Common use of Leasing Clause in Contracts

Leasing. 1. Jede Vertragspartei kann den Gebrauch geleaster Luftfahrzeuge für Dienste gemäss diesem Abkommen verhindern, die nicht Artikel 5 (Sicherheit der Luftfahrt) und Artikel 9 (Technische Sicherheit) entsprechen. 2. Unter Vorbehalt von Absatz 1 hiervor können die bezeichneten Unternehmen jeder Vertragspartei geleaste Luftfahrzeuge (oder Luftfahrzeuge und Besatzungen) von jedem Unternehmen, einschliesslich anderen Luftverkehrsunternehmen einset- zen, vorausgesetzt, dies führt nicht dazu, dass das Luftverkehrsunternehmen, wel- ches das Luftfahrzeug verleast, ihm nicht zustehende Verkehrsrechte ausübt.

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Sources: Air Transport Agreement

Leasing. 1. Jede Vertragspartei der Vertragsparteien kann den Gebrauch geleaster Luftfahrzeuge von geleasten Luftfahrzeugen für die Dienste gemäss diesem Abkommen verhindern, die welche nicht Artikel 5 mit den Artikeln 7 (Technische Sicherheit) und 8 (Sicherheit der Luftfahrt) und Artikel 9 (Technische Sicherheit) entsprechenübereinstimmen. 2. Unter Vorbehalt von Absatz 1 hiervor vorstehend können die bezeichneten Unternehmen Luftfahrtun- ternehmen jeder Vertragspartei geleaste Luftfahrzeuge (oder Luftfahrzeuge Luftfahrzeug und BesatzungenBesatzung) von jedem Unternehmen, einschliesslich von anderen Luftverkehrsunternehmen einset- zenLuftfahrtunternehmen, leasen, vorausgesetzt, dass dies führt nicht dazudazu führt, dass das LuftverkehrsunternehmenLuftfahrtunternehmen, wel- ches welches das Luftfahrzeug verleast, Verkehrsrechte ausübt, welche ihm nicht zustehende Verkehrsrechte ausübtzustehen.

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Sources: Abkommen Über Den Luftlinienverkehr

Leasing. 1. Jede Vertragspartei der Vertragsparteien kann den Gebrauch geleaster Luftfahrzeuge von geleasten Luftfahrzeugen für die Dienste gemäss diesem Abkommen verhindern, die welche nicht Artikel 5 mit den Artikeln 7 (Sicherheit der Luftfahrt) und Artikel 9 8 (Technische Sicherheit) entsprechenübereinstimmen. 2. Unter Vorbehalt von Absatz 1 hiervor vorstehend können die bezeichneten Unternehmen Luftfahrtun- ternehmen jeder Vertragspartei geleaste Luftfahrzeuge (oder Luftfahrzeuge Luftfahrzeug und BesatzungenBesatzung) von jedem Unternehmen, einschliesslich von anderen Luftverkehrsunternehmen einset- zenLuftfahrtunternehmen, leasen, vorausgesetzt, dass dies führt nicht dazudazu führt, dass das LuftverkehrsunternehmenLuftfahrtunternehmen, wel- ches welches das Luftfahrzeug verleast, Verkehrsrechte ausübt, welche ihm nicht zustehende Verkehrsrechte ausübtzustehen.

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Sources: Air Transport Agreement