Login Musterklauseln

Login. Die ebase behält sich das Recht vor, die anzugebenen Daten für das Login zu verändern.
Login. Neben den öffentlichen Webseiten von Generali Vitality, gibt es für jedes unserer Mitglieder einen geschützten Generali Vitality Account. In diesem befinden sich sowohl normale als auch sensitive Daten eines Mitglieds. Die Bereiche sind durch eine Authentifizierungs- funktion geschützt und das Mitglied muss sich erst einloggen, um Zugang zu den Daten zu erhalten. Nachdem in einem Generali Vitality Account sensitive und damit besonders schützenswerte Daten liegen können, ist ein sorgfältiger Umgang mit den zur Anmeldung benötigten Informationen sehr wichtig.
Login. Berechtigungsstufen: Die Nutzung des Self-Service- Bereichs ist mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen möglich, abhängig davon, ob der Nutzer den Self- Service-Bereich mittels Web oder App nutzt, davon in welcher Nutzerstufe er sich befindet (voller Zugriff mit Online Passwort oder eingeschränkter Zugriff mit Benutzer Passwort) sowie davon mit welchem Authentifizierungsverfahren (Remember-me Cookie oder ZSO – Zero-Sign-On) er erneut eingeloggt wird.. Eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionen des Self- Service-Bereichs ist nur mit Log-In mittels Online- Passwort möglich. APP: Nach einmaligem Login in die App mittels Rufnummer und Online-Passwort bleibt der Nutzer in der App eingeloggt und hat Zugriff auf alle Funktionen des Self-Service-Bereichs. Bei erneutem Öffnen der App bleibt der Nutzer automatisch mit dem Online-Passwort eingeloggt, ein erneutes Log-In ist nicht mehr notwendig. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sein mobiles Endgerät mit einer entsprechenden Zugriffssicherung (Sperrcode) auszustatten. WEB: Nach einmaligem Login in den Self-Service- Bereich mittels Rufnummer bzw. Benutzername oder E- Mail Adresse und Online-Passwort ist der Nutzer bis zum Logout bzw. bis zum Löschen des im eigenen Browser hinterlegten Session-Cookie, eingeloggt. Das Löschen von Cookies ist systemabhängig und kann je nach Browsereinstellungen auch automatisch durch z.B. Schließen des Browser-Fensters erfolgen. Ihre Cookie- Einstellungen können auch über Ihre Browsereinstellungen gesteuert werden. Wurde vom Nutzer die Option „Ich will angemeldet bleiben“ beim Login gewählt, so wird ein „Remember-me“ Cookie gesetzt. Dadurch wird bei erneutem Log-In der Nutzer auch ohne Eingabe des Online-Passworts eingeloggt, jedoch bloß auf einer eingeschränkten Berechtigungsebene. Der Nutzer hat somit nur Leserechte, für einen Vollzugriff ist die erneute Eingabe des Online-Passworts notwendig. Diese Option kann jederzeit beim Login abgewählt oder durch Löschen des Remember-me Cookies bzw. durch ein aktives Logout deaktiviert werden. Wird der Self-Service Bereich über ein mobiles Gerät, welches mit dem eigenen Magenta Netz verbunden ist, aufgerufen, so wird der Nutzer automatisch ohne Eingabe von Login-Credentials via ZSO – Zero Sign On eingeloggt. Dieses Verfahren ermöglicht dem Nutzer die Übersichtsseiten des Self- Service Bereiches aufzurufen, er erhält aber keinen vollen Zugriff, um Daten zu ändern oder Single Sign On: Der Self-Service-Bereich nutzt SSO (Single Sign On...
Login. Mit dem Login erhält der Nutzer Zugang auf den Passwort geschützten Teil von ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇. In diesem Bereich verwaltet ▇▇▇▇▇ die persönlichen sowie die Betriebsdaten. Voraussetzung für das Login ist ein aktiver Agate-Account des Nutzers. Im Rahmen des Logins lässt ▇▇▇▇▇ auf dem Loginsystem von ▇▇▇▇▇.▇▇ die Gültigkeit der Agate Zugangsdaten prüfen. ▇▇▇▇▇.▇▇ bestätigt gegenüber ▇▇▇▇▇ bei erfolgreicher Prüfung die Identität der anfragenden Person, ohne deren Passwort weiterzugeben. Barto verknüpft unter Verwendung des Webservice der Tierverkehrsdatenbank die eingeloggte Person mit ihrem Betrieb resp. ihren Betrieben. Mit Zustimmung zu den AGB ist der Nutzer damit einverstanden, dass die durch die Kantone gepflegte Verknüpfung zwischen bewirtschaftender Person und Betrieb hergestellt wird. Bei erfolgreichem Login übergibt der Authentisierungsservice von Agate die folgenden Daten der eingeloggten Person an Barto: Agate-Nummer, kantonale Personennummer KT_ID_P (leeres Feld bei Selbstregistriern auf Agate), Name, Vorname, Adresse, E- Mail-Adresse, Kontaktsprache. Diese Kontaktdaten werden im Passwort geschützten Teil von ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ gespeichert und 365FarmNet für die Rechnungstellung weitergeleitet, falls der Nutzer den Nutzungsvertrag abschliesst und einen kostenpflichtiges Baustein bei 365FarmNet bucht. Für die Nutzung von ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ bzw. der Plattformen benötigt der Nutzer ein geeignetes Computersystem mit einem gängigen Webbrowser und eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite.
