Common use of Initialkosten Clause in Contracts

Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe von bis zu 10 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fällig. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält für die Konzeption und Strukturie- rung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Vergütungen in der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglich. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlen.

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Sources: Investment Prospectus

Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Invest- mentgesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initial- kosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 9,6 % der Kom- manditeinlage belastet des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-ohne Berück- sichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fälligausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgen- den Einzelpositionen zusammen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Konzeption Übernahme der Platzierungs- und Strukturie- rung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen Einzahlungsgarantie von der Investmentgesellschaft ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 10.000 EUR und mehr eine einmalige Vergütung in Höhe von i. H. v. 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagendes jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages bzw. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 200.000 EUR und mehr eine Vergütung i. H. v. 2,5 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetragesjeweils von dem Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 1.000.000 EUR oder mehr eine Vergü- tung i. H. v. 2 % des jeweils von dem Anleger übernom- menen Zeichnungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf weitere Vertriebspartner zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem zahlende Provision für die Vermittlung Eigenkapitalvermittlung beträgt ■ bei einem von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeptioneinem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 10.000 EUR und mehr 4 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 200.000 EUR und mehr 4,5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungs- betrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 1.000.000 EUR oder mehr 5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungs- betrages (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, Prüfung der bei einem von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrag i. H. v. 10.000 EUR und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von mehr bis zu 5 %, 200.000 EUR und mehr bis zu 2,5 % und 1.000.000 EUR oder mehr bis zu 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals Zeichnungsbe- trages beträgt). Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovision – kein wesentlicher Teil der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % Vergütungen, die von der Summe Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Invest- mentgesellschaft auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit Bestand von mehr als sechs Mona- ten angesehenvermittelten Anteilen verwendet. Die Paribus Invest GmbH Verwaltungsgesellschaft erhält von der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft im Rahmen des Bestellungsvertrages für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Konzep- tion der Investmentgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2 i. H. v. 2,5 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Vergütungen in der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichAnleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstat- tungen zu. Sämtliche der in diesem Unterabschnitt vorgenannten Ver- gütungen verstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlenBeträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden die Bruttobeträge ent- sprechend angepasst.

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Sources: Verkaufsprospekt