Kilometergeld. a. Kilometergeld in Höhe des aktuellen steuerfreien Höchstausmaßes lt. EStG steht für jene Strecken zu, die für Einsätze außerhalb des Dienstortes mit dem eigenen PKW geleistet werden. Beginn ist jeweils der Punkt des Verlassens des Gemeindegebietes von Wien. Kilometergeld in Höhe des aktuellen steuerfreien Höchstausmaßes lt. EStG von derzeit € 0,42. b. Sondervereinbarungen im Rahmen der Übernahme von Sonderaufträgen, die von den unter Punkt 2.1. definierten Leistungen abweichen, bedürfen der Schriftform und können ausschließlich im Einvernehmen zwischen Geschäftsleitung, Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin und Betriebsrat abgeschlossen werden.
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Sources: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag