Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Vertragsbestimmungen. 1.1 Folgende Bestimmungen werden Vertragsinhalt. Bei Widersprüchen gilt die nachstehende Rangfolge. Kein Widerspruch liegt vor, wenn und soweit Leistungen, die für die mängelfreie und funktionsfähige Fertigstel- lung des Projektes erforderlich sind, nur in einzelnen Vertragsbestandteilen beschrieben sind. Kein Wider- spruch ist ferner dann gegeben, wenn und soweit Mengenangaben in der Ausschreibung sich im Ergeb- nis als nicht zutreffend erweisen oder zeitlich aktuel- lere Vertragsbestandteile vorherige Beschreibungen ganz oder teilweise präzisieren. In derartigen Fällen ist im Wege der Auslegung aller Vertragsbestandteile dasjenige Leistungssoll maßgeblich, das ein zur voll- ständigen Leistungserbringung verpflichteter Unter- nehmer vernünftigerweise zu berücksichtigen hatte: 1.1.1 Das Bestellschreiben des AG mit Anlagen; 1.1.2 Das Verhandlungsprotokoll; gibt es mehrere Verhand- lungsprotokolle gehen jüngere den älteren vor; 1.1.3 Diese Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleis- tungen (BVB Bau) nebst Zahlungsbedingungen des AG; 1.1.4 Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des AG; 1.1.5 Die technische Leistungsbeschreibung mit Anlagen, wie z.B. Baubeschreibungen, Bauzeichnungen, Ter- minplan; 1.1.6 Preiszusammenstellung mit Optionen; 1.1.7 Muster der Vertragserfüllungsbürgschaft; 1.1.8 Muster der Bürgschaft für Mängelansprüche; 1.1.9 Merkblatt Rechnungsstruktur und Kostengliederung; 1.1.10 Kalkulationsblatt und Urkalkulation; 1.1.11 der "Standard für die Dokumentationserstellung von Bauprojekten" des AG; 1.1.12 Baustellenordnung; 1.1.13 Die Liefervorschriften DBL 9606; 1.1.14 Sicherheit- und Ordnungsbestimmungen für Fremdfir- men; 1.1.15 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – mit den Teilen B und C in der jeweils bei Ver- tragsschluss aktuellen Fassung. 1.1.16 Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere die über den Werkvertrag (§§ 631ff.). 1.1.17 alle einschlägigen EN-, DIN-, Güte- und Maßbestim- mungen für die am Bauwerk vereinbarten Stoffe und Bauteile, ferner die VDI-, VDE- und VdS-Vorschriften. Der AN ist jedoch verpflichtet, für die Herstellung des Vertragsgegenstands auf jeden Fall die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard einzuhalten; 1.1.18 Alle TÜV-Vorschriften, alle gesetzlichen sowie alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und Nebenbestimmungen, ferner die Vorschriften und Auf- lagen aller privaten oder öffentlichen Versorgungsträ- ger. 1.1.19 die Unfallverhütungsvorschriften ...
Vertragsbestimmungen. Dieser Vertrag kommt mit Vertragsannahme durch die STADTWERKE zustande. Die STADTWERKE behalten sich vor, die Bonität des KUNDEN zu prüfen. Hat der Kunde einen gewünschten Lieferbeginn angegeben, so gilt dieser Termin. Die STADTWERKE werden dem KUNDEN die Vertragsannahme oder -ablehnung binnen vier Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten und vom KUNDEN unterschriebenen Vertrages in Textform mitteilen und dabei den Lieferbeginn mitteilen. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der KUNDE fordert die STADTWERKE hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsbestimmungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach: - dem Versicherungsschein - den Allgemeine Versicherungsbedingungen - den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen - den Zusatzklauseln, soweit sie vereinbart sind - den Zusatzbausteinen, soweit sie vereinbart sind - etwaigen besonderen Vereinbarungen, den gesetzlichen sowie den nachfolgenden Bestimmungen - Merkblatt zur Datenverarbeitung - Satzung der Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Vertragsbestimmungen. Verbraucherinformationen nach §10a Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Vertragsbestimmungen. 1. Abschluss eines Vertrages (im Folgenden „Vertrag“)
Vertragsbestimmungen. Die RVS 10.01.11 Ausgabe 2016-06-01 „Besondere rechtliche Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen“ und die ÖNORM B 2110 Ausgabe 2013-03-15 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ sind Vertragsgrundlage. Ständige Vertragsbestimmungen (Kapitel 3) und Technische Vertragsbestimmungen (Kapitel 5) gelten für alle Verträge von Liefer- und Bauleistungen, wenn diese im Vertrag bzw. in der Beauftragung als gültig erklärt werden. Die Vertragsbedingungen gelten uneingeschränkt auch für alle Vertragsanpassungen, wie Regieleistungen, Mehr- und Minderleistungen. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen der Vertragsbedingungen und der Leistung können nur schriftlich und nur für den jeweiligen Einzelfall vereinbart werden.
Vertragsbestimmungen. Hinweis gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverord- nung für die Lieferung von Erdgas: „Steuerbegünstigtes Energieer- zeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der
Vertragsbestimmungen. Im Übrigen richtet sich der Umfang der Deckung nach diesen AVB, allfälligen Zusatzbedingungen und oder Anhängen, den Bestimmungen in Police und Nachträgen.
Vertragsbestimmungen. Klauseln mit verschiedenen Alternativen: ▇▇▇▇ der günstigsten Klauseln mit Leerstellen zum Ausfüllen
Vertragsbestimmungen. Blaumond GmbH ist ein Dienstleistungs- unternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe gelten- den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Blaumond GmbH wickelt die ihm übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab. Blaumond GmbH berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleis- tungen. Eine Übersicht über die erbrach- ten Leistungen kann auf Wunsch in angemessener Zeit anhand einer Leis- tungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Alle Preise sind im Zweifel zuzüglich der jeweilig gültigen Umsatzsteuer. Blaumond GmbH behält sich Preisan- passungen vor. Die Preisanpassungen werden zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 7 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird. Blaumond GmbH tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und ▇▇▇▇▇▇▇ entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von Blaumond GmbH weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich. Der Hostessenservice beinhaltet die reine organisatorische Kundenbetreuung einer Veranstaltung.