Leistungen des AN Musterklauseln

Leistungen des AN. 4.1 Der AN schuldet die gesamte Errichtung des Bauvorhabens nach Maßgabe der unter Ziff. 3.1 aufgelisteten Vertragsbestandteile, also insbesondere nach den Regelungen in diesem Vertrag, den Vergabeunterlagen und den für den AN verbindlichen Planun- gen des Auftraggebers.
Leistungen des AN. Das Leistungsbild und die Pflichten des AN ergeben sich aus der vertraglich vereinbarten Leistungs- beschreibung und den vereinbarten Projektzielen.
Leistungen des AN. Der AN hat sich vor Beginn der Baustellenmontage über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle zu informieren. Der AN hat zum vereinbarten Zeitpunkt die erforderliche Anzahl mit dem Liefergegenstand und dessen Montage vollständig vertrauter Fach- und Hilfskräfte, nachfolgend Personal genannt und alle erforderlichen Rüst- und Hebezeuge, Baustellentransportmittel, Werkzeuge, Montagematerialien, Hilfsstoffe, Arbeitsplatzbeleuchtungs-, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und dergleichen mehr bereit zu stellen. Gleichfalls hat der AN die erforderlichen verschließbaren Baubuden und Lagerschuppen einschließlich Heizung, Beleuchtung, elektrischer und sanitärer Installation zu stellen und auf- und abzubauen. Umsetzen von Baubuden oder Lagerschuppen, Materiallager, usw. aus welchem Grund auch immer, wird vom AG nicht vergütet. Die Zuleitungen für Wasser und Strom von den Hauptverteilungsstellen nach den vom AN benötigten Entnahmestellen sind unter Einhaltung aller zutreffenden Vorschriften und Richtlinien von ihm selbst zu verlegen und die erforderlichen Anschlusswerte und deren Änderungen während der Montagezeit dem AG oder der Bauleitung rechtzeitig bekannt zu geben. Vor der Benutzung dem AN zur Verfügung gestellter Einrichtungen und Anlagen des AG oder anderer AN, hat er diese auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich dem AG oder der Bauleitung schriftlich bekannt zu geben. Über sämtliche Montagearbeiten sind ausführliche, der Bauleitung täglich zur Kontrolle und Abzeichnung vorzulegende Berichte zu führen. Durch die Abzeichnung wird nur die Richtigkeit der Angaben, nicht jedoch eine Anerkennung der Vertragsmäßigkeit bescheinigt. Bei einer Verrechnung von zusätzlichen Lohnarbeiten nach Stundensätzen sind die Stundenlohnzettel der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung zur Unterschrift vorzulegen. Für die Abrechnung gelten nur die von der Bauleitung anerkannten Stundenlohnzettel. Der AN hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB/B § 15 Nr. 3 das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten. Die Stundenlohnabrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln nach Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppen aufgegliedert werden. Der AN hat entsprechend dem Bau- und Montagefortschritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Abstimmung mit...
Leistungen des AN. 2.1 Der AN erbringt alle Leistungen, die zur vollständigen, betriebsbereiten Herstellung der von ihm geschuldeten Leistungen/Leistungsbereich not- wendig sind und zwar auch dann, wenn diese in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt oder nur lückenhaft beschrieben sind. Mit dem vereinbarten Preis abgegolten sind deshalb auch alle diejenigen Leistun- gen, die zwar nicht ausdrücklich in den Vertragsbestandteilen erfasst sind, aber erforderlich sind, um die geschuldeten Leistungen vollständig zu er- bringen.
Leistungen des AN. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der AN unwiderruflich, dass er alle Anforderungen des AG geprüft hat und diese erfüllen kann.
Leistungen des AN. 3.1.Der AN erbringt entgeltlich für den AG verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Rücknahme, dem Transport und/oder der umweltgerechten Entsorgung von Batterien. 3.2.Der AN verpflichtet sich zur Leistungserbringung unter Einhaltung aller relevanten Rechtsvorgaben, insbesondere des Abfallrechts. Er handelt selbständig und in eigener Verantwortung. Der AN versichert, über ausreichende Sach- und Fachkunde für die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu verfügen. 3.3.Der AN ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte (Subunternehmer) zu übertragen. 3.4.Der AN ist zu Teillieferungen und entsprechenden Abrechnungen berechtigt, es sei denn, solche sind dem AG unzumutbar.
Leistungen des AN. Der AN schuldet die sich aus den Vertragsgrundlagen und -bestandteilen ergebenden Leistungen. Im geschuldeten Leistungsumfang enthalten und durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind dabei auch die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Leistungen des AN. 1.1 Die vom AN ausgeführten Arbeiten dürfen ausschließ- lich mit den vom AG freigegebenen Produkten und nach den vom AG vorgelegten Systemanwendungen ausge- führt werden.
Leistungen des AN. 2.1 Der AN schuldet die schlüsselfertige und betriebsbereite Erstellung des Bauvorhabens nach Maßgabe des Vertrages seiner Anlagen sowie der Baugenehmigung. Dies bedeutet, dass die zu errichtenden Gebäude und sonstigen Leistun- gen vollständig, fertig, funktions- und betriebsbereit sein müssen, so dass sie dem AG uneingeschränkt zur vorgese- henen Nutzung zur Verfügung stehen, soweit die Vertrags- unterlagen nichts abweichendes regeln.
Leistungen des AN. Der AG überträgt dem AN folgende Grundleistungen der Leistungsphasen gem. §§ 3 Abs. 2, 34 i. V. m. Anlage 10, 10.1 der HOAI 2013: