Common use of Initialkosten Clause in Contracts

Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 9,54 % der anfänglich zu leistenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Erteilung der Vertriebserlaubnis durch die BaFin zur Zahlung fällig.

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Sources: Investment Prospectus, Investment Prospectus