Konventionalstrafe. Soweit A1 oder der ISP/VoB-only Vertragspartner erwiesenermaßen eine Geheimhaltungspflicht verletzen, sind sie verpflichtet, unabhängig von der Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatzforderung durch den Verletzten, eine Konventionalstrafe von EURO 37.000,- exkl. USt. je Verletzungshandlung binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch den jeweils anderen an diesen zu bezahlen.
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Sources: Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten, Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten
Konventionalstrafe. Soweit A1 oder der ISP/VoB-only Vertragspartner erwiesenermaßen eine Geheimhaltungspflicht verletzen, sind sie verpflichtet, unabhängig von der Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatzforderung durch den Verletzten, eine Konventionalstrafe von EURO 37.000,- 37.000,-- exkl. USt. je Verletzungshandlung binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch den jeweils anderen an diesen zu bezahlen.
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Sources: Wholesale Standardangebot
Konventionalstrafe. Soweit A1 Telekom Austria oder der ISP/VoB-only Vertragspartner erwiesenermaßen eine Geheimhaltungspflicht verletzen, sind sie verpflichtet, unabhängig von der Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatzforderung durch den Verletzten, eine Konventionalstrafe von EURO 37.000,- 37.000,-- exkl. USt. je Verletzungshandlung binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch den jeweils anderen an diesen zu bezahlen.
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Sources: Wholesale Standardangebot