Mahnung. Vereinsschädigende Handlungen und Maßnahmen des Unternehmens, die gegen die Vereinssatzung und diesen Vertrag verstoßen - Kündigung der Vereinsmitgliedschaft des Unternehmens beim G3+ e.V. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Das Unternehmen stellt dem G3+ e.V. seine vollständigen Adress- und Kontaktdaten sowie ein Logo in digitaler Form zur Verfügung. Der G3+ e.V. wird auf seiner Homepage, auf verschiedenen Social-Media-Kanälen, in Printmedien und sonstigen werbewirksamen Medien Werbung für den „Grabfeld-Gutschein“ machen und alle Akzeptanzstellen und somit auch das hier betroffene Unternehmen darstellen und bewerben. Das Unternehmen erlaubt dem G3+ e.V. ausdrücklich, die zur Verfügung gestellten Adress- und Kontaktdaten sowie das Unternehmenslogo zu diesem Zwecke zu verwenden. Somit darf der G3+ e.V. alle Kontakt- und personenbezogenen Daten des Unternehmens speichern, verarbeiten und zum Zwecke des „Grabfeld-Gutscheins“ nutzen. Das Unternehmen kann seine Datenfreigabe im Sinne der DSGVO jederzeit widerrufen. Das Unternehmen verpflichtet sich in seinen Verkaufsräumen/Büros/Geschäftsräumen kenntlich zu machen, dass es eine Akzeptanzstelle des „Grabfeld-Gutscheins“ ist. Hierzu werden dem Unternehmen durch den G3+ e.V. verschiedene Werbematerialien zur Verfügung gestellt (z.B. Flyer, Plakate, Aufkleber, etc.). Das Unternehmen verpflichtet sich, mit den ihm durch den G3+ e.V. zur Verfügung gestellten Werbematerialien sorgfältig umzugehen. Das Unternehmen verpflichtet sich, den G3+ e.V. unverzüglich über Änderungen der Adress- und Kontaktdaten, der Firmierung, Namensänderungen oder Änderung der gesetzlichen Vertretungsregelungen zu informieren. Weiterhin achtet das Unternehmen bei der Annahme und Akzeptanz der „Grabfeld- Gutscheine“ auf mögliche Fälschungen und betrügerische Handlungen. Sollte dem Unternehmen diesbezüglich etwas auffallen, informiert es umgehend den G3+ e.V. Der G3+ e.V. übernimmt für betrügerische Handlungen und gefälschte Gutscheine keine Haftung.
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Mahnung. Vereinsschädigende Handlungen Für die erste Mahnung (30Tage nach der 1 Rechnung) wird eine Mahngebühr von 20.- sFr. erhoben. Diese ist innert 15Tagen zu begleichen. Für die zweite Mahnung (15Tage nach der 1. Mahnung) wird eine Mahngebühr von 40.-sFr. erhoben. Diese ist innert 10Tagen zu begleichen. Die Struppi & Co. GmbH ist verpflichtet Alle Tiere, nach der Tierschutzverordnung, ordnungsgemäss und Maßnahmen des Unternehmensartgerecht zu betreuen. Den Kunden über gröbere Vorfälle, die gegen während der Betreuung durch die Vereinssatzung und diesen Vertrag verstoßen - Kündigung der Vereinsmitgliedschaft des Unternehmens beim G3+ e.V. Kündigungen müssen schriftlich erfolgenStruppi & Co. GmbH vorfielen, zu informieren. Das Unternehmen stellt Veterinäramt über meldepflichtige Vorfälle zu informieren. Bei Verletzungen und Krankheiten den Kunden zu informieren. Die Struppi & Co. GmbH behält sich vor, auch ohne Erreichbarkeit resp. Zustimmung des Besitzers, jeden Vorfall nach eigenem Ermessen einzuschätzen und falls nötig den nächsten Tierarzt aufzusuchen. Alle Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Alle persönlichen Kundendaten nach dem G3+ e.V. seine vollständigen Adress- schweizerischen Recht für Datenschutz vertraulich zu behandeln und Kontaktdaten sowie ein Logo in digitaler Form zur Verfügunggeschützt aufzubewahren. Der G3+ e.V. wird auf seiner Homepage, auf verschiedenen Social-Media-Kanälen, in Printmedien und sonstigen werbewirksamen Medien Werbung für den „Grabfeld-Gutschein“ machen und alle Akzeptanzstellen und somit auch das hier betroffene Unternehmen darstellen und bewerben. Das Unternehmen erlaubt dem G3+ e.V. ausdrücklichDie Struppi & Co. GmbH hat folgende Rechte Hunde, die zur Verfügung gestellten Adress- an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leiden, für eine Betreuung abzuweisen. Hunde, die läufig sind, für eine Betreuung abzuweisen. Hunde mit übertragbaren Krankheiten und Kontaktdaten sowie das Unternehmenslogo zu diesem Zwecke zu verwendenParasiten von der Betreuung auszuschliessen. Somit darf der G3+ e.V. alle Kontakt- und personenbezogenen Daten des Unternehmens speichernBetreuungstermine, verarbeiten und zum Zwecke des „Grabfeld-Gutscheins“ nutzen. Das Unternehmen kann seine Datenfreigabe im Sinne der DSGVO jederzeit widerrufen. Das Unternehmen verpflichtet sich in seinen Verkaufsräumen/Büros/Geschäftsräumen kenntlich zu machen, dass es eine Akzeptanzstelle des „Grabfeld-Gutscheins“ ist. Hierzu werden dem Unternehmen durch den G3+ e.V. verschiedene Werbematerialien zur Verfügung gestellt aus persönlichen Gründen oder gefährlichen Witterungsverhältnissen (z.B. Flyerbei Sturmwarnungen), Plakate, Aufkleber, etc.auch kurzfristig unentgeltlich abzusagen. Fotos und Videoaufnahmen von den Hunden für Werbe- und Schulungszwecke zu gebrauchen. (Der Datenschutz der Hundebesitzer ist gewährleistet). Das Unternehmen verpflichtet sichIst ein Kunde damit nicht einverstanden, mit den ihm durch den G3+ e.V. zur Verfügung gestellten Werbematerialien sorgfältig umzugehen. Das Unternehmen verpflichtet sich, den G3+ e.V. unverzüglich über Änderungen der Adress- und Kontaktdaten, der Firmierung, Namensänderungen oder Änderung der gesetzlichen Vertretungsregelungen zu informieren. Weiterhin achtet das Unternehmen muss dies schriftlich bei der Annahme Struppi & Co. GmbH begründet werden. Kunden abzulehnen und Akzeptanz bei nicht Einhaltung der „Grabfeld- Gutscheine“ auf mögliche Fälschungen AGB das Auftragsverhältnis per sofort zu kündigen. Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und betrügerische HandlungenPreise zu ändern. Sollte dem Unternehmen diesbezüglich etwas auffallenDer Kunde wird schriftlich informiert, informiert es umgehend den G3+ e.V. Der G3+ e.V. übernimmt für betrügerische Handlungen er hat 14Tage Zeit Einspruch zu erheben, nach dieser Frist gelten die angepassten AGB und gefälschte Gutscheine keine HaftungPreise als rechtsgültig. Jährlich eine aktuelle Kopie des Impfausweises zu verlangen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbestimmungen