Common use of Hardware Clause in Contracts

Hardware. 11.2.1 Fehlen Herstellergarantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so haben Digitalmaterial und Büro für Erfrischung rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum ("Garantiefrist") nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzu- bieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (Occasionsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 11.2.2 Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 11.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und -bestandteilen ("Wartezeit") weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nehmen Digitalmaterial und Büro für Erfrischung innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hardware. 11.2.1 Fehlen Herstellergarantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so haben Digitalmaterial und sehr gern, Büro für Erfrischung und Sys- temrevier rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb inner- halb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum ("Garantiefrist") nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzu- bietenanzubieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (Occasionsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 11.2.2 Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 11.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und -bestandteilen ("Wartezeit") weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nehmen Digitalmaterial und sehr gern, Büro für Erfrischung und Systemrevier innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hardware. 11.2.1 Fehlen Herstellergarantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so haben Digitalmaterial und Büro für Erfrischung hat NeoLogic Software AG rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden Ge- schäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum ("Garantiefrist") nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzu- bietenanzubieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen füh- ren zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (OccasionsprodukteOccasi- onsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere insbe- sondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen einjäh- rigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 11.2.2 . Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 11.4 14.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während wäh- rend der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und -bestandteilen ("Wartezeit") weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nehmen Digitalmaterial und Büro für Erfrischung nimmt NeoLogic Software AG innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen