Initialkosten Musterklauseln

Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe von bis zu 10 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fällig. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält für die Konzeption und Strukturie- rung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von...
Initialkosten a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“). Die Initialkosten werden entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig.
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ schaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu rd. 9,54 % der zu zeichnenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 % des von dem Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investment­ gesellschaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einma­ lige Kosten i. H. v. bis zu 8,1 % des von dem Anleger übernom­ menen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial­ kosten sind spätestens nach Vollplatzierung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsverlauf sind möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 9,54 % der anfänglich zu leistenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Erteilung der Vertriebserlaubnis durch die BaFin zur Zahlung fällig.
Initialkosten. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag werden dem Fonds einmalige Kosten in Höhe von bis zu 12,9 % der Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Berechnet werden die Initialkosten auf Basis der gezeichneten Kommanditeinlagen.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 11 % der zu zeichnenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Beginn des Vertriebs der Anteile an der Gesellschaft zur Zahlung fällig.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 4 % der Einlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten werden der Investmentgesellschaft nach Leistung der Kommanditeinlage und Ausführung der jeweiligen Zeichnung belastet.