorgesehener, noch zu erbringender Serviceangebote diesen Exportbestimmungen unterliegt. Hiermit verpflichten Sie sich zur Einhaltung aller geltenden Exportgesetze und -bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen für Transportgeschäfte, die als Exporte bzw. Reexporte gelten). Sie bestätigen hiermit, dass keinerlei Daten, Informationen, Produkte und/oder Ergebnisse von Serviceangeboten (bzw. direkte Produkte davon) mittelbar oder unmittelbar unter Verletzung dieser Exportgesetze ausgeführt oder für Zwecke eingesetzt werden, die nach diesen Exportgesetzen verboten sind, insbesondere für die Verbreitung von Kernwaffen oder chemischen oder biologischen Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnologie.
Export. 11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Anbieter unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. 11.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. 11.3 Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-)Ausfuhr, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der jeweiligen Außenwirtschaftsbehörde, einzuholen, bevor er die Produkte exportiert. Er wird sich eigenständig über die jeweils gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren und die (Wieder-)Ausfuhr eigenverantwortlich abwickeln. Der Anbieter hat insoweit keinerlei Auskunfts-, Beratungs-, oder Mitwirkungspflicht. 11.4 Verletzt der Kunde bei der (Wieder-)Aus- bzw. Einfuhr in ein anderes Land die für eine solche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird der Anbieter deshalb von dem Ausfuhr- oder Einfuhrland oder einem Transitstaat aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen insoweit entstehenden finanziellen Verpflichtungen freizustellen und ist dem Anbieter darüber hinaus für den aus der bestimmungswidrig erfolgten (Wieder-)Aus– bzw. Einfuhr entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Export. Der Kunde wird für die Lieferung oder Leistungen anzuwendende Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.
Export. Die Exportgesetze und –vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere einschlägige lokale Export- und Importgesetze und –vorschriften finden auf die Produkte Anwendung. Sie stimmen zu, dass Ihre Nutzung der Produkte (einschließlich technischer Daten) sowie von Arbeitsergebnissen und sonstigem auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags bereitgestellten Material der Bestellbaren Services von diesen Exportgesetzen erfasst ist. Sie verpflichten sich, alle diese Exportgesetze und -vorschriften (einschließlich der Bestimmungen für Geschäfte, die als Export und Re-Export qualifiziert werden) einzuhalten. Sie verpflichten sich, keine Daten, Informationen, Produkte und/oder Materialien, die aus Bestellbaren Services resultieren (oder ein direktes Produkt von diesen) in Verletzung dieser Vorschriften direkt oder indirekt zu exportieren oder für Zwecke einzusetzen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, insbesondere die Verbreitung von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen sowie für die Entwicklung von Raketentechnologie.
Export. 12.1 Für die Services gelten die Exportgesetze und -bestimmungen der USA sowie andere anwendbare lokale Exportgesetze und -bestimmungen. Die Nutzung der Services (einschließlich technischer Daten) sowie etwaiges aus den Services resultierendes Material, das im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt wird, unterliegt diesen Exportgesetzen, und Sie und wir stimmen zu, alle diese Exportgesetze und -bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen für Transportgeschäfte, die als Exporte bzw. Reexporte gelten) einzuhalten. Sie stimmen zu, dass keine Daten, Informationen, Produkte und/oder aus den Services resultierendes Material (oder unmittelbare Produkte von diesen) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze ausgeführt oder für andere, von diesen Gesetzen verbotene Zwecke, wie die Proliferation nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnik, verwendet werden. 12.2 Sie erkennen an, dass die Services so konzipiert sind, dass Sie und Ihre Nutzer unabhängig vom geographischen Standort auf die Services zugreifen und Ihre Inhalte zwischen den Services und an andere Standorte wie z.B. die Arbeitsplätze der Nutzer übertragen oder anderweitig verlegen können. Sie allein sind für die Autorisierung und Verwaltung der Benutzerkonten sowie die Exportkontrolle und die geographische Verlegung Ihrer Inhalte verantwortlich.
Export. Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, ▇▇▇▇ an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer ▇▇▇▇ die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
Export. (1) Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Pro- dukten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterex- portiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. (2) Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten. Diese sind derzeit: Kuba, Haiti, Serbien, Montenegro, Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam; Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten sind: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschrif- ten einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die entsprechenden Geneh- migungen einzuholen. Der AN verpflichtet sich, ESG spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmun- gen zu informieren und ESG die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hin- aus verpflichtet sich der AN, ESG umgehend nach Abschluss dieses Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von ESG benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleib- serklärung. 19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen. 19.3 Der AN verpflichtet sich, ESG spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Ver- fügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestim- mungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispiels- weise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistel- liger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzuge- ben. Auf Verlangen von ESG und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen. den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern ESG Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte ESG wäh- rend dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von ESG begründetermaßen verlangte Maßnahmen ergrei- fen. Alternativ dazu ist ESG nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Export. Von der Umsatzsteuer befreit sind Versteigerungsleistungen an: 1. EU-Unternehmer, die für deren Unternehmen ausgeführt werden und mit Kunst handeln, bei Angabe einer gültigen USt-ID-Nr. Bitte Firmenname (einschl. Rechtsform), PLZ und Firmenort, Straße mit Hausnummer zur USt-ID-Nr. angeben, damit diese unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇/ eVatR geprüft werden kann. 2. Unternehmer aus Drittländern, die mit Kunst handeln, haben eine Bescheinigung der Unternehmereigenschaft durch eine beglaubigte Übersetzung der Heimatbehörde vorzulegen oder einen anderen Nachweis wie z. B. die eigene Website zu erbringen. Diese Angaben werden vor dem Auktionstermin zur Prüfung der Existenz des Unternehmens benötigt und sollten bitte mit dem Gebot mitgeteilt werden. Privatpersonen aus der EU oder Drittländern sind nicht von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 3a Abs. 1 IStG und Art. 45 MsStSystRL.
Export. Sie dürfen die Software oder eine Kopie oder einen Teil davon nicht in Verletzung der nationalen, internationalen oder US-amerikanischen Ausfuhrgesetze, Beschränkungen, nationalen Sicherheitskontrollen oder -bestimmungen, einschließlich und ohne Einschränkung von Gesetzen, Regeln, Bestimmungen, Anweisungen oder Verträgen bezüglich Waffenhandel, Terrorismus, Antiterrorismus, Boykotte, Antiboykotte oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Software oder dem Produkt, verkaufen, ausführen, wieder ausführen, umladen oder nutzen. Mit Annahme dieser Vereinbarung gewährleisten und sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem Embargo durch die USA oder Europa unterliegt, und dass Sie sich auch nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes befinden; zudem sind Sie kein Staatsangehöriger oder Bewohner eines solchen Landes und stehen nicht auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder der „Denied Person's List“ oder der „Entity List“ des US-Handelsministeriums. Sie dürfen eine solche Zuwiderhandlung nicht gestatten.