Koordination. Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Planungs- und Überwachungszielen eingehalten werden. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 6 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: 6.1 Leistungsstufe 1 – EW-Bau/HU-Bau3/Bauunterlage- 6.1.1 Die Leistungsstufe 1 umfasst 6.1.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn 6.2 Leistungsstufe 2 – Ausführungsplanung 6.2.1 Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung nach Abschnitt F 3 RBBau erforderlich sind. Hierzu gehören alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen. 6.2.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn
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Sources: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Innenräume, Vertrag Objektplanung – Ingenieurbauwerke
Koordination. Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Projektziele Planungs- und Überwachungszielen Überwachungsziele eingehalten werden. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 6 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen:
6.1 Leistungsstufe 1 – EW-Bau/HU-Bau3/Bauunterlage-
6.1.1 Die Leistungsstufe 1 umfasst
6.1.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn 6.2 Leistungsstufe 2 – Ausführungsplanung
6.2.1 Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung nach Abschnitt F 3 RBBau erforderlich sind. Hierzu gehören alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen.
6.2.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn
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