Kündigung, verfügungsbeschränkende Maßnahmen Musterklauseln

Kündigung, verfügungsbeschränkende Maßnahmen. (1) Der Geschäftspartner kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Ge- schäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit nichts anderes bestimmt ist.