Login. Berechtigungsstufen: Die Nutzung des Self-Service- Bereichs ist mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen möglich, abhängig davon, ob der Nutzer den Self- Service-Bereich mittels Web oder App nutzt, davon in welcher Nutzerstufe er sich befindet (voller Zugriff mit Online Passwort oder eingeschränkter Zugriff mit Benutzer Passwort) sowie davon mit welchem Authentifizierungsverfahren (Remember-me Cookie oder ZSO – Zero-Sign-On) er erneut eingeloggt wird.. Eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionen des Self-Service-Bereichs ist nur mit Log-In mittels Online- Passwort möglich. APP: Nach einmaligem Login in die App mittels Rufnummer und Online-Passwort bleibt der Nutzer in der App eingeloggt und hat Zugriff auf alle Funktionen des Self-Service-Bereichs. Bei erneutem Öffnen der App bleibt der Nutzer automatisch mit dem Online- Passwort eingeloggt, ein erneutes Log-In ist nicht mehr notwendig. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sein mobiles Endgerät mit einer entsprechenden Zugriffssicherung (Sperrcode) auszustatten. WEB: Nach einmaligem Login in den Self-Service- Bereich mittels Rufnummer bzw. Benutzername oder E- Mail Adresse und Online-Passwort ist der Nutzer bis zum Logout bzw. bis zum Löschen des im eigenen Browser hinterlegten Session-Cookie, eingeloggt. Das Löschen von Cookies ist systemabhängig und kann je nach Browsereinstellungen auch automatisch durch Single Sign On: Der Self-Service-Bereich nutzt SSO (Single Sign On): Durch das Log-In in den Self-Service- Bereich mittels Eingabe des Online-Passworts ist der Nutzer automatisch auch bei anderen T-Mobile- Diensten wie dem T-Mobile-Webshop und der T- Mobile-Ladezone eingeloggt.
Login. Nach erfolgter Registrierung kann sich der Kunde über die Webseite ▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einloggen. Nach einem erfolgreichen Login bleibt der Kunde eingeloggt bis er sich selber ausloggt oder vom System nach 15 Minuten ausgeloggt wird. Kundenkonto kann beim Aufruf oder zu gewissen Zeitpunkten den Kunden auffordern, das Passwort nochmals einzugeben. Der Kunde ist verantwortlich sicherzustellen, dass er das Login nur auf Geräten nutzt, welche ausschliesslich von ihm oder durch ihn berechtigte Personen verwendet werden. Nach mehreren Fehlversuchen sich einzuloggen, wird das Benutzerkonto automatisch gesperrt. Eine Entsperrung kann der Kunde beim Kundendienst beantragt werden oder Kunde kann sein Passwort zurücksetzen.
Login ebase behä lt sich das Recht vor, die anzugebenen Daten fü r das Login zu v-er ä ndern.

Related to Login

  • Roaming 6.1 Der Kunde ist berechtigt, die ESWE Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der ESWE, die dem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ange- hören (sog. „Verbund-Roamingpartner“), sowie an Ladestatio- nen Dritter zu nutzen („Roaming“). 6.2 Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.3 Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der ESWE sowie der Standorte deren Ladestationen kann der Kunde un- ter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4 Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht. 6.5 Grundsätzlich ist die Ladekarte an ESWE Ladesäulen oder an denen der Verbund-Roamingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladestationen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. ESWE behält sich vor, die Roamingfunktion der La- dekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgen- den Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6 Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird ESWE dem Kunden zusätzlich zu den auf ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇ veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.