Add-ons Musterklauseln
Add-ons. Der KUNDE hat die Möglichkeit, bei ABP die Bereitstellung Kundenspezifischer Add-Ons anzufragen. Dazu wird der KUNDE ABP seine Anforderungen schriftlich darlegen. ABP wird die Umsetzbarkeit prüfen und dem KUNDEN ein Angebot zusenden. Sofern ABP der Bereitstellung eines Kundenspezifischen Add-Ons zustimmt, wird ABP sich redlich um die Umsetzung bemühen, steht aber für keinen Erfolg ein. Sollte das ge- wünschte Add-On nicht umsetzbar sein, hat der KUNDE Anspruch auf Rückerstattung des für das Add-On bezahlten Entgeltes nur, wenn ABP seine Warnpflichten verletzt hat. Sämtliche Rechte und das Eigentum an den Add-Ons, inklusive dem Quell- und Objekt- code, verbleiben bei ABP; der KUNDE hat daran die gleichen Nutzungsrechte wie an den Standard-Produkten gemäß den vorliegenden AGB.
Add-ons. Die vorstehenden Regelungen des Abschnitts 8.3 gelten entsprechend in Bezug auf IP-Rechte an Add-Ons. Der Provider ist berechtigt, weiterverteilbare Dateien in Add-ons zu kopieren und einzubeziehen. Alle vom Provider erstellten Add-ons, die weiterverteilbare Dateien enthalten, dürfen nicht (weder direkt oder indirekt) einer gemäss dieser AGB Ausgeschlossenen Lizenz unterliegen oder ein Teil davon sein. Soweit der Provider Add-ons Dritten zur Verfügung stellt, wird er die SAP, die SAP SE und ihre verbundenen Unternehmen von jeglichen gegen diese Unternehmen auf Grund der Entwicklung und dem Vertrieb eines solchen Add-ons durch den Provider geltend gemachten Ansprüchen freistellen.
Add-ons. 10.1 UBS ist berechtigt, von Zeit zu Zeit die Anzahl der Zugelasse- nen Benutzer der Cloud-Dienstleistungen zu erhöhen oder die Nutzungsmetrik anderweitig zu ändern oder zusätzliche Cloud-bezogene Produkte vom Leistungserbringer (ein- schliesslich verschiedener Plattformversionen) zu beziehen. Alle derartigen Änderungen werden in Form einer schriftli- chen Änderungsvereinbarung zum Lieferauftrag dokumen- tiert und die gemäss dem Lieferauftrag zu zahlenden Gebüh- ren werden entsprechend angepasst.
