Common use of Leasing Clause in Contracts

Leasing. Förderbar im Zusammenhang mit der Nutzung von Leasinggegenständen zur Durchführung des förderungswürdigen Projekts/Vorhabens ist das fällige Leasingentgelt, wobei maximal vom Nettohandelswert des Leasinggegenstandes unter Bedachtnahme auf die Dauer des Projekts/Vorhabens und Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes auszugehen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer auch die Leasingnehmerin/der Leasingnehmer ist.

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Sources: Förderungsvertrag, Förderungsvertrag