Inhaltsstoffe Musterklauseln

Inhaltsstoffe. Wie schon im Kapitel 2.2.1 Millennials angesprochen, entwickelte sich in den letzten Jahren ein Umdenken im Konsumentenbewusstsein. So legen Käufer vermehrt ein Augenmerk darauf welche Inhaltsstoffe ein Produkt enthält. “That’s because a focus on health today isn’t confined to what consumers put in their bodies. Now, we’re just as aware of what we put on our bodies.”46 Vermehrt wird dabei aus Kundenperspektive auf natürliche Inhaltsstoffe geachtet. Insbesondere Produkte die Inhaltsstoffe wie Parabene, Silikone oder Konservierungsstoffe enthalten werden vermieden.47 Naturkosmetik stellt dabei keine Neuheit dar, doch erst Indie Beauty Brands haben es geschafft Naturkosmetik ein neues Gesicht zu geben. Dabei wurden die Begriffe “Clean Beauty” oder auch “Green Beauty” eingeführt. Dieser soll dem Kunden assoziieren, dass es sich bei dem Produkt um einen Artikel ohne “schädliche” Inhaltsstoffe handelt. ““Clean” is defined differently by various people but everyone agrees that clean products should be safe and nontoxic.”48 Bedingt durch die Zunahme an Personen die sich rein pflanzlich Ernähren, stieg die Zahl von veganen Produkten in der Kosmetik.49 Insbesondere Indie Beauty Brands haben früh diese Thematik erkannt und bieten oftmals Produkte ohne tierische Erzeugnisse an. Dies 46S. 3, „THE FUTURE OF BEAUTY“ (▇▇▇▇▇▇▇, 2018), ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇▇▇_▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇- beauty-report.pdf.
Inhaltsstoffe. Falls der Verkäufer speziell zur Ausführung seines Vertrags mit dem Käufer Inhaltsstoffe, Verpackungsmaterial oder andere Materialien hat anschaffen müssen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, wenn der Käufer die zu liefernden PRODUKTE unter seinem eigenen Handelsnamen abnimmt oder wenn ein Produkt gemäß einer vom Käufer vorgegebenen Produktspezifikation produziert wird, ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierfür entstandenen Kosten – auch für Überschussmaterial – auf seine Rechnung zu nehmen und dem Verkäufer zu erstatten.

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  • Inhalte OVHcloud haftet in keiner Weise, auch nicht gesamtschuldnerisch, für die Inhalte des Kunden oder deren mögliche Nutzung im Rahmen eines Dienstes, insbesondere deren Übertragung, Verbreitung, Sammlung, Verarbeitung und Aktualisierung. Der Kunde bleibt allein verantwortlich, insbesondere für das Hosting von für die Fortführung seiner Geschäftsaktivitäten erforderlichen Inhalte, für die Sicherung (das Backup) seiner Inhalte auf separaten und geografisch getrennten physischen Datenträgern, für die Umsetzung und Verwaltung eines Business-Continuity- und/oder Disaster-Recovery-Plans und ganz allgemein für alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die es dem Kunden ermöglichen, seine Geschäftstätigkeit im Falle einer größeren Dienststörung, die die Verfügbarkeit und Integrität seiner Inhalte und damit die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte, fortzusetzen.

  • Inhalt 1 Gegenstand der Versicherung 02 § 2 Mitversicherte Unternehmen, Fusion 02 § 3 Versicherte 02 § 4 Versicherte Tätigkeit 03 § 5 Leistungsumfang 03 § 6 Versicherte Kosten 05 § 7 Bereitstellung von Assistance-Leistungen 05 § 8 Rechtsschutzfall 06 § 9 Unbegrenzte Nachmeldefrist 08 § 10 Nachhaftung 08 § 11 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 08 § 12 Innovations- und Besitzstandsklausel 08 § 13 Örtlicher Geltungsbereich 09 § 14 Ausländische Rechtsordnung 09 § 15 Versicherungssumme 09 § 16 Versicherungsbeitrag 09 § 17 Dauer und Ende des Vertrags 10 § 18 Wegfall des versicherten Interesses 10 § 19 Kündigung im Rechtsschutzfall 10 § 20 Repräsentantenklausel 11 § 21 Verhalten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls 11 § 22 Versehensklausel 11 § 23 Textform, Schriftform von Erklärungen 11 § 24 Zuständiges Gericht, anzuwendendes Recht 12 § 25 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇ Definitionen und Leistungsbeispiele 12 Anlage 2 Leistungsbeschreibung zu § 7 Bereitstellung von Assistance-Leistungen 12

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Der Anbieter ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Wegen zweifelsfrei vorliegende Mängel kann der Kunde Zahlungen zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder bei einer Vorauszahlungspflicht des Mietzinses in dieser Höhe aufrechnen. Ziffer 3.9 Der Anbieter behält sich vor, die Miete erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Energie-,Personal- und Personalausstattungskosten erhöht haben. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen. 3.10 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.