Hardware. Soweit der ISP dem Kunden während der Vertragslaufzeit Hardware (z. ▇. ▇▇▇▇▇!Box, WLAN-Router, ONT) miet- oder leihweise zur Nutzung überlässt oder die überlassene Hardware noch unter dem Eigentumsvorbehalt des ISPs steht, gelten die Regelungen bezüglich Hardware in den AGB entsprechend. Ergänzend gelten die folgenden Regelungen: • Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich von dem ISP bereit- gestellte Firmware zu verwenden. Der ISP ist gem. Abschnitt A Ziff. 2.5 berech- tigt, die Firmware der Hardware jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktua- lisieren. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf der Hardware zu sichern, um sicherzustellen, dass Einstellungen nach einem Software-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können. • Soweit der Kunde aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes seiner Rückgabeverpflichtung gemäß Ziff. 4.16 der AGB nicht nachkommt sowie bei Verlust, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde ver- pflichtet, dem ISP pauschaliert Schadensersatz für jede nicht an den ISP zurückgesandte Hardware gemäß Preisliste Wertersatz in Höhe des jeweils im Zeitpunkt der Rückgabeverpflichtung bestehenden Restwertes der jeweiligen Hardware zu leisten. Es ist dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass dem ISP ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. • Der ISP ist exklusiv berechtigt, den SIP-Bereich der Hardware zu verwalten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, SIP-Rufnummern Dritter einzurichten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen