Common use of Honorar Clause in Contracts

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.text-manufaktur.ch, www.n-i-e.at, www.exclusive-design.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Appears in 5 contracts

Samples: www.veltlinerbaer.at, paulandpaulmedia.com, www.feuerherdt.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fargocircle.com, assets.ctfassets.net, www.waveinc.at

Honorar. 7.18.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.agentur-scherz.at, www.rubikon.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wunderkinder.cc, cornucopia.media

Honorar. 7.1. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.diekueche.at, kultig.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.afp.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes Anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für fur jede einzelne LeistungĮeistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse Vorschusse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.barbecue.at

Honorar. 7.110.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agen- tur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.mediadesignerin.com

Honorar. 7.1. 6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese teilweise oder vollständig erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: artphalanx.at

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch Honorar- anspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.doppelpack.com

Honorar. 7.15.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese vollständig erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.linkingbrands.com

Honorar. 7.1. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: concrete.at

Honorar. 7.1. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.. Ab einem Auftragsvolumen mit einem

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Samples: www.loycos.at

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangenver- langen.

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Samples: vollwerbung.at

Honorar. 7.1. (1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: mit-security.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse berechtigt Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu verlangenerstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.vlach.digital

Honorar. 7.1. Wenn nichts nicht anderes vereinbart istvereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht er- bracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.sigmatau.at

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.optical-engineers.at

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch Honorar- anspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht er- bracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Auf- wandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.smartcreation.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: hlozek.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährli-

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Samples: fox-fox.at

Honorar. 7.110.1. Wenn nichts nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Teilleistungen abzurechnen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.elements.at

Honorar. 7.1. Wenn 8.1Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse (Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen oder Akontozahlungen) zu verlangen.

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Samples: shop.elephants5.com

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne ein- zelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: wa-jt.at

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das gilt insbesondere auch für Vorleistungen iZm der Erstellung von Angeboten (siehe Pkt 2.4.). Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Auf- wandes Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen.

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Samples: hashtagchefin.at

Honorar. 7.1. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Vorausrech- nungen zu erstellen.

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Samples: stiege10.at

Honorar. 7.1. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu verlangenerstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

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Samples: www.currycom.com

Honorar. 7.1. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.. Ab einem Auftragsvolumen mit einem

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Samples: beyonddigital.at

Honorar. 7.1. 10.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von

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Samples: vancero.at

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurdewur-­‐ de. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse Vor-­‐ schüsse zu verlangen.

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Samples: goodlifecrew.agency

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse A-Conto-Zahlungen zu verlangen.

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Samples: www.gmk.co.at

Honorar. 7.1. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

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Samples: www.grafikundmarke.at