Common use of Lizenzen Clause in Contracts

Lizenzen. 11.1 Soweit sich der Auftragnehmer zur Lieferung von Software verpflichtet, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass uns die zur Nutzung der Software erforderlichen Lizenzen erteilt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt die Lizenz einschließlich der Nutzung nachfolgender neuerer Versionen und für eine Nutzung auf beliebig vielen intern von uns genutzten Rechnern (Zentraleinheit/Peripheriegeräte). 11.2 Software-Lizenzgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, vom Preis umfasst.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf

Lizenzen. 11.1 Soweit sich der Auftragnehmer zur Lieferung von Software verpflichtet, hat der Auftragnehmer sicherzustellensicher- zustellen, dass uns die zur Nutzung der Software erforderlichen Lizenzen erteilt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt die Lizenz einschließlich und zwar ein- schließlich der Nutzung nachfolgender neuerer Versionen und für eine Nutzung auf beliebig vielen intern in- tern von uns genutzten Rechnern (Zentraleinheit/Peripheriegeräte). 11.2 Software-Lizenzgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, vom Preis umfasst.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen