Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 % des von dem Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Investment Prospectus
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 5,50 % des von dem Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Investment Prospectus
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 4,358 % des von dem jeweili- gen Anleger übernomme- nen übernommenen Zeichnungsbetrages belastet belas- tet (Initialkosten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Antei- lige Abschlagszahlungen ent- sprechend entsprechend dem Platzierungsfortschritt Platzierungs- fortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten Initial- kosten durch die Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 5,5 % des von dem Anleger übernomme- nen über- nommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 10 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Investment Prospectus
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 5,263 % des von dem jeweili- gen Anleger übernomme- nen übernommenen Zeichnungsbetrages belastet belas- tet (Initialkosten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Antei- lige Abschlagszahlungen ent- sprechend entsprechend dem Platzierungsfortschritt Platzierungs- fortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten Initial- kosten durch die Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 9,6 % des von dem Anleger übernomme- nen übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (InitialkostenInitialkos- ten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft nach Vollplatzierung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend entsprechend dem Platzierungsfortschritt Platzierungsverlauf sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- Investmentgesell schaft in der Gründungs- Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernomme- nen übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Sales Contracts
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- Investmentgesell schaft in der Gründungs- Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 4,50 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages übernommenen Zeichnungsbetrags belastet (Initialkosten). Die Initial- kosten Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungs- gesellschaft Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Sources: Sales Prospectus